Wasserschaden nicht richtig behoben. Was nun?

Wir haben am 29.12.2011 einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Bei er Besichtigung mit der Maklerin teilte diese uns mit, das es Anfang 2011 einen einmaligen Wasserschaden gegeben hat, welcher behoben wurde. Wir haben uns auf das Wort des Vermieters und der Maklerin verlassen, das dieser beseitigt wurde und nur einmalig aufgetreten ist. Draufhin haben wir den Mietvertrag unterschrieben. Bei Unterschrift haben wir noch einmal klargestellt, das wir aber im vorraus nochmals eine Feuchtigkeitsmessung durch den Vermieter durchführen wollen. Dies willigte der Vermieter ein.
Vor der Prüfung haben wir jedoch durch die Nachbarn den Vormieter herausbekommen und haben uns mit ihm wegen des Wasserschadens unterhalten. Dort stellte sich heraus, das es ständig Wasserschäden gab die auch zu Schwarzschimmel führten und der Vermieter nicht schnell genug reagierte um seinen Mietern zu helfen. Diese haben Gutachter beauftragt und den Vermieter um Auflösung des Mietvertrages gebeten.
Meine Frage ist nun:
Hat der Vermieter trotz unserer mehrmaligen Nachfrage bzgl. des Wasserschadens uns nicht arglistig getäuscht?
Da wir erst in 2 Monaten einziehen wollten: Kann der Mietvertrag nicht auf o.g. Grundlage fristlos gekündigt werden?

Danke für eure Hilfe
Michael

Zur Beantwortung dieser Frage bin ich nicht der richtig. Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt

Hallo Michael,

ich kann diese Frage nicht beantworten.

Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Ich denke hier kann man zu viel falsch machen.

Liebe Grüße
Stephanie

hallo - also eine rechtliche grundlage dafür kann ich leider nicht beantworten ,aber ich denke mal, wenn ihr eine arglistige, begründete täuschung beweisen könnt,könnt ihr auch vom vertrag zurück treten. am besten, ihr nehmt euch da rechtlichen beistand. alles gute!

Hi!
Ich bin zwar kein Experte , aber ich antworte dennoch , wie ich es sehe.
Ich würde euch raten , nicht dort hin zu ziehen.Es sei denn , ihr habt irgendein Schriftstück , worauf festgehalten wurde , das ihr darauf pocht , das die Schäden 1.) behoben werden , oder und 2.)das dieser Wasserschaden einmalig war und-oder ist!
Klar hat er euch „getäuscht“ und auch klar , das dies den Tatbestand der „arglistische Täuschung“ erfüllt!!!
…aber ihr müsstet dies auch beweisen können!!
Ich weiß nicht , ob ihr das könnt , aber das müsstet ihr mal beim Anwalt für Wohnrecht erfragen. „Fragen kostet nix“ , sagt man. Und wenn der Anwalt Interesse an dem „Fall“ hat , dann ist alles ganz einfach.
Wie ich schon sagte. Beweisen wird schwer werden. Mundzeugen , die ev. während des Gespräches dabei waren
kleine Vermerke auf dem Übergabeprotokoll , egal…irgend etwas müsste eure Anschuldigung stützen.
Auf jeden Fall…lasst die Finger weg von der Wohnung , denn , wenn ihr vor dem eigentlichen Einzug in die Wohnung schon belogen wurdet…wie soll dann das „Vermieter-Mieter-Verhältnis“ funktionieren?
Bestimmt werdet Ihr dann für irgendwelche Renovierungskosten heran gezogen , weil „ihr zuwenig gelüftet“ habt!
Auf jeden Fall wünsche ich euch , das alles noch ein glückliches Ende für euch !
Frank

Hallo rubinja 73.
Leider kann ich Dir bei dieser Angelegenheit keinen Rat geben.
Ich hoffe Dir kann hier jemand helfen.

Hallo,
ich will direkt mitteilen, dass das nicht gerade meine Fachrichtung ist.
Da Gutachten etc. gemacht wurden und der ehemalige Mieter bekannt ist, würde ich notfalls per Anwalt und Gericht die Rücknahme des Mietvertrages erzwingen, denn es handelt sich um arglistige Täuschung, so sehe ich es.
Ich würde dort nicht einziehen wollen!
viel Erfolg und ein gutes Jahr 2012, lG

Da wir erst in 2 Monaten einziehen wollten: Kann der Mietvertrag nicht auf o.g. Grundlage fristlos gekündigt werden?

Da Sie Ihre Bedenken zum Wasserschaden, wie ich vermute, lediglich verbal geäußert haben und auch die Erklärungen des Vermieters nicht schriftlich fixiert wurden, dürften Sie für eine fristlose Kündigung die denkbar schlechtesten Karten haben.

Lesen Sie bitte selbst: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Sie können aber fristgerecht schon vor Einzug kündigen. Dann wäre das Mietverhältnis am 30.04. beendet. Immer vorausgesetzt, dass Sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben.

Hallo Michael,

ist denn bei der Besichtigung der Wohnung nichts aufgefallen? So ein Schwarzschimmel läßt sich schlecht verstecken. Ist die Feuchtigkeitsprüfung denn schon gemacht worden? WEnn ihr euch auf die Aussagen des Vormieters verlassen könnt, würde ich auf jeden Fall vom Mietvertrag zurücktreten. Nach meiner Meinung hat man wie bei allen anderen Verträgen auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Das paßt ja noch.
Ansonsten würde ich noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen um alle Unklarheiten aus dem WEg zu räumen.
Hoffe damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo :smile:
Im Normalfall kann man innerhalb 2 Wochen den Mietvertrag für nichtig erklären lassen.
Das ist so ein Fall bei dem ich einen Anwalt mit einschalten würde.
Grüße

Hallo Michael,

ja, kannst du kündigen wegen täuchung.

lg Claudia