Hallo, Herr X hatte einen Wasserschaden aufgrund defektem Abwasserrohrs der Waschmaschine. Die Wohngebäudeversicherung schickte einen Leckorter (Polygon), der eine falsche Ursache annahm. (Abdichtung an der Terrasse, bzw. Hauswand). Die Versicherung lehnte daraufhin die Übernahme aufgrund nicht versicherter Ursache ab. Um weitere Schäden zu vermeiden hat Herr X sofort die Entfernung und Erneuerung der alten Abdichtung in Auftrag gegeben. Da hierbei keine Besserung eintritt, beauftragte Herr X selbst einen Leckorter, der die Schadensursache fand. Und siehe da, die Versicherung übernimmt den Schaden jetzt doch. Allerdings stellen Sie sich wegen der von Herrn X beauftragten Abdichtung quer und behaupten, dies wäre kein versicherter Schaden. Liegt die Versicherung damit richtig ??? Danke vorab
ja ! es wäre kein Leitungswasserschaden.
Allerdings kann man den Leckorter der Versicherung regresspflichtig machen. Er hat Ihnen mit der falschen Diagnose Schaden zugefügt.
Viel Spass dabei !
Gruss
Barmer
Hallo,
vorab: Die Versicherung hat hier keine „Diagnose“ gestellt, sondern ein beauftragter Handwerker.
den Schaden jetzt doch. Allerdings stellen Sie sich wegen der
von Herrn X beauftragten Abdichtung quer und behaupten, dies
wäre kein versicherter Schaden. Liegt die Versicherung damit richtig ???
Ich vermute ja, denn die Abdichtung hatte mit dem versicherten Schaden nichts zu tun. Für mich stellt sich die Frage, ob der Handwerker, der die Schadensursache fehlerhaft gestellt hat, in Regreß genommen werden kann.
Gruß
Nordlicht
vorab: Die Versicherung hat hier keine „Diagnose“ gestellt,
sondern ein beauftragter Handwerker.
Hallo,
für mich stellt sich aber die Frage, ob der Handwerker, da schließlich alleinig von der Versicherung beauftragt und bezahlt nicht als Erfüllungsgehilfe derselben dient und somit doch die falsche Diagnose der Versicherung zuzurechnen ist…???
für mich stellt sich aber die Frage, ob der Handwerker, da
schließlich alleinig von der Versicherung beauftragt und
bezahlt nicht als Erfüllungsgehilfe derselben dient und somit
doch die falsche Diagnose der Versicherung zuzurechnen ist…???
Juristisch kann ich das nicht widerlegen, aber das alle Handwerker Erfüllunsggehilfen ihrer Auftraggeber sein sollen, kann ich mir nicht vorstellen.