Wasserschaden Parkett vrs. Versicherung/Vermieter

Hallo,
Die Situation :
Mieter A ist zum 30.09.2010
aus der alten Wohnung ausgezogen. Bei dieser Gelegenheit hat Mieter A
festgestellt, das ein undichter Blumenuntersetzer
einen Wasserschaden am Parkett verursacht hat. Im
Übergabeprotokoll ist das auch so vermerkt worden. Es waren schon vor Einzug im September 2008 diverse Schäden am Parkett
sichtbar(Kratzer und Dellen), die Mieter A nicht weiter gestört
haben.
Den Wasserschaden hat Mieter A der Versicherung
gemeldet(Haftpflicht). Diese Versicherung hat einen Gutachter
geschickt. Der hat den kompletten Boden begutachtet, incl. der
Katzer, die aber nie Thema als Schadensfall waren. Nun weigert sich
(verständlicherweise)die Versicherung, den Schaden zu bezahlen,
weil die sich nur an den Kratzern festhalten.
Mehrmals hat Mieter A
versucht der Versicherung klar zu machen, das die Kratzer gar kein Thema sind,
sondern nur der Wasserschaden. Mieter A hat auf die Schadensmeldung
aufmerksam gemacht und das Übergabeprotokoll vorgelegt.
Sie weigern
sich, weil sie sich auf das Gutachten berufen.
Vermieter B beruft
sich nun auch auf das Gutachten und ein Kostenvoranschlag gibt es für die
Reparatur des kompletten Bodens. Das sind 37qm in Wohn- und Schlafraum.
Was meint ihr? Gibt es Chancen, das sich Mieter A und Vermieter B einigen können?

Grüße
Antje

Besteht ein unberechtigter Haftungsanspruch, übernimmt dann die Haftpflichtversicherung nicht auch die Kosten für einen Rechtsstreit? Ich würde mal schön den VM auf die Versicherung jagen.

vnA

Hallo,

die Problematik steck hier

Vermieter B beruft
sich nun auch auf das Gutachten und ein Kostenvoranschlag
gibt es für die
Reparatur des kompletten Bodens. Das sind 37qm in Wohn- und
Schlafraum.

Wenn der Blumentopf 37 m² hat, ist dies sicher kein Problem, allerdings wird er doch etwas kleiner gewesen sein?
Und wegen dem „Wasserschaden“ (was wohl eher häßliche Ringe sind, die auf dem Parkett zu sehen sind) nun den gesamten Fußboden ersetzt/repariert haben zu wollen, ist wohl ne dreiste Forderung!

Aber vielleicht wurde der Schaden auch abgelehnt, da es sich hier um eine sogenannten „Allmähligkeitschaden“ handelte?

VG René

Besteht ein unberechtigter Haftungsanspruch, übernimmt dann
die Haftpflichtversicherung nicht auch die Kosten für einen Rechtsstreit?

Ja, das tut sie.

Ich würde mal schön den VM auf die Versicherung jagen.

Das wird nicht so einfach sein, der Vermieter hat einen Anspruch gegen den Mieter, d.h., diese beiden müssen sich auseinadersetzen. Wenn der Mieter dabei von Versicherung unterstützt wird, ist das gut für ihn. Ganz raushalten kann er sich nicht.