Wasserschaden keiner will Verursacher sein

Hallo, ich nehme mal an, Sie meinen einen Balkon, richtig? Hat das eindringende Wasser einen Schaden verursacht? Wenn ja, sollten Sie die Schadenhöhe feststellen lassen. Handelt es sich hier um eine Wohnungeigentümergemeinschaft oder wohnen Sie in einem Mietobjekt? Ist das eine reguläre Hausverwaltung oder nur ein zum „Hausverwalter“ bestimmter Nachbar?

Leider fehlen in Ihrer Fragestellung wichtige Informationen, sodass hier nicht präziser geantwortet werden kann.

An Ihrer Stelle würde ich nicht mit der Mietpartei die Schadenregulierung besprechen, sondern nur mit der Hausverwaltung oder mit dem Eigentümer, Ihrem Vermieter. Schriftliche Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung (ca. 14 Tg.). Analog dazu, falls es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt. Den Schriftverkehr oder sonstige Kommunikation mit meiner Nachbarschaft würde ich mir von der HV nicht verbieten lassen. Das geht die Hausverwaltung nichts an, solange Sie der Nachbarschaft nicht drohen oder beleidigend werden.

danke,
es handelt sich hier um ein Mehrfamilienhaus in dem nur Mietparteien wohnen. Der Eigentümer ist 90 Jahre und übertrug per Vollmacht die Tagesgeschäfte an eine Hausverwaltung, die der Eigentümer, aus meiner Sicht jetzt haftbar machen sollte, denn die schützt nicht sein Eigentum

Hallo, ich nehme mal an, Sie meinen einen Balkon, richtig?

Nein Terrasse, aufgesetzt auf einen Berliner Altbau im Rahmen des subventionierten Ausbau in den 80 Jahren in west-berin (Wohnraummangel).

Ja. Kostenvoranschlag vorhanden.

Ich danke allen die sich an dieser Diskussion beteiligt haben. Folgenden Brief habe ich dem Eigentümer übermittelt ich bin gespannt auf die Reaktion.

Berlin 31.03.2011

Sehr geehrter Herr …,

nach langer Überlegung habe ich mich entschlossen mich an Sie persönlich zu wenden.

Wie Sie sicher wissen gab es einen Wasseraustritt in der Küche GH 4.R. … Es geht hier nicht um mein Geld sondern um den Erhalt Ihres Eigentums. Ich bin daran interessiert die Ursache zu ermitteln. Der Schaden an meinem Besitz ist dabei nachrangig. Ich finde man sollte ein so altes Gebäude, in der schönen Innenstadtlage, so lange erhalten wie möglich. Zumal es eines der wenigen Gebäude ist, welches in dieser Straße den Krieg überstanden hat.

Die Symptome: Der tragende Balken unterhalb der Terrasse modert weiter vor sich hin, langsam aber stetig. Das Wasser in der Küche trat an der Übergangsstelle der Deckenverkleidung aus Holz, im vorderem Drittel aus, ca. 20 Liter . Oberhalb der Balkontür rechts existiert eine immerfeuchte Stelle. Das Anbringen von Tapete im vorderen Bereich der Küche gestaltet sich schwieriger, offensichtlich ist die Wand kaum noch aufnahmefähig, wegen zu hoher Feuchtigkeit in den Wänden. Es ist keine oberflächliche Bildung von Schimmel zu erkennen. Die Mieter … versicherten mir glaubhaft, dass es auf deren Terrasse häufiger zur Seebildung kommt. Meines Wissens geschah ähnliches im Vorderhaus.
Ob der Abfluss zu klein ist, oder nicht oft genug gereinigt wurde, kann ich nicht beurteilen. Ich befürchte das nächste Unwetter mit starkem Regen wird weitaus größere Schäden verursachen.

Um zukünftige Schäden an der Bausubstanz abzuwenden sollte geklärt werden was ursächlich war. Ich denke beide Faktoren spielen eine Rolle und werde bei einem befreundeten Architekten Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus …

Hallo,

vorab müsste geklärt werden, ob es sich um ein reines Miethaus oder um eine Eigentümergemeinschaft handelt.

Das Schreiben des Hausverwaltung ist so nicht in Ordnung.

Bei einem Schaden durch eine andere Partei, sei es der Mieter, Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft, haben Sie ein Recht auf Kostenerstattung. Wer dann dafür verantwortlich ist, muss die schadensverantwortliche Stelle (= Mieter/Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft) untereinander klären und Sie informieren. Sie sollten sich an den Eigentümer der Wohnung wenden.

Viele Grüße
Rheinbahnerin

Hallo,
die Hausverwaltung (HV) hat generell erst mal nichts zu sagen. Sie müssen die Kostenerstattung direkt von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) (vertreten durch die HV) verlangen. Primär versuchen die WEG/HV keine schuldige zu finden. Und wenn kein Schuldiger da ist, kann man auch von keinem die Kostenerstattung verlangen.

Haben Sie die Antowort von der Versicherung schriftlich? Damit würde ich zur HV gehen, und wie gesagt, das Geld von der WEG verlangen.

Moin moin,

die Versicherung kann eigendlich die Regulierung nicht, mit diesen genannten Gründen, ablehnen. Für die Reinigung der Terrasse ist der Mieter/Eigentümer der die Terrasse nutzt zuständig! Ob der Abfluß zum Baudatum der errasse zu klein war, kann nur ein Gutachter oder ein Dachdeckerbetrieb sagen.

Ecky

Ich danke allen die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.
Brief dem Eigentümer übermittelt

nach langer Überlegung habe ich mich entschlossen mich an Sie
persönlich zu wenden.

Wasseraustritt in der Küche
geht hier nicht um mein Geld sondern um
den Erhalt Ihres Eigentums. bin daran interessiert die
Ursache zu ermitteln. Schaden an meinem Besitz ist
nachrangig.altes Gebäude, in der
Innenstadtlage,erhalten. Zumal
es eines der wenigen Gebäude ist, welches
den Krieg überstanden hat.
tragende Balken unterhalb der Terrasse
modert weiter vor sich hin, langsam aber stetig.

Wasser in

der Küche trat an der Übergangsstelle der Deckenverkleidung
im vorderem Drittel aus, ca. 20 Liter . Oberhalb der
Balkontür rechts existiert eine immerfeuchte Stelle.
Anbringen von Tapete im vorderen Bereich der Küche
sich schwieriger, offensichtlich ist die Wand kaum noch
aufnahmefähig,zu hohe Feuchtigkeit in den Wänden. Es
ist keine oberflächliche Bildung von Schimmel zu erkennen. Die
Mieter … versicherten mir glaubhaft, dass es auf deren
Terrasse häufiger zur Seebildung kommt.
ähnliches im Vorderhaus.
Ob der Abfluss zu klein ist, oder nicht oft genug gereinigt
wurde, kann ich nicht beurteilen. Ich befürchte das nächste
Unwetter mit starkem Regen wird weitaus größere Schäden
verursachen.

Um zukünftige Schäden an der Bausubstanz abzuwenden sollte
geklärt werden was ursache war.denke beide Faktoren
spielen eine Rolle und werde bei einem befreundeten
Architekten Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus …

Hallo hubu

Dein vorgehen ist eigentlich sehr diplomatisch,
wünsche dir dein Eigentümer sieht das auch so.
Vieleicht kannst du mir mal mitteilen was dabei
heraus kam.

Gruß skydom
Fallls du nochmal Hilfe brauchst, melde dich einfach