Wasserschaden Mietrecht

Hallo, bei mir ist letzte Woche durch den Mieter über mir ein Wasserschaden in der Küche, Bad, Flur und einem Kinderzimmer entstanden. Wir haben uns über eine Firma ein Kostenvoranschlag geholt, dieser beläuft sich auf fast 2000 Euro. Die Firma würde etwa eine Woche brauchen, ich kann aber nicht die Woche frei nehmen und würde es selber machen. Muss der Vermieter dann die Summe vom Kostenvoranschlag auszahlen oder nur das was ich ausgeben würde? und wie ist das mit Mietminderung? Würde mich über schnelle Antwort freuen.

Ich kann leider nicht weiterhelfen.

Ich frage mich wie Du auf die Idee kommst, ich könne über deutsches Mietrecht Bescheid wissen, ich wohne seit Jahren nicht mehr in Deutschland. Suche Dir bitte einen anderen Experten.
Es tut mir leid Herr Grisu

Mietminderung möglich, angemessen vor allem während der Renovierung, bis hin zum Hotel!
Haftpflicht des Mieters ( Verursacher des Schadens ) deine Hausrat was bei dir zu Schaden gekommen ist, die Gebäudeversicherung die Reparatur des Wasserschadens, Trocknung und Renovierung.

Die Versicherungen untereinander sollen das regeln, wobei Haftpflicht VS großzügiger sind als GebäudeVS + Hausrat! Bei Eigenleistung ( selber machen ) werden andere Sätze ca. 20 €/Std. verrechnet, als bei einer Profi Firma. Halte nicht wircklich Zeit und Lust!

Unser täglicher Brot, hoffentlich sind alle Fair zueinander!

Gruss
Stephan

Hallo, bei mir ist letzte Woche durch den Mieter über

mir ein

Wasserschaden in der Küche, Bad, Flur und einem

Kinderzimmer

entstanden. Wir haben uns über eine Firma ein
Kostenvoranschlag geholt, dieser beläuft sich auf fast

2000

Euro. Die Firma würde etwa eine Woche brauchen, ich

kann aber

nicht die Woche frei nehmen und würde es selber

machen. Muss

der Vermieter dann die Summe vom Kostenvoranschlag

auszahlen

oder nur das was ich ausgeben würde? und wie ist das

mit

Mietminderung? Würde mich über schnelle Antwort

freuen.

Hi,

Du musst grundsätzlich erst dem Vermieter die Chance
geben, den Schaden zu beheben. Den Schaden solltest Du
dem VM schriftlich anzeigen (Einschreiben mit
Rückschein oder Übergabe unter Zeugen). Der Vermieter
muss innerhalb angemessener Zeit den Schaden beheben.
Setzte bei der Schadensanzeige einen Zeitpunkt fest.
Reagiert er nicht, musst Du erst nochmal abmehnen. Erst
dann kannst Du selbst aktiv werden und einen Handwerker
beauftragen oder selbst tätig werden. Wenn Du es sebst
machst, steht Dir keineswegs das Geld lt
Kostenvoranschlag zu.

  1. Schriftlich den Schaden anzeigen
  2. Mindere die Miete
  3. Sprich mit dem VM und erkläre ihm, dass 1 Woche
    ungewollter Urlaub eine finanzielle Belastung ist und
    er hierfür zu Schadenersatz verpflichtet ist und dann
    bietest Du als Goodwill die Eigenleistung an unter der
    Voraussetzung, dass er lt. kostenvoranschlag zahlt.
    Wenn ja, machs schriftlich. Wenn er nein sagt, kannst
    Du erstmal nix machen, aber Schadensersatz für den
    Verdienstausfall verlangen.

Zur Höhe der Mietminderung, gib den Begriff bei google
ein. Du findest Tabellen mit Beispielen und dann guck
mal, was zu Dir passt

mfg

Erfam

Hallo Astra Grisu!

Bin zwar nicht so bewandert in Frage Wasserschaden, aber so viel Ich weiß ist der Mieter oberhalb (wenn es durch seine Schuld verursacht wurde) haftbar. Falls es durch bauliche Mängel erfolgte,der Vermieter. Ich würde mich aber noch im Internet über die Seiten des BGB - Mietrecht,schlau machen.
Ich hoffe es hilft ein bißchen
Grüße Cricri