Wasserschaden/Neue Heizungsanlage

Hallo,

bin Laie also entschuldigt meine Unwissenheit, hoffe vielleicht hier ein paar Tipps und Tricks zu ergattern.

Ich habe vor 5 Jahren ein Haus erworben, dieser Bungalow ist direkt an einem Hochhaus angebaut worden und nutzt auch die Heizung von denen. Nun wurde wohl eine neue Heizung eingebaut und uns wurde eine anteilige Rechnung der neuen Heizung erstellt - weder waren wir bei der Eigentümerversammlung noch konnten wir Rücklagen bilden. Auch ist unser Stromzähler drüben - jedoch haben wir auch hierzu keinen Zugang. Der Verwalter meinte nur dann soll ich halt bei Nachbarn klingeln die würden mich reinlassen und bzgl. der Heizung meinte er das wir Miteigentümer sind und daher auch dafür aufzukommen haben.

Wenn man mich nicht an der Entscheidung teilhaben lässt, kann man dann vor mir eine Zahlung erwarten?

Ein weiteres Problem haben wir am Bau selber, vor 3 Jahren etwa wurde die Balkons am Hochhaus saniert und man stellte auf unser Flachdach ein Gerüst auf (ohne Ankündigung und Erlaubnis) im selben Jahr im Winter nun liefen die Niagarafälle im Wohnzimmer an der Wand entlang - ich habe mich dann auf das Dach begeben und dachte da wird wohl auf dem Flachdach 20 cm oder so das Wasser stehen aber nix. Doch dann viel mir auf das direkt an einem der Balkons wohl ein Ablauf für unser Dach ist, dort stand das Wasser 20 cm hoch, lief aber nicht zurück aufs Dach also griff ich rein holte Bauschaut aus dem Sieb und Blätter und tastete rum. Zwischen Rinne und Ablauf befindet sich ein ca. 3 mm Spalt in dem nun das Wasser sich den Weg suchte. Laut Gutachter steht die Sanierung der Balkone und der „Spalt“ nicht im Zusammnehang also bleiben wir auf den Kosten sitzen.

Und dann ein Jahr später stellte ich im Keller an einer Wand Wasserflecken fest (diese Salzkristallbildung) ich zeichnete mit Bleistift die Ränder an und war dann eine Woche im Urlaub. Danach oh Gott nicht ein Fleck sondern um den kompletten Bau herrum. Ob aussen Wand oder Wand am Hochhaus oder Innenwand alles wies Feuchtigkeit auf die langsam die Wände rauf kroch. Da inwischen auch im ersten Stock das Klo merkwürdige glugger geräusche machte holte ich einen Kanalreiniger ins Haus. Der schaute in meinem Waschkeller die 2 Sickergruben an und stellte „Hochwasser“ fest ging draussen zu unserem Kanal und öffnete diesen - das Wasser stand darin ca. 1,30 m. Er machte Stunden lang rum und bekam die vermeintliche Verstopfung nicht hin. Dann viel im neben unserem Kanal ein weiterer deckel auf den er öffnete und auch da stand Wasser, ein Nachbar kam und stellte in seiner Garage eine Pumpe an und schwupps war keine Verstopfung mehr da und das Waaser weg. Ich erfuhr das wohl mein Abfluss tiefer liegt und daher die Pumpe des Hochhauses meine Abflüsse raus pumpt- und der Schwimmer defekt war. Schimmel Bildung und Co. und selbst nach Monaten keine Klärung. Dann endlich nach ca. 1 1/2 Jahren kam einer von der Versicherung des Gegners und sagte das es nicht and er Pumpe liegen kann da das Wasser an allen Wänden erschien -ce ca. Als Frau am Bau haben wir keinerlei Ahnung, es tauchte das Gerücht auf Grundwasser das klärten wir ab und sei Unwahrscheinlich zu mal dann ja auch im Keller des Hochhauses Wasser eingedrungen sein müsste. Jetzt heisst es vielleicht sei unser Kanal ja undicht - aber ich denke wenn die Pumpe funktioniert hätte wäre doch gar kein 1,30 Wasserstand im Kanal angefallen somit steht doch die Pumpe im Ursächlichen Zusammenhang?

Naja wäre toll wennd er ein oder andere vielleicht hierzu mir was sagen kann. Bei weiteren Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Ich Danke für´s lesen und helfen.

MfG

Manuela

Tja das sind ja tolle Geschichten. Erst mal solltest Du Dir die Teilungserklärung besorgen. (Notar fragen) Nach meinen Erfahrungen muss die Heizungsanlage und die Räume für die Zähler für alle Eigentümer frei zugänglich sein. Dein Haus ist wahrscheinlich im Grundbuch eine Wohnung (Wohnungseigentum mit Sondernutzung und Gemeinschaftseigentum) Sollte dies so sein, musst Du natürlich in die Verwaltung des Gesamtobjektes einbezogen werden und Hausgeld bezahlen. Wenn Dein Haus eine real geteilt ist, dass müßtest Du eigene Hausanschlüsse und eine eigene Heizung besitzen.

Wenn Du Wohnungseigentum erworben hast, hast Du Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und musst auch anteilige Kosten der Heizung übernehmen. Im Gegenzug müssen sich jedoch alle Eigentümer an der Sanierung Deines Daches beteiligen.

Also Notarvertrag erst mal Notarvertrag prüfen. Wenn Du magst, ruf mich mal an. http://www.fb-finanzberatung.de

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