Folgender Schaden ist in unserer Wohnung aufgetreten:
Infolge des wolkenbruchartigen Niederschlags wurde das Regenwasserfallrohr an der Außenfassade des Hauses neben dem Balkon stark mit Wasser gefüllt. Desweiteren war das Regenwasserfallrohr zwischen meiner Etage und der Etage unter mir so verstopft, dass es an der Abflussleitung meines Balkons zu einem Rückstau kam. Zudem konnte aufgrund des übermäßigen Niederschlags das Regenwasserrohr die abfließende Wassermenge nicht ausreichend aufnehmen, wodurch der Rückstau verstärkt wurde.
Dies hatte zur Folge, dass das Wasser den Balkon überflutete und trotz ordnungsgemäß geschlossener Balkontür in das Wohnzimmer eindrang.
Dabei wurde das Laminat und der Unterboden der Balkontür beschädigt. Das Laminat hat sich durch das Aufsaugen von Wasser geringfügig nach oben gehoben, so dass die Balkontür nicht mehr richtig geöffnet werden kann.
Da ich zum Zeitpunkt des Unwetters im Urlaub war, wurde der Schaden durch das Durchsickern des Wassers an der Decke in der Nachbarwohnung unter mir bemerkt. Ich wurde durch den Vermieter am 09.07.06 benachrichtigt und brach daraufhin meinen Urlaub ab.
Die Hausratversicherung lehnt den Schaden ab. Begründung: … Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursache hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Muß dann der Vermieter für den Schaden haften (egal, ob er eine Gebäudeversicherung mit oder ohne Elementarversicherung gegen Hochwasser hat)?
Wenn ja, haftet er dann nur für die Schäden, die am Gebäude bestehen (Mauerwerk, Fenster, Türen)? Wenn ebenfalls richtig, wer haftet dann für die Schäden, die an Einrichtungsgegenständen aufgetreten sind.
Hinzu kommt, das die Balkontür nicht wasserdicht ist (Altbau, alte Fenster). Kann man aus diesem Grunde den VErmieter für die Beseitigung der Schäden an Einrichtungsgegenständen haftbar machen.
Die Hausratversicherung lehnt den Schaden ab. Begründung: …
Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese
Ursache hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Was richtig ist. Versichert sind Leitungswasserschäden und hierbei handelt es sich nicht um Leitungswasser.
Muß dann der Vermieter für den Schaden haften (egal, ob er
eine Gebäudeversicherung mit oder ohne Elementarversicherung
gegen Hochwasser hat)?
Der Vermieter muss haften, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Für den Regen an sich kann er ja nichts. Eigentlich ab diesem Punkt mehr ein Fall für das Rechtsbrett. Verschulden könnte vorliegen, wenn er seit Jahren die Dachrinne nicht hat reinigen lassen und nachweisbar ist dass hierdurch der Schaden entstanden ist. (letzter Satz aber ganz ohne Gewähr!). Habt ihr mit dem Vermieter schon einmal gesprochen wie ihr hier weiter vorgehen wollt??
Wenn ja, haftet er dann nur für die Schäden, die am Gebäude
bestehen (Mauerwerk, Fenster, Türen)? Wenn ebenfalls richtig,
wer haftet dann für die Schäden, die an
Einrichtungsgegenständen aufgetreten sind.
siehe oben. Wenn ihn kein Verschulden trifft dann bleibt ihr auf dem Schaden sitzen. Durch eine Elemantarschädenversicherung in der Hausratversicherung hätte wohl Versicherungssschutz bestanden. Die Schäden am Gebäude können euch ja relativ egal sein, die wird er, wenn er keine Versicherung dafür hat, selbst tragen müssen - ist ja aber auch sein Eigentum.
Hinzu kommt, das die Balkontür nicht wasserdicht ist (Altbau,
alte Fenster). Kann man aus diesem Grunde den VErmieter für
die Beseitigung der Schäden an Einrichtungsgegenständen
haftbar machen.
siehe oben. Eher eine Frage für das Rechtsbrett hier.
In dem vorgenannten Fall wird eine Regulierung durch die Gebäudeversicherung auszuschließen sein. Selbst wenn eine entsprechende Elementarschadendeckung vorhanden wäre, so ersetzt diese in der Regel nur die Überschwemmung (=Ausuferung von stehendem oder fließendem Gewässer) oder den Starkregen. Letzterer ist in den meisten Bedingungswerken allerdings auf eine Ausbreitung auf Grund und Boden beschränkt.
In Deinem Fall handelt es sich um einen witterungsbedingten Rückstau, hervorgerufen durch eine Überlastung des öftlichen Kanalisationsnetzes bzw. einer Verstopfung im Regelfallrohr.
Ungeachtet der Situation mit der Gebäudeversicherung wird meines Erachtens nur schwer eine Haftung des Vermieters zu finden sein. Dieser hätte nachweislich eine seiner Pflichten vernachlässigen müssen - und selbst dann wäre abzuwarten, ob ihm für den entstandenen Schaden wirklich eine Haftung zugesprochen werden kann. Wie Du bereits gesagt hast war es an jedem Tag ein Unwetter - also bewegen wir uns hier in Richtung „höhere Gewalt“ = keine Haftung des Vermieters.
Ich persönlich sehe nur wenig Chancen, dass der Vermieter für den entstandenen Schaden eintreten wird. Am besten Du meldest den Schaden Deinen Vermieter, dass dieser seine Gebäudeversicherung einschaltet. Vielleicht hast Du Glück, dass dort ein „gnädiger, oder halbblinder“ Schadensachbearbeiter sitzt.
Solltest Du von der Versicherung eine Ablehnung erhalten, so wird der Schaden an Deinem eigenen Geldbeutel hängen bleiben.