Vermieter:
dann den Verwalter kontaktieren. Versicherung (Haftpflicht!) informieren, allerdings sind ja noch keine Forderungen erhoben worden.
Regulierung ist aber ggf. ungewiss!
Warum? Schaden ist am Eingentum eines anderen entstanden. Im
Versicherungsvertrag steht diesbezüglich keine Klausel.
Doch, ggf. schon. Allmählichkeitsschäden!
ist unbemerkt ein Wasserschaden durch einen defekten Kühlschrank entstanden
Mieter:
Pech gehabt!
Wo steht das geschrieben?
Auch in den Hausratbedingungen.
Hausratversicherung: versichert ist,
-Feuer
-Leitungswasser
-Sturm und Hagel
-Einbruch/Diebstahl
-Vandalismus nach Einbruch
Wo packen wir nun, dass mit dem Kühlschrank rein?
Nirgends!
hier handelt es sich um einen Mietsachschaden und der ist definitiv in der Privathaftpflicht mitversichert.
Also ein evt. Schaden (wie z.B. Laminat aufgequollen)wird erstattet.
Melde auf jeden Fall den Schaden dem Hausbesitzer und auch gleichzeitig Deiner Versicherung.
Wahrscheinlich kommt ein Gutachter Deiner Versicherung vorbei.
im Gegensatz zu hier bereits von anderer Seite getätigten Aussagen möchte ich vor vorschnellen Leistungszusagen an den Vermieter warnen.
Zwar besteht u.U. durchaus Versicherungsschutz durch die PHV, ob diese aber in Form einer Entschädigung an den Vermieter leistet, ist eine ganz andere Frage.
Ein Mieter haftet nämlich gegenüber dem Vermieter i.a.R. nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit (wobei in bestimmten Fällen sogar die einfache Fahrlässigkeit von der Haftung ausgeschlossen ist. Das nur am Rande).
Vorsatz kann im beschriebenen Fall wohl ausgeschlossen werden.
Bleibt die Frage nach der Fahrlässgkeit. Diese wäre nur zu bejahen, wenn der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Und ob ein Richter davon ausgeht, dass es zur besagten Sorgfalt gehört, dass der Mieter regelmäßig unter oder hinter der Kühlschrank schaut, um festzustellen, ob Kühlmittel ausläuft, darf bezweifelt werden.
Anders schaut die Lage schon wieder aus, wenn der Kühlschrank plötzlich einen deutlich höheren Geräuschpegel verursacht hat.
Es kommt also auf den Einzelfall an.
Leisten würde die Haftpflicht in so einem Fall aber dennoch, nämlich um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Also ist dringend anzuraten, dem Vermieter auf keinen Fall ein Leistungsversprechen abzugeben („Kannst es reparieren lassen, denn meine Versicherung übernimmt den Schaden. Haben die bei w-w-w auch gesagt.“).
Leistungsversprechen, so läuft das bei diesem Vermieter nicht. Es geht alles sehr sachlich und korrekt zu.
Reparaturen werden erst einmal gar nicht durchgeführt, evtl. erst nach Auszug des Mieters. So äußerte sich heute der Vermieter.
Der Vermieter will den Schaden erst einmal begutachten.
Nach Übermittlung eines Fotos sah er den Schaden als sehr geringfügig an, möchte aber dennoch erst eine Entscheigung vor Ort treffen.
was Du nach dem heutigen Gespräch mit dem Vermieter schreibst, hört sich aber schon sehr danach an, als ob die Reparatur der Beschädigung des Laminats zu Lasten des Mieters gehen soll - wann auch immer. Oder verstehe ich das falsch?
was Du nach dem heutigen Gespräch mit dem Vermieter
schreibst, hört sich aber schon sehr danach an, als ob die
Reparatur der Beschädigung des Laminats zu Lasten des Mieters
gehen soll - wann auch immer. Oder verstehe ich das falsch?
so hat der Mieter das nicht verstanden. Der Vermieter sagte, dass der Mieter den Schaden der Versicherung melden soll. Aber eigentlich lohne es sich nicht.
Der Mieter sagte, das es bei Auszug dann evtl. Streitigkeiten gibt. Dem möchte der Mieter entgegenwirken.
Wie der Mieter es verstanden hat, würde eine jetztige Reparatur zu viel Aufwand bedeuten. Da es in der Ecke nicht zu sehen ist, könnte es doch nach Auszug gemacht werden. Aber das wird man bei Begutachtung entscheiden.
Der Vermieter sagte, dass da doch nur ein Brett zu wechseln ist und dann ist gut.
Der Mieter sagte daraufhin, dass der Schwager Fußbodenleger ist und meinte, dass es schwierig wird mit der genauen Farbe, weil jede Lieferung anders ausfällt, auch bei gleicher Farbbezeichung.
Der Mieter nimmt an, dass der Vermieter vielleicht denkt, dass bis dahin der Boden sowieso abgewohnt ist und erneuert werden müßte.
Aber vielleicht sieht der Vermieter es generell nicht so eng.
Der Mieter wird aufpassen, sich absichern und alles schriftlich bestätigen lassen für den Fall der Fälle.
so hat der Mieter das nicht verstanden. Der Vermieter sagte,
dass der Mieter den Schaden der Versicherung melden soll. Aber
eigentlich lohne es sich nicht.
also geht der Vermieter doch zumindest davon aus, dass er im Falle eines Falles von der Versicherung Geld bekommt, oder?
Und DAS könnte wie zu Anfang dargelegt schwierig werden.
Wie der Mieter es verstanden hat, würde eine jetztige
Reparatur zu viel Aufwand bedeuten. Da es in der Ecke nicht zu
sehen ist, könnte es doch nach Auszug gemacht werden. Aber das
wird man bei Begutachtung entscheiden.
Die angedachte Begutachtung erscheint durchaus angebracht. Wäre nicht das erste Mal, dass ein zu Anfang als klein erscheinender Schaden später - zumindest in den Augen einer der Parteien - größer ist.
Der Mieter wird aufpassen, sich absichern und alles
schriftlich bestätigen lassen für den Fall der Fälle.
also geht der Vermieter doch zumindest davon aus, dass er im
Falle eines Falles von der Versicherung Geld bekommt, oder?
Und DAS könnte wie zu Anfang dargelegt schwierig werden.
vielen Dank. Der Mieter hat heute alles abgeschickt und die Begutachtung hat heute Nachmittag auch schon stattgefunden.
Geht ja alles sehr schnell.
Wie der Mieter es verstanden hat, würde eine jetztige
Reparatur zu viel Aufwand bedeuten. Da es in der Ecke nicht zu
sehen ist, könnte es doch nach Auszug gemacht werden. Aber das
wird man bei Begutachtung entscheiden.
Die angedachte Begutachtung erscheint durchaus angebracht.
Wäre nicht das erste Mal, dass ein zu Anfang als klein
erscheinender Schaden später - zumindest in den Augen einer
der Parteien - größer ist.
Eine Firma kommt beim Vermieter vorbei und macht einen Kostenvoranschlag und ob eine Reparatur so möglich ist, da evtl. ein Teil der Küche ausgebaut werden müßte, weil ein beschädigtes Brett darunter ragt.
Danach wird geklärt, wie weiter verfahren wird.
Der Mieter hat heute noch einmal wegen einiger Fragen bei der Versicherung angerufen und diese sagte dann, dass Sie, nach einsenden der Schadenanzeige, alles weitere mit dem Vermieter abklärt.
Der Mieter kann jetzt nur noch abwarten und aufpassen.
Vielen Dank für viele Anregungen.
Viele Grüße
merkur3