Wasserschaden nach Heizungsreparatur

Hallo,
man stelle sich vor, dass ein Handwerker gerufen wird, weil eine Heizung defekt ist (vermutlich aufgefroren). Dieser testet die Leitungen, indem er Wasser nachfüllt und zwar doch ziemliche Mengen, denn der Bewohner unter ihm hat plötzlich eine Überschwemmung in seinem Wohnzimmer und teilt dies dem Handwerker mit.

Der Handwerker repariert die Leitung, stellt eine Rechnung, die vom Vermieter bezahlt wird, der zu dem Zeitpunkt nichts vom Wasserschaden weiss. Als er durch den Mieter vom Ausmass des Wasserschadens informiert wird, ruft er den Handwerker an, um den Sachverhalt zu klären. Dieser ist sich keiner Schuld bewusst, sondern weist vielmehr darauf hin, dass dies das allgemein übliche Verfahren sei, um undichte Heizungsrohre zu reparieren, bzw. die undichte Stelle zu finden. Kann das sein?

Vielen Dank
GabyC

bewusst, sondern weist vielmehr darauf hin, dass dies das
allgemein übliche Verfahren sei, um undichte Heizungsrohre zu
reparieren, bzw. die undichte Stelle zu finden. Kann das sein?

Ja, trotzdem ist der Handwerker schadensersatzpflichtig.

Danke für das Feedback.