Wasserschaden JA oder NEIN

Im Garten wurde ein Reiherschreck betrieben. (Reiherschreck: Per Bewegungsmelder wird ein Wasserstrahl auf den Teich gerichtet abgefeuert)

Folgendes:

Der Schlauch vom Reiherschreck ist vom Wasserhahn abgegangen. Nun lief das Wasser Tagelang (wg. Urlaub nicht da) und ist in den Lichtschacht gelaufen, anschließend dann in den Keller des EFH.

Hier ist natürlich ein erheblicher Schaden entstanden, da der Keller komplett, 10 cm unter Wasser stand. Der Keller war ausgebaut und es stand normaler Hausrat herum.

Ist das nun ein Schaden (Wasserschaden) der über die Hausratversicherung versichert ist?

Danke für die Hilfe schon mal vorab…

Ist das nun ein Schaden (Wasserschaden) der über die
Hausratversicherung versichert ist?

Grundsätzlich handelt es sich hier um einen Leitungswasserschaden (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser), ich würde den Schaden also der Versicherung melden. Diese könnte aber den Einwand der groben Fahrlässigkeit vorbringen.

Hallo,

ich bin nur Laie, aber das ist doch auch ein FAll für die Wohngebäudeversicherung?

VG
Monroe