Wasserschaden - Mieterin

Hallo,

wer weiß Rat.

meine Mieterin hat sich von einer Firma einen Teppichboden verlegen lassen. Diese Firma hat beim anbringen der Fußleisten
die Hezungsrohre mit 2 Nägeln durchschlagen.
Dadurch ist in der Wohnung der Mieterin, Wände mußten aufgeschlagen werden usw. und beim Mieter darunter ein erheblicher Schaden entstanden.
Nun ist bei der Mieterin nicht viel zu holen, tut mir irgendwie auch leid.
Ich habe mich dann direkt an die Firma gewandt, die den Teppichboden verlegt hat und diese sagte mir, es tut ihr leid, aber für solche Schäden kommt sie nicht auf, so was kann halt mal passieren und in ihren Geschäftsbedingungen ist dies halt auch festgehalten.
Muß so eine Firma nicht versichert sein.
Wie komm ich an mein Geld, mußte den Notdienst holen, so ewtas passiert näturlich immer am Wochenende, war nicht billig

Gruß

Jacky

Ich habe mich dann direkt an die Firma gewandt, die den
Teppichboden verlegt hat und diese sagte mir, es tut ihr leid,
aber für solche Schäden kommt sie nicht auf, so was kann halt
mal passieren und in ihren Geschäftsbedingungen ist dies halt
auch festgehalten.

Nee nee, nix da ! Der Verursacher haftet für alle diese Schäden, die er zu verantworten hat, egal ob fahrlässig oder nicht. Mit den Geschäftsbedingungen fallen die eh hinten ´runter.

Ob sie versichert sind oder nicht, spielt für dich keine Rolle. Die müssen haften und können dabei natürlich ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen - das aber ist nicht dein Bier. Ich weiß nur nicht, wie das mit indirekten Folgeschäden aussieht, also wenn du zur Überbrückung z.B. in ein Hotel ziehen musst.

Die Vers. ist m.W. nicht zwingend vorgeschrieben, aber wer ohne arbeitet, steht mit einem Bein mindestens in der Insolvenz.

Jeder der im Hause des Kunden Arbeiten ausführt, muss sich darüber im Klaren sein, dass ihm mal ein Misgeschick passieren kann - ich zerkratze beim TV - Verrücken den Schrank oder meine Leiter fällt um und in ein großes Fenster oder ich schmeiße versehentlich einen Blumentopf um und der Teppich ist versaut … passiert sicher alltäglich ( mir zum Glück bisher nur zweimal - einmal hatte ich ein Unterputzkabel angebohrt - das hab ich gleich selbst an Ort und Stelle gerichtet und das andere Mal ist mir der Montage einer Lautsprecherbox dieselbe aus der Hand geglitten und an einem Schrank heruntergeschrammt, das hat meine Versicherung anstandslos bezahlt )

Nun stell dir vor, einer bohrt einen Öltank an - und die Brühe versichert im Erdreich - also ohne Versicherung möchte ich nicht in dessen Haut stecken.

Also - ab zu der Firma ! Sicher gibt es noch Antworter, die dir entsprechende §§ nennen können.

Gruß

HM

Hallo Jacky,

den Ausführungen von Herr Meyer könnte ich mich fast anschliessen, aber nur fast. Klar müssen die Monteure für Schäden aufkommen, die sie verursachen, allerding scheint mir hier in Deinem Fall die Sache nicht so eindeutig zu sein.
Waren die Heizungsrohre sichtbar oder unterputz?
Im zweiten Fall kann ich mir gut vorstellen, das die Monteure nicht haftbar zu machen sind. Man hätte sie vielleicht auf die in der Wand verlaufenden Rohre aufmerksam machen sollen. Genau weiss ich nicht, wie die Haftung in dem Fall aussieht. Vielleicht kommen ja noch kompetente Antworten.

Gruß
roland

Hallo Jaclyn,

die Ausführungen von Herr Meier sind vollumgänglich richtig. Der Handwerker haftet. Ein Ausschluss der Haftung ist nichtig. Der Handwerker hat sich im übrigen bei solche Arteiten notfalls um Baupläne zu bemühen, um solche Schäden nach besten Wissen nicht entstehen zu lassen. Da Du mailst, dass bei der Mieterin nichts zu holen ist, sollte sich die Mieterin beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen und einen Anwalt aufsuchen, wenn die Firma den Schaden nicht freiwillig ersetzt.

Gruss Günter

Waren die Heizungsrohre sichtbar oder unterputz?

Spielt keine Rolle. Ich hatte ja damals auch das Kabel angebohrt, was schräg über die Wand verlief und dann nochmal abknickte. Ich hätte halt nur meinen Kabelsucher einsetzen müssen … aber nicht damit gerechnet, dass dort eine Leitung verläuft.

Gruß

HM

Im zweiten Fall kann ich mir gut vorstellen, das die Monteure
nicht haftbar zu machen sind. Man hätte sie vielleicht auf die
in der Wand verlaufenden Rohre aufmerksam machen sollen. Genau
weiss ich nicht, wie die Haftung in dem Fall aussieht.
Vielleicht kommen ja noch kompetente Antworten.

Gruß
roland