Wohne in einem Mehrparteienhaus( 8 Familien) in einem Block im Erdgeschoss als Eigentümerin im Erdgeschoss. Eigentümer über meiner Wohnung hat mir einen Wasserschaden verursacht (Decke im Bad und Schlafzimmer ist feucht. Deckentapete im Bad löst sich ab) indem er seine Badewanne nicht richtig abgedichtet hat. Schaden wurde dem Verursacher am 14.dezember gemeldet. Er hat am 09 Januar den SChaden seiner PRivatpflichversicherung gemeldet. Habe heute von der Privatpflichtversicherung eine Aufforderung erhalten, dass ich den Schaden der Gebäude- und meiner Hausratversicherung melden soll. Unser Verwalter hat mit Gebäudeversicherung telefoniert. Er sagt, diese würde nicht für den Schaden aufkommen, da keine Rohre betroffen sind. Frage: Welche Versicherung muss hier für den Schaden aufkommen? Ich selbst habe keine Hausratversicherung. Habe den Schaden allerdings nicht verursacht. Kann er überhaupt verlangen, dass meine Versicherungen greifen? Wie gehe ich weiterhin vor?
Wenn der Eigentümer der Wohneinheit über Ihnen der Verursacher des von Ihnen geschilderten Schadens ist, haftet er auch für die Beseitigung des Schadens. Ist er Haftpflicht versichert, übernimmt diese Haftpflicht-Versicherung die Kosten, allerdings nur den sogenannten Zeitwert. Ist er nicht Haftpflicht versichert, zahlt er aus eigener Tasche.
Sie selbst fordern die Schadens-Summe bei Ihrem Nachbarn ein, teilen der Haftpflicht-Versicherung (Schreiben vom 09.01.) mit, dass eine Gebäude-Versicherung den Schaden ablehnt und Sie selbst keine Hausrat-Versicherung haben und lassen sich von einem Handwerksbetrieb einen Kostenvoranschlag machen, den Sie an die Haftpflicht-Versicherung Ihres Nachbarn schicken.
Als grundsätzliche Information:
eine Haftpflicht-Versicherung zahlt die Schäden, die ich gegen andere verursache.Diese Versicherung sollte jeder haben.Beim Auto ist sie Pflicht.
Eine Gebäude-Versicherung zahlt die Schäden, die durch die abgesicherten Risiken ( Feuer, Sturm,Wasserschäden)am Gebäude entstehen.
Eine Hausratversicherung zahlt die Schäden, die am Hausrat (alles was ich beim Umzug mitnehme und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist) entstehen.
Abgelöste Tapeten, Flecken an der Decke etc. sind kein Hausrat.
Ich empfehle Ihnen, trotz alledem eine Hausratversicherung abzuschließen und gehe davon aus, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sehr günstige Angebote und Vergleiche finden Sie im Internet.Das hat aber mit dem jetzigen Schaden absolut nichts zu tun.
mfg
Hallo,
eine rechtliche Auskunft kann und darf ich nicht geben (da ich kein Rechtsanwalt sonder Versicherungsmakler bin).
Hier ist ein Link zu Stiftung Warentest, der sich mit dem Problem beschäftigt.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meld…
Da sie keine Hausratversicherung haben und die Wohngebäudeversicherung nach Aussage ihres Verwalters nicht einspringt ist dann wohl die Privathaftpflicht des Verursachers der richtige Ansprechpartner (wie gesagt dies ist kein Rechtsrat, dafür müssten sie sich an einen Anwalt wenden).
Viele Grüße und Alles Gute
Thomas Wiener
hi,der verursacher hat eine versicherung und die haben sie angerufen ,aber die zahlen nicht. habe ich sie richtig verstanden. ich bin kein experte. aber die muss zahlen.da privathapfpflichtvers. ist ,mfg
Hallo,
wenn der Schaden direkt am Anschlussbereich Badewanne/Abwasser (Rohre) geschieht, würde die Gebäudeversicherung das treffen.
Wenn der Schaden davor liegt (Sie schrieben wg. mangelhafter Abdichtung, ich nehme hier als Beispiel z.B. durch defekte Silikonfugen), dann müsste hier seine Privathaftpflicht greifen.
MfG
Thilo
Hallo effel,
nach Ihrer Anfrage habe ich geantwortet. Allerdings über die E-Mail Nachricht. Einige Tage später bekam ich Bescheid, dass meine Nachricht nicht weitergeleitet wurde. Ich denke, es hat sich mittlerweilen erledigt. Sorry