Wasserschaden keiner will Verursacher sein

Von der über mir befindlichen Terrasse drang Wasser in meine Küche ein. Die Versicherung der Mietpartei lehnt ab, mit dem Hinweis auf Unwetter regelmäßige Säuberung und zu kleinem Abflusss. Die Hausverwaltung bestreitet das dieser Abfluss zu klein ist. Habe mich dann nochmals schriftlich an die Mietpartei oben gewandt und angeboten sie könnten den Schaden selbst beheben oder alternativ geringe Kosten selbst erstatten. Zivilrechtliche Schritte habe ich mir vorbehalten.

Jetzt ein Brief von der Hausverwaltung, ich habe den Schriftverkehr sofort zu unterlassen, da ich den Hausfrieden stören würde. Findet ihr das in Ordnung?

Danke für Eure Antworten

Guten Morgen,

bevor ich Ihr Anliegen beantworten kann muss ich folgende Fragen beantwortet haben:

  1. Sind Sie Mieter oder Eigentümer der Wohnung?
  2. Wie alt ist ungefähr das Haus, in dem Sie leben?

Grüße aus Hessen
Uwe

Von der über mir befindlichen Terrasse drang Wasser in meine
Küche ein. Die Versicherung der Mietpartei lehnt ab, mit dem
Hinweis auf Unwetter regelmäßige Säuberung und zu kleinem
Abflusss. Die Hausverwaltung bestreitet das dieser Abfluss zu
klein ist. Habe mich dann nochmals schriftlich an die
Mietpartei oben gewandt und angeboten sie könnten den Schaden
selbst beheben oder alternativ geringe Kosten selbst
erstatten. Zivilrechtliche Schritte habe ich mir vorbehalten.

Jetzt ein Brief von der Hausverwaltung, ich habe den
Schriftverkehr sofort zu unterlassen, da ich den Hausfrieden
stören würde. Findet ihr das in Ordnung?

Mir ist unklar wie die Besitzverhältnisse im Gebäude sind. Eigentum, Mieter,Verwalter.
Zweitens ist mir unklar welche Versicherung nicht zahlen will.
Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung?
Ist deine Beweissicherung ausreichend.

In welcherm Rechtsverhältnis stehst du zum Verwalter?

MfG
uwe

Guten Morgen Uwe,

ich bin Mieter der Wohnung und das Haus wurde 1900 erbaut. Das Dachgeschoß wurde im Rrahmen der Wohnraumschaffung in West-Berlin87/88 gefördert auf das 4.Geschoß, in dem ich wohne, gebaut.

gruß Klaus

Mehrfamilienhaus, nur ganz normale Mietverhältnisse, Hausvererwaltung im Auftrag des Eigentümers. Nicht zahlen will die Haftpflichtversicherung der Mieter über mir, von deren Terrasse das wasser eindrang.

MfG

Sorry Uwe
ich vergaß zu erwähnen das Fotos von dem schaden vorhanden sind und die hausmeisterin den eintritt des wasser live miterlebte.

gruß Klaus

Hallo,

sorry aber das kann ich nicht beurteilen.
Gruss B

Hallo Hilfesuchender,

dies scheint mir eine versicherungstechnische Frage zu sein.
Ich nehme an, dass es sich hier bei dem Balkon um Sondereigentum handelt. Damit ist erst mal die Hausverwaltung nicht Dein Ansprechpartner.
Wenn es so ist, wie die Versicherung es beschrieben hat, ist es ein Haftpflichtschaden Deines Eigentümers über Dir. Denn es muss ein Verschulden vorliegen, was mit dem nicht gereinigten Abfluss, hier vorliegen könnte.
Sollte der Abfluss nicht richtig dimentioniert sein, musst Du dies durch einen Bausachverständigen nachweisen, was sehr kostspielig ist.
Normalerweise kann auf einem Balkon ca. 10 cm Wasser stehen bevor es in die Wand eindingt um dann irgendwo im Hause auszutreten.
Sollte dies bei Dir öffter auftreten ist wahrscheinlich die Balkonabdichtung Deines darüberliegenden Eigentümers defekt, was dann ein Problem des oberen Eigentümers wäre.
Man sollte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

mit Freundlichen Grüßen

danke hans joachim,
mir geht es in erster Linie um die Frage ob die Hausverwaltung mir den schriftlichen Kontakt zu der Mietpartei über mir unterbinden darf.

Da hilft nur ein Anwalt und ein Sachverständiger Gruß

Guten Tag,

Danke für die Deatilinformationen.
Ihr Problem ist leidr immer wiederkehrend. Ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen:

Sie informieren Ihren Vermieter über den Schaden und teilen ihm mit, den Missstand innerhalb von 4 Wochen zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen,müssen Sie die monatliche Miete wegen der Durchfeuchtungen um 15% mindern.

Bitte sehen Sie davon ab, weiter mit der Hausverwaltung oder anderen Mietparteien zu kommunzieren. Es gibt nur Ärger und Ihr einziger Vertragspartner ist der Vermieter.

Viel Erfolg.
Uwe

Danke Uwe, hört sich nach einem weisen Rat an. Allerdings kommuniziert der 90-jährige Vermieter nur über die Hausverwaltung.

Hallo Hubu!

Ich denke, dass das ein sehr komplexer Fall ist, der einige weitere Angaben erfordert. Dies würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen. Deshalb untenstehend nur ein kurzer Anschnitt…

Wenn der Schaden von der Terrasse bzw. deren Ablauf ausgeht, handelt es sich dabei um konstruktive Teile des Gebäudes, damit um Gemeinschaftseigentum.
Wenn dieses Gemeinschaftseigentum dein Sondereigentum schädigt, schädigst du dich (als Eigentümer der Wohnung) selbst und kannst somit keinen Schadenersatz verlangen.
Sollte der Schaden länger bekannt sein, könntest du gegen die Hausverwaltung vorgehen, da diese den Schaden beheben hätte müssen. Ebenso, wenn die Reinigung des Abflusses ursächlich war.
Schäden an deiner Küche solltest du aber in jedemf Fall von deiner Hausratversicherung regulieren lassen. Diese tut das zum Neuwert und holt sich das Geld ggf. von der Haftpflichtversicherung des Schädigers…(diese würde nur den Zeitwert erstatten…)

Als für dich sehr wichtig würde ich vor allem die Feststellung der tatsächlichen Ursache und daraus folgend ein Abstellen derselben ansehen.

Ggf. solltest du dich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Grüße
MagicMa

Als für dich sehr wichtig würde ich vor allem die Feststellung
der tatsächlichen Ursache und daraus folgend ein Abstellen
derselben ansehen.

danke MagicMa,

genau darum geht es mir, aber alle Beteiligten blockieren. Ich sitze hier in der Küche und denke beim nächsten Unwetter kommt mir die ganze Decke in die Küche.
Hausrat musste ich leider stilllegen, da ich gerade umschule und det Geld echt knapp ist. Wenn ich mehr Angaben hätte, über die Ausmaße der Terrasse und den Abfluss könnte ein befreundeter Architekt seine Expertise abgeben.

klaus

Hallo,

nach meiner Meinung nicht.
Du hast einen Schaden erlitten und bist daran interessiert diesen Schaden beglichen zu bekommen.
Somit ist es Dein gutes Recht, den vermeintlichen Schädiger anzugehen.

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Einen Rechtsrat darf ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben. Aber folgender Tipp:
a) Haftung setzt nach BGB Verschulden voraus. War die Mietpartei über Ihnen an der Überschwemmung schuld? (Abfluss verstopft oder zugestellt) Oder ist es einfach passiert?
b) Haben Sie eine Hausratversicherung, die solche Schäden abdeckt? Dann brauchen Sie sich um den Verursacher nicht zu kümmern, sondern melden es Ihrer eigenen Versicherung.

Hallo Klaus!
Bist du Eigentümer oder Mieter?
Als Eigentümer bist du Kunde der Hausverwaltung, hast entsprechendes Einsichtsrecht in alle Unterlagen, Pläne etc…
Am Besten wäre es, wenn du mal bei denen im Büro vorbeifährst und ein freundliches Gespräch führst. Vielleicht erfährst du dann, warum eine Lösung nicht gewünscht ist.
Als Mieter solltest du dich mal mit deinem Vermieter besprechen. Liegt ja auch in seinem Interesse, dass seine Wohnung nicht des öfteren von oben gewässtert wird.
Grüße
Magic

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Hallo hubu,

Sie haben auf jeden Fall einen Anspruch darauf, dass die Ursache des Schadens über Ihnen beseitigt wird.

Ob und inwiefern Sie Anspruch darauf haben, dass der Folgeschaden in Ihrer Wohnung beseitigt werden muss hängt von einigen anderen Faktoren (Ursache, sind sie Mieter oder Eigentümer, seit wann ist der Schaden da…) ab, die mir nicht bekannt sind, daher kann ich hierzu keine Aussage machen.

Besten Gruß

Hallo Hubu,

das ist leider ein öfters auftretendes Problem. Ich schlage dazu mehrere mögliche Schritte vor:
Der m. E. beste Schritt wäre, die Mietpartei und jemand von der Hausverwaltung und natürlich Du vor Ort einen Ortstermin zu machen und die Sache mal gründlich anzusehen. Oft kommen dabei die besten Lösungen heraus und das Problem wird aus der Welt geräumt. Setzt aber voraus, dass alle Parteien damit einverstanden sind und der Ton miteinander normal bleibt.
Wenn das nicht möglich ist und der Schaden so gross ist, dass es sich auch wirklich rentiert bzw. er immer wieder auftreten kann, dann wäre ein nochmaliges Schreiben an die Versicherung sinnvoll mit der Androhung, einen Anwalt einzuschalten, denn diese wehren sich oftmals grundsätzlich gegen alles, sind aber dann, bei entsprechendem Druck, zur Zahlung bereit.
Aus meiner Erfahrung, ohne den genauen Fall zu kennen, weiss ich, dass oftmals verstopfte Abflüsse die Ursache solcher Schäden sind. In diesem Fall wäre sinnvoll, nochmals entsprechend auf die Hausverwaltung bzw. auf den oberen Mieter zuzugehen und das Ganze genau zu untersuchen, denn dann bleibt es nicht bei einem einmaligen Schaden, sondern er wird immer wieder auftreten und deshalb ist die Ursache zu beseitigen. Wenn es aber wirklich nur eine einmalige Sache war, was natürlich auch aus ungünstigem Zusammentreffen mehrerer Umstände passieren kann, dann ist leider auch nichts zu machen und man muss eben die Kröte schlucken. Wenn die bisherigen Kontakte in „normaler Lautstärke“ und im „üblichen Ton“ abgelaufen sind, kann niemand, auch keine Hausverwaltung, etwas dagegen haben, wenn etwas einer Klärung bedarf.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben und wünsche eine baldige Einigung in dieser Sache.
Grüße
Hubert

über mir befindlichen Terrasse drang Wasser ein. Die Versicherung lehnt ab
Hinweis regelmäßige Säuberung und kleinem Abflusss. Die Hausverwaltung bestreitet das dieser Abfluss zu
klein ist. Habe schriftlich an die Mietpartei gewandt angeboten sie könnten den Schaden selbst beheben oder Kosten selbst erstatten.
ein Brief von der Hausverwaltung, ich habe den
Schriftverkehr zu unterlassen, da ich den Hausfrieden
stören würde. Findet ihr das in Ordnung?

Danke für Eure Antworten

Hallo hubu

Aus deiner Darstellung leite ich zunächsteinmal ab,
daß sich Regenwasser auf der Terasse über dir, gestaut hat,das dann nur sehr langsam über den Abfluß ablaufen
konnte. Daß dann Wasser durch dein Dach kam, läßt darauf schließen,daß die Flachdachabdichtung defekt ist,auch bei einem Wasserstau sollte kein Wasser eindringen können.Das bezahlt natürlich keine Versicherung,da dies eine Vernachläßigung der Bausubstanz ist, und dafür hat ganz allein der Eigentümer aufzukommen. In deinem Fall ist das die
Hauseigentümergemeinschaft,das heißt, alle Miteigentümer sind dazu verpflichtet die Bausubstanz zu
erhalten oder für enstandene Schäden aufzukommen.
Darum mußt du deinen Schadensanspruch bei der
Hausverwaltung einfordern, und kannst nicht den
einzelnen Wohnungseigentümer belasten.
Hoffe ich konnte dir helfen,wenn du noch Fragen
hast, melde dich wieder.
Gruß skydom