Guten Tag,
in einer Nachbarwohnung (Souterrain) ist
ein Flex-Schlauch der vorhandenen Küchenzeile geplatzt und über den Estrich ein nebenanliegendes Zimmer in Mitleidenschaft gezogen worden.
Die Möbel haben schon Schimmel angesetzt und der Teppich ebenfalls. Nun läuft schon seit 3 Wochen ein Trocknungsgerät (Bohrung im Estrich) aber es ist noch kein Ende in Sicht.
Die Haftpflicht-Versicherung des Vermieters der Nachbarwohnung lehnt eine Kostenübernahme ab, da keine Fahrlässigkeit besteht!
Wer kommt nun für den Schaden auf?
Der Vermieter der geschädigten Wohnung sagt: Dafür kann ich nichts. Schadenverursacher ist der Nachbarmieter und Haftung muß der Vermieter dieser Wohnung übernehmen.
Hier wollen alle nur die Kosten abwälzen!
Wer kann helfen?
Gruß Foxl
Hallo,
wem gehört die Küchenzeile? Dem Mieter?
Dessen Versicherung muss den Schaden regulieren.
Dazu gehört nicht nur Ersatz für die Möbel, sondern auch Stromkosten, etc.
Hat er keine Versicherung, muss er aus eigener Tasche zahlen.
Gehört die Küche dem Vermieter, muss dessen Versicherung einspringen.
Man kann den Schaden auch erst einmal über die eigene Hausrat-Versicherung abwickeln lassen. Die holen sich das Geld vom Verursacher wieder.
Gruß
Silverlady
Die Möbel haben schon Schimmel angesetzt und der Teppich
ebenfalls. Nun läuft schon seit 3 Wochen ein Trocknungsgerät
(Bohrung im Estrich) aber es ist noch kein Ende in Sicht.
Wie lange ist denn der Schaden nicht bemerkt worden ?
Die Haftpflicht-Versicherung des Vermieters der Nachbarwohnung
lehnt eine Kostenübernahme ab, da keine Fahrlässigkeit besteht!
Die begründung ist zwar Unsinn, aber ich bin im Moment auch nicht sicher, ob der vermieter haftbar ist.
Wer kommt nun für den Schaden auf?
Zuerst Deine hausratversicherung, denn die bezahlt Di Neuwert. Solltest Du keine haben, dann die Haftpflicht des anderen Mieters, evt. die des Vermieters (wie gesagt bin nicht sicher). Das wäre aber die zweitbeste Lösung, da die Haftpflicht Dir nur den Zeitwert der beschädigten Teile ersetzt.
Die Haftpflicht-Versicherung des Vermieters der Nachbarwohnung
lehnt eine Kostenübernahme ab, da keine Fahrlässigkeit
besteht!
Warum Fahrlässigkeit?? Verstehe ich nicht ganz!! Vermieter muss nur zahlen (oder seine Haftpflicht) wenn die Küchenzeile Ihn auch gehört.
Wer kommt nun für den Schaden auf?
Ist es eine Mietwohnung neben Dir, dann die Haftpflichtversicherung des Mieters!
Gehört Küchenzeile dem Vermieter dann er, hat aber Mieter diese übernommen (abgekauft, zahlt Mietnutzung der Küche) dann der Mieter…
Nachtrag: Fahrlässigkeit wird bei Haftpflichtversicherungen bezahlt, nur grobfahrlässiges und vorsätzliches Handeln nicht!!!
Man kann den Schaden auch erst einmal über die eigene
Hausrat-Versicherung abwickeln lassen. Die holen sich das Geld
vom Verursacher wieder.
Hallo Silverlady,
und wie funktioniert das dann, die Hausrat ersetzt dann den Neuwert, die Haftpflicht bezahlt der HR aber nur den Zeitwert, und dann?
Bleibt die Hausratversicherung dann etwa auf der Differenz sitzen oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Granini
Wenn du eine Hausratversicherung hast, dann melden der auf jeden Fall sofort den Schaden. Denn wie schon geschrieben, die ersetzen dir den Neuwert!
Und ja, die versuchen dann bei dem Verursacher sich einen Teil der Kosten wieder rein zu holen (von ihm selbst oder dessen Haftpflicht). Auf dem Rest der Kosten bleibt deine Hausratversicherung sitzen, aber dafür zahlst du ja schließlich auch deine Beiträge.
Grüße
Ropi
Hallo
und wie funktioniert das dann, die Hausrat ersetzt dann den
Neuwert, die Haftpflicht bezahlt der HR aber nur den Zeitwert,
und dann?
Bleibt die Hausratversicherung dann etwa auf der Differenz
sitzen oder wie läuft das?
Deine Hausratversicherung deckt Leitungswasserschäden ab!! Deswegen Schäden die an „deinen“ Sachen vorhanden sind musst du „deiner“ Versicherung einreichen! „Wie“ und „Wieviel“ deine Versicherung wieder zurückholen (Regressanspruch) ist nicht dein Problem.
Wer hat eigentlich die Trocknung beauftragt, die Versicherung des Vermieters, oder der Vermieter selber ? Beachte bitte das der Strom von Dir abgeht und du dies nicht selber zahlen brauchst sondern die „Unkosten“ der Wohngebäudeversicherung des Vermieters einreichen musst.
Grüße
Hallo Ropi (und Lotte),
danke für die Antwort, ich find es nur sehr erstaunlich, dass die HR nicht nur „Naturschäden“ oder selbst verursachte abdeckt, sondern sogar vorsätzliche Schäden durch einen Mietmieter. (zumindest bleibt sie dann auf der Differenz Neuwert-Zeitwert sitzen)
Das konnte ich kaum glauben, aber scheint ja so zu sein. 
Das lädt ja allerdings fast schon zum Versicherungsbetrug ein…
Gruß
Granini
Hallo Granini,
mit vorsätzlichen Schaden hast du ja nix geschrieben. Und wenn der Flexschlauch platzt handelt der Mieter nicht vorsätzlich!
In deiner Hausratversicherung hast du versicherbare Gefahren z.B.: Hagel,Sturm,Leitungswasser,Feuer und Elementar kann auch bei den meisten Versicherer mitversichert werden (Schneedruck,Lawinen,Überschwemmung,Rückstau,Erdbeben,Vulkanausbruch ect.)!
Und wie der Schaden neben an Zustande gekommen ist (vorsätzlich oder nicht) interessiert nicht, weil nur deine Sachen versichert sind und nicht fremdes Eigentum.
Versicherungsbetrug hin oder her, wenn dein Mieter neben an vorsätzlich handelt, bezahlt zwar deine Hausratversicherung deinen deswegen vorhandenen Schaden aber nicht die Haftpflichtversicherung des Mieter’s neben an! Sprich, deine Hausratversicherung würde das Geld direkt vom Mieter neben an zurückfordern, weil Haftpflichtversicherungen keinen Versicherungschutz für vorsätzliches Vergehen gewähren. Und warum willst du dann Versicherungsbetrug begehen? Wenn in deiner Wohnung ein versicherter Schaden auftritt, dann ist doch sowieso alles in Ordnung und die Versicherung bezahlt!!
Hallo Lotte,
ich werde hier etwas OT und konstruiere einen Fall der mit der ursprünglichen Frage erstmal nichts zu tun hat:
Ich mag meinen eingebrannten Herd / leicht defektes Handy o.ä. nicht und möchte dass eine Versicherung mir ein neues zahlt. Ich bitte also meinen Freund, absichtlich eine Wasserleitung in meiner Wohnung kaputt zu machen, damit das Gerät defekt wird. Jetzt sagt natürlich seine Haftpflicht: Nein, bei Vorsatz zahlen wir nicht (was vollkommen nachvollziehbar ist)
Jetzt melde ich den Schaden aber meiner Hausratversicherun, die kauft mir einen komplett neuen Herd (Neuwert) und holt sich von meinem „Komplizen“ nur den Zeitwert zurück. Die Differenz haben wir also trotz Vorsatz(!) von der Versicherung erhalten, das dürfte doch so nicht funktionieren?!
Ich habe das mal als Beispiel gebracht weil ich es immer noch unverständlich finde, dass meine Hausrat für Vorsatz oder auch grobe Fahrlässigkeit anderer (Nachbar bohrt zum dritten mal die Wasserleitung durch) bezahlt und sich nicht das komplette Geld wiederholt, das ist doch ein unkalkulierbares Risiko…
Gruß
Granini
Also in diesem Beispiel wäre ich arg vorsichtig!
Aber grundsätzlich mal: Deswegen hast du doch deine Hausratversicherung abgeschlossen! Anderes Beispiel: Du bist in Urlaub, und bei dir wird eingebrochen und randalliert und geklaut und aus Jux und Dollerei auch noch der Badewannenabfluss verstopft und das Wasser voll aufgedreht…
Das ist ja auch grober Vorsatz von einem Dritten. Deine Hausratversicherung zahlt alle Kosten, die dir dadurch entstehen. Die Rückreise aus dem Urlaub, die Unterbringung in einem Hotel, bis deine Wohnung wieder bewohnbar ist, alles was geklaut und zerstört wurde, die Wasserschäden… sogar Bewachungskosten, bis ein Zimmermann dir eine neue Tür einbauen konnte… Jaja, manchmal sind Versicherungen gar nicht sooo schlecht wie ihr Ruf 