Nehmen wir an, bei einem Hauskauf (Altbau) wäre folgender Fall eingetreten: Bevor der Eigentümerwechsel vollzogen worden wäre, irgendwann zwischen Notartermin und Einzug, habe es einen Wasserschaden am Gebäude gegeben, bei dem der Keller dermaßen feucht geworden wäre, dass der Einbau einer Heizung dort (laut Heizungsbauer) nicht mehr möglich wäre. Dies habe zu einer zwangsweisen Änderung der Umbaupläne geführt (u.a. mit der Folge, dass einer der neu geplanten Räume sehr dunkel werden würde). Die Versicherung des Noch-Eigentümers habe die Schadenshöhe (ungeachtet der o.g. Folgeprobleme) mit 500 EUR beziffert, wovon dann 300 an den Noch-Eigentümer ausgezahlt worden wären, da es 200 EUR Selbstbehalt gäbe. Nun würde der Noch-Eigentümer sich weigern, die gesamten 500 EUR an den Käufer auszuzahlen, mit der Begründung, die 200 seien Selbstbehalt.
Zu diesem Szenario nun zwei Fragen:
- Wäre es wahrscheinlich, dass der Käufer im Falle eines Rechtstreits um die 500 EUR gewinnen würde?
- Wäre dem Käufer anzuraten, aufgrund der nicht unerheblichen Folgeprobleme die durch den Wasserschaden entstanden wären, auf Schadensersatz oder Kaufpreisminderung zu klagen?
Vielen Dank und Gruß!
Beechen