hallo,…
ich bin vermieter und habe eine frage bezüglich mietminderung,…
in einer wohnung im 2.OG ist im badezimmer irgendwo ein leck enstanden,…dieser leck führte dazu,dass im 1.OG an der decke durchsickerte,…
ich habe eine installationsfirma beauftragt,…die waren bestimmt 3-4 wochen mit der suche tätig,…der meister meinte jedoch,dass es im ganzen haus keinen wasserschaden gibt. es tritt immer stossweise auf,sodass die fehlersuche ein hoher stressfaktor für mich war, die wand wurde entlang der rohre abgecheckt und es war dicht,…kein leck,… also habe ich den bad neu verfliesen lassen,…während des wartens ist jedoch zur schimmerbildung im 1.OG gekommen,…ich konnte die decke im 1.og nicht beseitigen,da die hauptursache noch nicht beseitigt wurde,… also war ich in einer zwickmühle,…kann die miete im 1.og gekürzt werden? oder besteht kein recht,weil die decke nicht beseitigen konnte hinsichtlich des schadens im 2.og? bitte mir quelle beantworten,…
danke
Hallo,
sorry, da weiß ich auch nichts.
lisa
Hallo
leider kann ich dir da auch keine genauen antworten
geben. Ist die Nutzung des Bads im 1 OG wegen des
Schadens nur eingeschränkt nutzbar können die Mieter
eine Mietkürzung verlangen wenn sie aber das Bad gans
normal nutzen können ohne Einschränkung ist eine
Mietminderung eigentlich nicht gegeben. Mehr kann ich
dir leider auch nicht sagen man kann sich aber beim
Verbraucherschutz beraten lassen.
Gruß
chris
hallo,…
ich bin vermieter und habe eine frage bezüglich
mietminderung,…
in einer wohnung im 2.OG ist im badezimmer irgendwo
ein leck
enstanden,…dieser leck führte dazu,dass im 1.OG an
der decke
durchsickerte,…
ich habe eine installationsfirma beauftragt,…die
waren
bestimmt 3-4 wochen mit der suche tätig,…der meister
meinte
jedoch,dass es im ganzen haus keinen wasserschaden
gibt. es
tritt immer stossweise auf,sodass die fehlersuche ein
hoher
stressfaktor für mich war, die wand wurde entlang der
rohre
abgecheckt und es war dicht,…kein leck,… also habe
ich den
bad neu verfliesen lassen,…während des wartens ist
jedoch zur
schimmerbildung im 1.OG gekommen,…ich konnte die
decke im
1.og nicht beseitigen,da die hauptursache noch nicht
beseitigt
wurde,… also war ich in einer zwickmühle,…kann die
miete im
1.og gekürzt werden? oder besteht kein recht,weil die
decke
nicht beseitigen konnte hinsichtlich des schadens im
2.og?
bitte mir quelle beantworten,…
danke
Hi Kenan,
kann dir leider keine 100% Antwort geben, kann mir nur vorstellen, dass du dich versuchst mit deinem Mieter zu einigen wenn er schonmal angeklingelt haben sollte wegen Mietkosten senkung für die Zeit. Allerdings muß man ja auch zu deiner Verteidigung als Vermieter sagen, dass du alles in deiner Macht stehendes wie die Sanitär Firma zu beauftragen gemacht hast um den sporadischen Fehler zu beseitigen. Soweit ich weiß muß dir der Mieter 3mal die möglichkeit geben zur nachbesserung bevor da mit dem Preis was geht…
Hoffe konnte dir neue Ideen geben…
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mietminderung ist Möglich , leider weil:
Die mietsache muss im intakten zustand sein wie bei der übergabe.
Ein Schaden,
ausser höhere Gewalt, muss beseitigt werden.wie, ist
ihre sache! da gibt es spezielle Fachfirmen, wie
Gasabdruck, kamera etc.
ihre gebäudeVersicherung was sagt die dazu?
die bezahlen auch diese untersuchung, weil letzlich ihr dann die sache billiger kommt als wie das haus aufzureissen.
Evtl mit der Versicherung reden, damit ein sachveständiger si ch den schaden anschaut, villeicht hat der -ihr- meister-recht, und oben ist der waschmaschinenschlauch-oder eimer wasser, oder badewanne übergelaufen.
viel erfolg.
Hallo, entschuldige, dass ich erst jetzt antworte. Das Problem ist, dass die Ursache für das Eindringen des Wassers unbedingt gefunden werden muss. Das Wasser zerstört mit der Zeit die ganze Bausubstanz. Bei einer Nachbarin von mir ist das Wasser z.B. durch einen verschobenen Dachziegel (3.Stock) entstanden, an den Rohren entlang in der Wand heruntergelaufen und im 1. Stock an einer Wand wieder ausgetreten. (Wasserflecken an der Wand). Es kann aber auch ein nicht ordnungsgemäß angeschlossener Badewannenablauf in der darüberliegenden Wohnung oder sonstwas sein. Leider muss man da weitersuchen. So eine Sache ist natürlich für alle beteiligten unangenehm. Wenn der Mieter die Wohnung ohne Wasserschaden übernommen hat, kann er auch die Miete kürzen, allerdings weiss ich nicht genau wieviel. Ich hoffe, die Ursache kann schnellstens gefunden werden. (Übrigens gibt es da Firmen, die nicht die ganze Wand aufstemmen müssen, sondern mit Meßgeräten arbeiten. Google da mal!)
Hallo,
da habe ich keine ahnung. bei mir wäre es so, dass ich mich an meine hausverwaltung wenden würde.
mehr weiss ich dazu auch nicht.
gruss hagisch