Wasserschaden - Rechnung an wen?

Kann ich nach einem von einem Gutachter festgestellten Wasserschaden (Rohrbruch beim Nachbarn über mir) meine Schadensrechnung samt Mietminderung direkt an die Versicherung richten?
Ich möchte den Vermieter nicht mit der Rechnung belästigen, da dieser keine Schuld hat sondern von einer Hausverwaltung vertreten wird.

Hallo,
direkt mit der Versicherung geht nur wenn die Schadens# oder Versicherungsschein# bekannt ist und diese auch bereit ist den Schaden zu übernehmen.

Lieber über die Hausverwaltung laufen lassen dafür ist die da, sammelt alles und reicht das ein. Sonst ist der aufwand für die Vericherung zu groß.

Gruß
S. Heller

Lieber Stephan Heller,
vielen Dank für den Rat, so werde ich es machen.
Herzlichen Gruß, Sonja Dragova - München