Hallo Ihr Lieben !
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Mietwohnung hat einen Wasserschaden erlitten. Dieser ist wie folgt zustande gekommen:
Während eines extrem starken Regenfalls, hielt die Regenrinne im 5. OG einer Dach Terrasse die Wassermassen nicht mehr aus und das Regenwasser lief direkt aus der Rinne über eine Kante in den Balkon der Wohnung darunter ins 4. OG. Dieser Balkon konnte die einströmenden Wassermassen auch nicht über den schmalen Abfluss kompensieren, sodass sich quasi ein Aquarium mit fast einem halben Meter Wasserstand auf diesem Balkon bildete. Das Wasser lief durch die geschlossene Balkontür in die Wohnung im 4.Og und sickerte direkt in den Boden und trat in die Wohnung darunter im 3. OG durch die gesamte Decke hindurch. Da die Wohnung im 3. OG eine Rigipsdecke hat, sammelte sich das Wasser auf der ganzen Fläche dieser Decke und trat an diversen Stellen in der Wohnung wieder aus, Leuchte Wänden Tapeten etc.
Der Vermieter wurde sofort über diesen Schaden informiert, und dieser hat seine Gebäudeversicherung kontaktiert, die sich aber für den Schaden nicht zuständig sieht, mit der Begründung, es ein elementarer Schaden der durch höhere Gewalt verursacht wurde.
Ähnliches Bestätigte eine Gutachterin die einen Tag später den Schaden begutachtete.
Da die Wohnung unter diesen Umständen nicht bewohnbar ist, ca.
70% der Wohnfläche betroffen, hat der Vermieter angeboten, eine neue Wohnung zu beziehen und die Umzugskosten zu bezahlen. Die Wohnungssuche muss selbst erfolgen, da
die eine vorgeschlagene Wohnung des Vermieters nicht in Frage kommt.
Nun die Frage:
Welche Kosten muss der Vermieter in solch einem Fall übernehmen?
Denn bei einem Umzug entstehen ja nicht nur die reinen Umzugskosten, sondern auch eine Kaution sowie evtl. Provisionen für die neue Wohnung.
Zudem findet sich ja nicht sofort eine neue Wohnung in der gleichen Preislage wie die aktuelle, aufgrund gestiegener Mieten und Grundsteuern etc.
Muss der Vermieter die Differenz zum neuen Miete übernehmen, wenn Ja, wie lange und in welcher Höhe?
Noch zu erwähnen, für die aktuelle Wohnung mit dem Wasserschaden, wurde damals keine Kaution Vermieterseits verlangt.
Vielen Dank für die Antworten, & ein schönes Wochenende
Monika