Wasserschaden Mietwohnung Versicherung

Hallo Leute

Habe hier ein Problem
seit letzter Woche hat sich hier ein Wasserschaden offenbart, der sich auf die ganze Wohnung verteilt hat und feuchte Wände u. Böden verursacht. Schuld war ein Leitungsleck an der Wasserzulaufleitung der Toilette.

Fakt ist nun, dass die ganze Wohnung nun trocken gelegt werden muss und ich laut (mündlich) meiner Vermieterin hier ausziehen muss …d.h. heute ist Donnerstag der 01.07.2010 … bis zum 07.07.2010 muss die Wohnung geräumt sein, da von der Versicherung aus Probebohrungen durchgeführt werden müssen etc …

so weit so gut … eben erfuhr ich, dass sie die Wohnung nach der Renovierung nicht mehr weiter vermieten will und eigenbedarf angekündigt (alles bislang mündlich). so … nu soll ich zaubern und innerhalb von 6 Tagen (arbeiten sollte ich auch noch zwischendurch weil chef urlaub hat und ein weiterer Arbeitskollege krank ist) die wohnung verlassen und auch gleich eine neue Wohnung beziehen …

Frage … wer muss die Kosten für die Räumung übernehmen und wer zahlt ev. Hotelkosten, falls ich in dem Zeitraum keine Wohnung finde!
Was für Rechte hab ich als Mieter in einer solchen Situation … fühle mich im Moment von einer Dampfwalze überfahren

Laut Aussage meiner Vermieterin übernimmt die Versicherung keine Kosten! … da stimmt doch was nicht!?

Hallo.
Erst einmal mein Beileid.
Direkt zur Sache: welche Versicherungen bestehen? Normalerweise hat die Vermieterin eine Wohngebäudeversicherung. Als Mieter ist es üblich auch eine Hausrat zu haben. In beiden Versicherungsarten (individuelle Bedingungen bei jedem Versicherer) ist es auch normalerweise übel Hotelkosten im gewissen Maße für eine bestimmte Dauer zu übernehmen. Verpflegung wie Essen und Telefon trägt normalerweise der Mieter. Da diese Kosten auch sonst anfallen würden. Bitte schau bezüglich dem Rauswurf in deinen Mietvertrag wie lange die Kündigungsfrist ist. Diese muss der Vermieter einhalten. Im Normalfall 3 Monate. Falls irgendwelche Klauseln vereinbart sind empfehle ich dir den Mieterschutzbund oder einen Anwalt zu fragen, ob diese rechtens sind. Ein Außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund Wasserschaden ist mit nicht bekannt. Wichtig für die Versicherungsleistung ist das die Wohnung überwiegend unbewohnbar ist.
Gib bitte mehr Infos damit ich nicht so pauschal antworten muss. Lg und alles Gute

Hallo, angenommen Sie haben eine hausratversicherung.

Diese Versicherung bezahlt in so einem Fall Hotelkosten. Wie lange müßte in der Police stehen. Da Sie zur Schadensminderung verpflichtet sind werden Räumungskosten manchmal nur teilweise ersetzt.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters bezahlt in so einem Fall ebenfalls. Da die Versicherung die Trocknung bezahlt kommen diese auch für weitere Kosten auf. Ich empfehle wegen der Mietstreitigkeiten die zu erwarten sind den Rat eines Rechtsanwaltes.
Mfg

Hallo,

erstmal grundsätzlich ist zu sagen, dass es sich bei dem Schaden um einen Wohngebäudeschaden handelt. Solche Versicherung sollte eigentlich jeder Vermieter haben da er sonst mit seinem Privatvermögen haftet.(gehe von privaten Vermieter aus da er Eigenbedarf angemeldet hat). Das heißt auch für die Unterbringung in einer Übergangswohnung bzw Hotel.
Wichtig!!! Alles schriftlich geben lassen. Was anderes zählt nicht bei evtl. gerichtl. Azseinandersetzungen.
Des weiteren muß der Vermieter die Kündigungsfristen einhalten wenn er Eigenbedarf anmeldet. Und diesen Eigenbedarf muß er ganz genau beschreiben und glaubhaft machen. Das bedeutet, er muß mitteilen wer einzieht und warum und warum es gerade diese Wohnung sein soll usw.
Also meiner Meinung nach stinkt die Angelegeheit. Ich bin selber Vermieter von Wohn-und Gewerbeflächen und bin bei einer Versicherung tätig. Nimm dir auf jeden Fall nen Anwalt. Nimm dir nen Fachanwalt für Mietrecht. Falls Du keinen kennst, schau in die Gelben Seiten. Falls es finanziell schlecht aussieht bei Dir, beantrage Prozesskostenhilfe. (Anträge gibt es beim Anwalt). Und falls vorhanden, nutze die Rechtschutzversicherung.

Bei Rückfragen, melde Dich einfach nochmal.

Gruß Sandro

Recht herzlichen Dank an Alle für die überraschend schnelle Hilfe von euch!

  1. Ich will weder meine Vermieterin noch die Versicherung unnötig ausbeuten bzw. die eh schon angespannte Situation weiter ausbauen.
    Mein einzigstes Anliegen wären eben die anfallenden Unkosten, die mir dadurch entstehen ersetzt zu bekommen.

  2. Meine Vermieterin (1. Stockwerk) wohnt ebenfalls in diesem Haus incl. Ihrer Tochter mit Kinder u. Gatte. (Eigentumswohnung OG)
    Wie ich das bislang raushören konnte ist sie auch Gebäudeversichert, welche den Schaden wohl auch ohne weiter zu kommentieren dafür aufkommt.

  3. Habe ich sie jetzt schon 3 mal aufgefordert sich mit ihren Versicherungsvertreter oder Gutachter in Verbindung zu setzten und ihn darüber zu informieren, dass ich für die Unkosten (Transport; unterbringung der Möbel etc.) entweder einen Pauschalbetrag sehen will oder eben eine komplette Zusage der Kostenübernahme nach Rechnung… denk für Transporter allein sind schon fast 200 Euro fällig … hinzu kommt die unterbringung des Mobiliars … ev. anfallende Hotel bzw. Pensionskosten … da sollte ein Pauschalbetrag von 500,-- Euro nicht zu viel verlangt sein!?

  4. Kündigungschreiben meiner Vermieterin

R******* den 02.07.2010
Hiermit kündige ich Dir die Mietwohnung rückwirkend ab 01.07.2010 wegen Eigenbedarf u. Reperatur Arbeiten wegen des Wasserschadens das Du bald möglichst eine andere Wohnung findest. Tut uns leid u. viel Glück

Hochachtungsvoll Fr. B****

rächtschreibfähler incl. 1:1 übernommen
ich bin auch nicht unbedingt eine rechtschreib- oder gramatikleuchte … aber selbst da musste ich schmunzeln ;o))

Sie will die Wohnung für ihre Enkel (Schlafraum); Schwiegersohn (Büro-; Computerzimmer) oder andere Verwendung nutzen

  • nein, ich habe keinen priv. Rechtschutz - muss jeden Cent 2 mal umdrehen und an jeder Ecke sparen

Hallo.

zu 1.) Es ist sehr rühmlich zu hören, dass Du an einer gütlichen Einigung interresiert bist. Aber wenn Du etwas ersetzt haben willst, wirst DU wohl oder übel jemanden auf die Füße treten müssen.

zu 2) wenn Sie eine Versicherung hat, umsi besser.
Hast Du eine HAusratversicherung??? (Fals bei Dir Schäden an den Möbeln sind, solltest Du Deine Ansprüche auch dort geltend machen. Lass Dir ebenfalls die Versicherung der Wohngebäudeversicherung geben und evtl. auch die Versicherung für die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht. Es geht mir darum, dass Du Deine Ansprüche geltend machst und gleichzeitig deine Vermieterin alle Sachen schnellstmöglich geklärt bekommt. Will Sie dir die Versicherer nicht nennen…Anwalt!! Es geht um Dein Geld und ich glaube, Du hast nichts zu verschenken!!!

zu 3) Kündigung Rückwirkend ist nicht möglich. Sie muß sich an das Gesetz halten. Erkenne diese Kündigung bloß nicht an!!!Ob der Grund ausreicht um die Kündigung wegen Eigennutzung zu kündigen, ist fraglich. Und so wie Du schreibst, hat sie Dir den Grund ja auch nicht schriftlich mitgeteilt sondern nur mündlich. Tja und damit ist die Kündigung wegen Eigennutzung eh nicht rechtens. Aber weise die Vermieterin bloß nicht darauf hin. Das überlasse bitte nen Fachmann (Anwalt).

  1. Ganz Ehrlich !? Geh zum Anwalt für Mietrecht, hole Dir nen Antrag auf Prozeßkostenhilfe. Du sagtest selber, dass Du jeden Cent 2mal umdrehen mußt. Meine Freundin wurde der auch bewilligt obwohl sie nen Vollzeitjob hatte. Der Anwalt hilft Dir sicherlich dabei.
    Wenn Du in Deiner Sitution nicht aufpasst, kann der Schuß nach hinten losgehen.
    Bin selber Vermieter und ärgere mich manchmal über meine Mieter. Aber was Deine Vermieterin mit Dir macht, geht gar nicht. Ich hätte als Vermieter ja ständig Angst von meinen Mieter verklagt zu werden.
    Ich nenne Dir hier mit Absicht keine Gesetze und Paragraphen. Das würde alles nur komplizierter machen. Du mußt Dich nur entscheiden…lasse ich mich weiter rumschupsen oder nicht.

Bei Nachfragen melde Dich

Gruß Sandro

puh na das ist ja ein mist der dir da passiert ist. leider weiß ich hierzu auch nicht viel zu sagen. ich glaube aber dass es sich lohnt bei der versicherung des vermieters nochmal anzufragen ob die das wirklich nicht bezahlen. es kommt halt auch auf den vertrag an den der vermieter abgeschlossen hat. ansonsten würde ich an deiner stelle mich mal an den mieterschutzbund oder mietverein wenden. das ist auf jeden fall ein starkes stück. ich wünsche dir alles gute!

Hallo Leute

Habe hier ein Problem
seit letzter Woche hat sich hier ein Wasserschaden offenbart,
der sich auf die ganze Wohnung verteilt hat.

Hallo!
Die Renovierung der Wohnung muss durch den Eigentümer durchgeführt werden, der Schaden wird durch die Gebäudeversicherung bezahlt. Die Räumung der Wohnung bzw. eine Ersatzwohnung wird - sofern vorhanden - von der Haushaltsversicherung bezahlt.
Eigenbedarf kann der Eigentümer immer anmelden. Die Kündigung des Mietvertrages ist gesetzlich geregelt. Der Wasserschaden wurde ja nicht vom Mieter verursacht und kann somit auch nicht als Kündigungsgrund angeführt werden.

hallo, ich empfehle dir den user keki anzuschreiben er ist gelernter versicherungskaufmann…gruss christiane

ps. so wie ich die sachlage beurteile kann bzw. muss dein vermieter alleinig für die evtl. hotelkosten aufkommen…bzw. für alle anfallenden kosten die dir entstehen durch den wasserschaden…letztlich ist und sollte es dir egal sein…wie dein vermieter dann an sein geld kommt …DU hast aufgrund des Mietvertrages
Rechte…bzw. das „Recht“ auf Deiner Seite. Schreib
dem Vermieter per Einschreiben…dass Kosten entstehen
und Du diese Kosten ihm in Rechnung stellst…die Rechnung
hat er innerhalb von 14 Tagen an Dich zu bezahlen.

Mach alles schriftlich…ganz wichtig per Einschreiben mit Rückschein

Und auf Eigenbedarf…nach einem Ereignis…Wasserschaden zu pochen
halt ich ebnso für absurd…

Du hast einen Vetrag mit dem Vermieter geschlossen
und darin sind gestzliche Fristen enthalten an die sich
jede Partei halten muss…also auch der Vermieter

Ich würde einer Eigenbedarfkündigung durch einen Anwalt
widersprechen…und so bist Du auf der sicheren Seite

Gruss
Christiane

Hallo,
bin nicht der Experte für die Frage, aber ich würde mal den Versicherungsvertreter Deiner Versicherung kontaktieren.
Gruß Bodo