Hallo,
meine Freundin steht nach einem „mittleren“ Wasserschaden, verursacht durch den Mieter über ihr, vor dem Problem jetzt eine genaue Aufstellung für seine Haftpflicht machen zu müssen.
Das betroffene Zimmer (14qm)wurde vor ca. einen Jahr neu tapeziert (Wände u. Decke, Raufaser) und gestrichen (ganzer Raum weiß und Wände zusätzlich noch farbig).
Nun schreibt man sich ja meistens in solchen Fällen nicht auf wie lange man dafür gebraucht hat bzw. was man an Materialkosten man hatte usw.
Gibt es irgendwo Quelle wo man auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann?! Oder hat einer selbige Erfahrung gemacht und weiß Rat???
Auch würde mich noch interesieren wie die Rückerstattung gestaffelt ist, da ja auch hier der Zeitwert angerechnet wird.
Bin für jede Hilfe dankbar. Wenn jemand noch weitere Tipps zum Thema Wasserschaden und Versicherung hat die ihr in dem Zusammenhang weiterhelfen könnten - immer her damit!
Gruß,
Thomas
meine Freundin steht nach einem „mittleren“ Wasserschaden,
verursacht durch den Mieter über ihr, vor dem Problem jetzt
eine genaue Aufstellung für seine Haftpflicht machen zu
müssen.
Das betroffene Zimmer (14qm)wurde vor ca. einen Jahr neu
tapeziert (Wände u. Decke, Raufaser) und gestrichen (ganzer
Raum weiß und Wände zusätzlich noch farbig).
Nun schreibt man sich ja meistens in solchen Fällen nicht auf
wie lange man dafür gebraucht hat bzw. was man an
Materialkosten man hatte usw.
Das ist meiner Ansicht nach auch völlig irrelevant. Die Versicherung hofft, eine Liste über ein paar Materialen und ein bißchen Malerzubehör zu bekommen und in Folge möglichst billig aus der Sache rauszukommen. Deiner Freundin steht aber nicht nur das damals verbrauchte Material zu, sondern die Kosten für die Wiederherstellung. Dabei darf sie sich nicht bereichern, aber wenn die Arbeiten damals fachmännisch ausgeführt worden sind, kann sie auch diesmal einen Maler beauftragen und die Rechnung der Versicherung einreichen. Ich setze voraus, dass der Schaden unbestritten ist?
Viele Grüße
Jens
Hallo auch,
ist es denn schon klar, das die Haftpflicht zahlt?? Bedenkt, das die Haftpflicht nur bei einem nachweisbaren verschulden zahlt (Bitte klärt das vorher ab->Kostendeckungszusagen,Schadenanerkennung)!!!
Hat deine Bekannte eine Hausrat?? Die leistet nach Neuwert und die Haftpflicht nach Zeitwert (Abschläge die eventuell gemacht werden erfragen). Daher klärt auch gewisse Abschläge.
Zur Kostenfindung reicht die Kosten für die Tapete ein und prognostiziert den Arbeitsumfang mit dem Hinweis, nach Behebung des Schaden eine detailierte Stundenaufstellung einzureichen. Macht Fotos von den Beschädigungen und haltet auch den Arbeitsfortschritt fest. Weiterhin müßt ihr bei neuen Schäden die auftauchen, den Versicherer darüber informieren.
Gruß
Martin
Hallo auch,
ist es denn schon klar, das die Haftpflicht zahlt?? Bedenkt,
das die Haftpflicht nur bei einem nachweisbaren verschulden
zahlt (Bitte klärt das vorher
ab->Kostendeckungszusagen,Schadenanerkennung)!!!
Ja, die Haftpflicht hat sich bereiterklärt den Zeitwert des Schadens zu übernehmen, da der Mieter über ihr das ganze Fahrlässig verursacht hat (Hat den Überlauf/Abfluß seiner Dusche zugeklebt, damit kein Ungeziefer rein kommt und dann das Wasser aufgedreht, ist in den Garten gegangen und hat einfach vergessen vorher das Wasser wieder abzudrehen).
Hat deine Bekannte eine Hausrat?? Die leistet nach Neuwert und
die Haftpflicht nach Zeitwert (Abschläge die eventuell gemacht
werden erfragen). Daher klärt auch gewisse Abschläge.
Nein, leider hat sie zu diesem Zeitpunkt keine Hausratversicherung (die hat sie allerdings einen Tag nach dem Vorfall abgeschlossen) und deswegen gibt es nur den Zeitwert. *seufz*
Zur Kostenfindung reicht die Kosten für die Tapete ein und
prognostiziert den Arbeitsumfang mit dem Hinweis, nach
Behebung des Schaden eine detailierte Stundenaufstellung
einzureichen. Macht Fotos von den Beschädigungen und haltet
auch den Arbeitsfortschritt fest. Weiterhin müßt ihr bei neuen
Schäden die auftauchen, den Versicherer darüber informieren.
Danke für die Tipps - werde ich weitergeben!!!
Gruß,
Thomas
Das ist meiner Ansicht nach auch völlig irrelevant. Die
Versicherung hofft, eine Liste über ein paar Materialen und
ein bißchen Malerzubehör zu bekommen und in Folge möglichst
billig aus der Sache rauszukommen. Deiner Freundin steht aber
nicht nur das damals verbrauchte Material zu, sondern die
Kosten für die Wiederherstellung. Dabei darf sie sich nicht
bereichern, aber wenn die Arbeiten damals fachmännisch
ausgeführt worden sind, kann sie auch diesmal einen Maler
beauftragen und die Rechnung der Versicherung einreichen. Ich
setze voraus, dass der Schaden unbestritten ist?
Die Sache ist unbestritten. Wir haben die Renovierung vor 1 1/2 Jahren selbst ausgeführt und das hat sie wohl auch gegenüber der Versicherung so angegeben.
Im Gespräch mit der Schadensstelle zeigte sich der Versicherungsmensch nicht gerade besonders freundlich.
Er behauptete z.B. die Versicherung (Volksfürsorge) würden nur Rechnungen und keine Kostenvoranschläge akzeptieren.
Zu ihrem älteren Fernseher (ein Siemens 70er Beildröhre) sagte er ihr, da es ein älteres Modell sei würde sie dafür von der Versicherung nichts bekommen.
Mittlerweile ist ein erster Scheck über 300€ eingetrudelt und ein formloses Schreiben das sie sich doch mit ihrer Hausrat in Verbindung setzten soll damit die Versicherungen das unter sich regeln können oder ansonsten nochmal Bescheid sagen soll wenn sie möchte das die Volksfürsorge den Schaden alleine reguliert.
Finde ich auch ein bischen merkwürdig, da sie in dem fast einstündigen Gespräch dem guten Mann mehrfach gesagt hat, das ihre Versicherung nicht greifen würde, da sie diese erst nach dem Schadensvorfall abgeschlossen hätte und das sie gerne möchte das die Haftpflicht des Verursachers den Schaden alleine reguliert?!
Sie hatte jedenfalls direkt am Tag nach dem Telefonat die Schadensstelle schriftlich (per Email) aufgefordert ihr mitzuteilen was sie tun muß um den Schaden zu regulieren und auch darum gebeten das ihr bestätigt würde das die Versicherung keine Kostenvoranschläge akzeptieren würde. Darauf kam bisher noch keine Antwort.
Gruß,
Thomas
Hallo Thomas -
mail mir mal bitte Privat, damit ich Dir helfen kann !
Hatte selber einen Wasserschaden und schlechte Erfahrung gemacht,
was die Schadensregulierung betrifft !
Kalle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thomas,
da der versicherungsmensch vorort war, konnte er sich ja ein bild des schadens machen. nun ist es an euch die schadenhöhe zu ermitteln. niemand kann euch dabei untersagen eine fachfirma zu beauftragen.
das gleiche gilt auch für einen kostenvoranschlag als beleg zur höhe. auch die abrechnung nach einem solchen kva müsste (mit ausnahme der mwst) durchgehen - soweit keine wertverbesserungen einhergehen.
selbstversändlich darf die schadenminderung nicht außer acht gelassen werden.
soweit noch nicht geschehen würde ich den vermeiter (etwaige gebäudeschäden) unterrichten. - stichworte trocknung, schimmel, mietminderung.
cu. j.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thomas,
da der versicherungsmensch vorort war, konnte er sich ja ein
bild des schadens machen. nun ist es an euch die schadenhöhe
zu ermitteln. niemand kann euch dabei untersagen eine
fachfirma zu beauftragen.
Naja, das war jetzt allerdings keiner von der Schadensstelle sondern der Anprechpartner des Verursachers?! Jedenfalls habe ich einige Fotos geschossen als alles noch unter Wasser stand und die kriegen sie dann auch zugeschickt. Rausschicken wollten sie keinen mehr. Spruch des Mannes bei der Schadensstelle zu dem Thema: „Ich schicke keinen mehr raus sonst entstehen ihnen ja noch mehr Kosten“. Meiner Meinung nach auch sehr merkwürdig - wieso sollte man das dem Geschädigten anrechnen können???
soweit noch nicht geschehen würde ich den vermeiter (etwaige
gebäudeschäden) unterrichten. - stichworte trocknung,
schimmel, mietminderung.
Der Vermieter - ist ein Bauverein -, wurde direkt unterrichtet und es war zwar auch einer vor Ort, aber die haben sich rechtwenig dafür interessiert. Erst als meine Freundin eine 30% Mietminderung ankündigte wurden sie ein bischen hellhörig, aber haben nur mit den Zähnen geknirscht. Müssen wir jetzt noch schriftlich machen.
Gruß,
Thomas
Hallo Thomas,
da der versicherungsmensch vorort war, konnte er sich ja ein
bild des schadens machen. nun ist es an euch die schadenhöhe
zu ermitteln. niemand kann euch dabei untersagen eine
fachfirma zu beauftragen.
Naja, das war jetzt allerdings keiner von der Schadensstelle
sondern der Anprechpartner des Verursachers?! Jedenfalls habe
ich einige Fotos geschossen als alles noch unter Wasser stand
und die kriegen sie dann auch zugeschickt. Rausschicken
wollten sie keinen mehr. Spruch des Mannes bei der
Schadensstelle zu dem Thema: „Ich schicke keinen mehr raus
sonst entstehen ihnen ja noch mehr Kosten“. Meiner Meinung
nach auch sehr merkwürdig - wieso sollte man das dem
Geschädigten anrechnen können???
gar nicht; ist auch völlig wurscht, wer von der versicherung bei dir war - er ist das auge der versicherung - . ich empfehle sich mit der/dem sachbearbeiter der gesellschaft in verbindung zu setzen und direkt mit diesem die weitere abwicklung zu besprechen. weiterhin sollten belege -kva- (oder wenigstens angemessene schätzungen) zur schadenhöhe an den versicherer gegeben werden. ein kompetenter schadenregulierer der gesellschaft wäre sicher auch hilfreich.
lass dir schriftlich bestätigen, dass du mit den renovierungs- aufräum arbeiten anfangen darfst und verweise in diesem zusammenhang auf eine mögliche schadenminderung (soweit die wände o. böden nicht noch abtrocknen müssen).
gruß j.
soweit noch nicht geschehen würde ich den vermeiter (etwaige
gebäudeschäden) unterrichten. - stichworte trocknung,
schimmel, mietminderung.
Der Vermieter - ist ein Bauverein -, wurde direkt unterrichtet
und es war zwar auch einer vor Ort, aber die haben sich
rechtwenig dafür interessiert. Erst als meine Freundin eine
30% Mietminderung ankündigte wurden sie ein bischen hellhörig,
aber haben nur mit den Zähnen geknirscht. Müssen wir jetzt
noch schriftlich machen.
Gruß,
Thomas
Richtige Vorgehensweise
Nachdem ich mir nun alles durchgelesen habe, stelle ich fest, dass die meisten noch keinen Schaden korrekt abgewickelt haben.
Da sich die Volksfürsorge entgegen ihrem Namen quer stellt würde bei mir eine Unmuts- und Trotzreaktion auslösen und ich würde die gesamte Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.
Der Geschädigte hat aus meiner privaten Sicht das Recht auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden.
Der Anwalt weiß, was zu tun ist.
Stefan
Naja, das war jetzt allerdings keiner von der Schadensstelle
sondern der Anprechpartner des Verursachers?! Jedenfalls habe
ich einige Fotos geschossen als alles noch unter Wasser stand
und die kriegen sie dann auch zugeschickt. Rausschicken
wollten sie keinen mehr. Spruch des Mannes bei der
Schadensstelle zu dem Thema: „Ich schicke keinen mehr raus
sonst entstehen ihnen ja noch mehr Kosten“. Meiner Meinung
nach auch sehr merkwürdig - wieso sollte man das dem
Geschädigten anrechnen können???
Damit hast Du zumindest die Gewissheit, dass die Versicherung den Schaden als Kleinschaden eingestuft hat. Im anderen Fall würde diese nämlich drauf bestehen, jemanden vorbeizuschicken.
Die Aufgabe des Sachbearbeiter ist lediglich, Euch zu zermürben, die Sache in die Länge zu ziehen und den Schaden kleinzureden. Nimm das nicht persönlich, das ist sein Job 
Die richtige Vorgehensweise ist die folgende : Kostenvoranschlag zur Wiederherstellung einreichen, Versicherung um Ausgleich bitten. Nachhaken mit Fristsetzung, weil nichts passiert und Ankündigung, nach Fristablauf rechtsanwaltliche Hilfe zu suchen. Und dann einen Anwalt nehmen, die Sache ist recht einfach und eindeutig.
Jens