Wasserschaden und ärger mit den Vermietern

Hallo,

ich möchte hier mir mal eine rat von euch holen. alles fing letztes jahr an, eines abends hatte sich im bad unter dem waschbecken neben der dusche eine kleine pfütze gebildet. ich hab versucht herauszufinden wo das wasser her kam, konnte aber nichts erkennen, das waschbecken und die dusche waren trocken. ich hab alles gertocknet und hab dabei gemerkt, dass das wasser aus den fugen nach oben kommt. ich habe die vermieter noch am gleichen abend verständigt. sie waren sehr wütend darüber und warfen mir gleich, ohne die situation zu kennen, ich würde zu wenig das bad heizen und hätte eine überschwemmung verursacht. jedenfalls kamen sie am nächsten tag, da war dann jedoch nichts mehr von der feuchtigkeit zu merken. ich hab sie darauf aufmerksam gemacht, dass das genauer untersucht werden müsste, aber ich glaube, dass sie mir eine überschwemmung unterstellt haben und die sache einfach abgetan haben.
vor ein paar tagen, also ein jahr später, passierte das gleiche nochmal, nur das diesmal auch der untermieter dadurch betroffen war. ich erklärte den vermietern die situation und bekam wieder die gleichen vorwürfe zu hören. diesmal hab ich alles dokumentiert und ein video gemacht, wie das wasser aus den fugen kommt. die vermieter kamen dann mit einem klemptner, der konnte bestätigen, dass es keine überschwemmung ist und mich keine schuld trifft. allerdings scheinen die vermieter und der klemptner sich näher zu stehen und die vermieterin hat den klemptner ermahnt den mund zu halten. sie wollten jetzt wieder abwarten was passiert (na irgendwo wird ja wohl ein leck sein).

jetzt meine frage! wir haben die wohnung bereits vor zwei monaten gekündigt und ich befürchte, dass sie uns die ganze sache in die schuhe schieben wollen, bzw. die kaution einbehalten. wäre es nun sinnvoll einen gutachter hinzuzuziehen um die ganze situation für mich abzusichern? oder wäre ich auch so im recht? was passiert wenn sie alles reparieren und trocknen und hinterher sagen, dass ich eine überschwemmung verursacht hätte?

danke für die antworten.

grüße

Hallo, Sie haben bei den beiden „Überschwemmungen“ richtig gehandelt, nämlich den Vermieter (Vm) vom techn. Mangel an der Mietsache (so heißt dies auf juristendeutsch) informiert. Damals sah der Vm keine Veranlassung tätig zu werden. Nunmehr ist der Mangel erneut aufgetreten und noch dazu (zeitgleich) bei einem anderen Mieter. Der vom Vm hinzugezogene Fachmann sah ebenfalls keine Veranlassung, etwas zu unternehmen, außer abzuwarten.- Ais diesem Grund kann Ihnen kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden, und schon garnicht im Nachhinein.- Einen Teil-Rückbehalt der Kaution brauchen Sie sich (jedenfalls aus dem vorliegenden Grund) nicht gefallen zu lassen. Meines Erachtens können Sie unbesorgt sein.
Gruss, Achim
PS. In meiner langjährigen Praxis als Immob.verwalter hatte ich bereits ähnliche Fälle, wo (kleine Ursache-große Wirkung) der Dichtring am Badewannen- bzw. Duschwannenablauf, also die Gummidichtung, welche zusammengepresst unter dem Metallring der Ablauföffnung liegt, wo also diese Dichtung defekt war. Dadurch kommt bei jedem Duschvorgang ein Teil Wasser in die unbelüftete Unterseite der Wanne. Ein Teil des Wassers diffundiert durch das Mauerwerk nach außen, ein Teil kann aber nicht weg und es kommt so m Lauf der Zeit zu einem immer größeren "Trocknungsdefifzit, dies kann Monate dauern, bis es bemerkt wird. Auf gut deutsch: es wird immer nasser unter der Wanne und irgendwann drückt sich das Wasser durch die Kapillarwirkung hoch. Ich vermute stark, daß dies bei Ihnen der Fall ist. Da diese defekte Dichtung nicht sichtbar ist, trifft Sie auch keine Schuld.-

Wenn eine Reparatur erfolgt , dann ist wohl die logische Folge , dass man Ihnen das nicht mehr in die Schuhe schieben kann , da die Ursache ja offenbar eine andere war .Verbünden sie sich mit dem weiteren betroffenen Mieter und hüten sie das Video für den Fall der Fälle.

Teilen Sie der Vermeiterin Ihre Feststellung und die des anderen begtroffenen Mieters nochmals schriftlich unter Hinweis auf alle übrigen bedreits erfolgten Mitteilungen mit. Schauen Sie sich das Schadensbild in der Wohnung des anderen Mieters an und bitten Sie diesen, das Gleiche auch in Ihrem Bereich anzuschauen. Lassen Sie den anderen Mieter die ihn betreffenden Feststellungen ebenfalls unterschreiben. Das Ganze hört sich nach einem Rohrbruch in der Wand an. Fertigen Sie Photos sowohl von dem derzeitigen Schadensbild als auch dem während und nach der Reparatur. Wenn Sie genauso handeln, kann Ihnen hinsichtlich Ihrer Kaution aus dieser Sache kein Nachteil entstehen.