Wasserschaden mietwohnung

Hallo,
in unserer Mietwohnung ist durch einen Heizungsleck ein Wasserschaden entstanden.
Wir mussten unsere 3 Zimmerwohnung für die Zeit der Trocknung und Sanierung verlassen und und in eine kleinere 2 Zimmerwohnung umziehen.
Es bestand eine mündliche Absprache mit dem Vermieter das wir in der Zeit wo wir in der Ersatzwohnung leben müssen von uns nur die Betriebskosten zu bezahlen sein.
Nun bekommen wir eine Mahnung das wir mit der Miete im Rückstand seien und die ganze Zeit die volle Miete für die leerstehende 3 Zimmerwohnung zu bezahlen hätten.
Müssen wir das bezahlen,oder haben wir einen Anspruch auf die mündliche Vereinbarung?

Hallo

Na sagen wir es mal so so wie ich es lese gibt es nichts Schriftliches hast du einen Zeugen außer deiner Frau und deinen Kindern für die Aussage das Vermieters ?
Oder wurde der Mangel der Heizung wenigstens schriftlich gemeldet ?
Wenn nichts Schriftliches vorliegt und du keinen Zeugen hast müsst Ihr die Miete Zahlen !
Der Anspruch der Vereinbarung wenn diese nur Mündlich Ohne Zeugen war bringt euch leider nichts !
Gruß Martin

Hallo Schmidtskatze,
ich nehme an, die Versicherung des Vermieters hat die Kosten für die Ersatzwohnung bezahlt.
Mündliche Absprachen gelten nicht.
Ob ihr die Miete für die betreffende Zeit zahlen müsst, bin ich nicht sicher, aber ich glaube schon, sonst hättet ich ja in dieser Zeit mietfrei gewohnt.
Strom und Wasserkosten sind in dieser Zeit durch EUCH ja nicht entstanden, nur durch die Handwerker. Hoffentlich habt ihr vorher die Zähler abgelesen.
Zur Sicherheit empfehle ich einen Fachanwalt um Rat zu fragen.
Gruss Huftier