Wasserschaden mit Folgen

Nehmen wir an, bei einem Hauskauf (Altbau) wäre folgender Fall eingetreten: Bevor der Eigentümerwechsel vollzogen worden wäre, irgendwann zwischen Notartermin und Einzug, habe es einen Wasserschaden am Gebäude gegeben, bei dem der Keller dermaßen feucht geworden wäre, dass der Einbau einer Heizung dort (laut Heizungsbauer) nicht mehr möglich wäre. Dies habe zu einer zwangsweisen Änderung der Umbaupläne geführt (u.a. mit der Folge, dass einer der neu geplanten Räume sehr dunkel werden würde). Die Versicherung des Noch-Eigentümers habe die Schadenshöhe (ungeachtet der o.g. Folgeprobleme) mit 500 EUR beziffert, wovon dann 300 an den Noch-Eigentümer ausgezahlt worden wären, da es 200 EUR Selbstbehalt gäbe. Nun würde der Noch-Eigentümer sich weigern, die gesamten 500 EUR an den Käufer auszuzahlen, mit der Begründung, die 200 seien Selbstbehalt.
Zu diesem Szenario nun zwei Fragen:

  1. Wäre es wahrscheinlich, dass der Käufer im Falle eines Rechtstreits um die 500 EUR gewinnen würde?
  2. Wäre dem Käufer anzuraten, aufgrund der nicht unerheblichen Folgeprobleme die durch den Wasserschaden entstanden wären, auf Schadensersatz oder Kaufpreisminderung zu klagen?

Vielen Dank und Gruß!

Beechen

Aus juristischer Sicht, kann ich zu diesem Fall nichts beitragen. Aus versicherungstechnischer Sicht stellt sich die Frage, wann der wirtschaftliche Übergang der Immobilie war. War er vor dem Wasserschaden, muß die Versicherung an den neuen Eigentümer leisten und dieser hat den Selbstbehalt natürlich zu tragen. War der Wasserschaden früher, muß der Vorbesitzer den Schaden beseitigen lassen, erhält die Versicherungsleistung und trägt den Selbstbehalt.

Bei dem Schadenumfang (Einbau der Heizung nicht mehr möglich) erscheinen mir 500 € als Entschädigung sehr wenig.

Ich empfehle den Gang zu einem Anwalt.

Hallo,

danke für die Antwort. Eigentümer sind wir erst nach dem Wasserschaden geworden. Die Versicherung war nie für uns zuständig. Mit dem Übergang des Hauses in unser Eigentum haben wir eine neue Versicherung abgeschlossen.

Gruß

Beechen