Wasserschaden- Mietvertrag vorzeitig kündigen

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Wohnung besichtigt, sie sah zwar renovierungsbedürftig aus, ich habe sie aber trotzdem angemietet. Das hätte ich noch selbst gemacht. Nun ist der Mietvertrag unterschrieben und beim Streichen fiel mir ein erheblicher Wasserschaden auf. Was kann ich nun tun? Am liebsten würde ich gleich vom Mietvertrag zurücktreten, da Wasserschäden meist
eine Menge Probleme mit sich bringen und ich mich nicht dauerhaft damit „rumärgern“ möchte. Hätte vielleicht jemand einen Tipps für mich? Ich danke für jeden Ratschlag

Hallo traurigerMieter 123
Als erstes würde ich in den Mietvertrag schauen! 1.Wann ist der Vertrag unterschrieben 2. Ist dieser Mangel aufgeführt. 3. Kündigungszeit 4. Ansprechpartner.

Meine Frage lautet eigentlich: Ist der Wasserschaden alt oer neu? Also, ist die Wand nass? Du hast Recht , Wasserschäden sind nicht besonders angenehm, aber grundsätzlich muss der Mangel von dir schnellstens dem Vermieter bekanntgegben werden, damit er Maßnahmen ergreifen kann. Eine Kündigung kann nur in einen gewissen Zeitraum erfolgen - eben abhängig vom Datum der Unterschrift . Unterschiede gibt es dann natürlich wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Gruß waldelbin77

Vermieter/Hausverwaltung informieren, es wird der Wohngebäudervers. Gemeldet, Schäden inkl. Ursachenbehebung und technischer Trocknung von Vers. bezahlt und für die Dauer der Maßnahme bist du von der Zahlungsanweisung der Warmmiete in von der Vers. festzustellenden Höhe entbunden.

Hallo
wollte nur sagen bitte den Wasserschaden dem Hauseigentümer melden. Der muss alles weiter leiten.Wenn der schaden trocken ist wird der wasser schaden von einem Handwerker bearbeitet

ingo

Dankeschön für die vielen Antworten, das hilft mir sehr weiter wenn ich ein paar Meinungen dazu höre! Nun hoffe ich das ich aus der Sache nochmal sauber rauskomme.

Danke!!

Hallo,
Wasserschäden, wenn sie von aussen (Regenrinne/Rohrbrüche) kommen, liegen i.d.R. in der Verantwortung des Vermieters. Den würde ich auf jeden Fall zuerst ansprechen. Ansonsten könnte ich dir sagen, wie du den Wasserfleck malertechnisch behandeln könntest. Rechtliche Fragen solltest du im Rechtsbrett stellen - da kann ich nicht helfen.
Gruß
Christian

Hi, ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei erheblichen Mängeln. Hier haben sie, am besten schriftlich, den Vermieter auf den Mangel hinzuweisen. Eine Mietminderung wäre denkbar, setzen Sie eine Frist.

Sie können den Vermeiter mit enger Frsitsetzung und Ablehungsandrohung auffordern den Schaden zu beseitigen.