Fliesen sind grundsätzlich nicht wasserdicht. Es ist und war schon immer eine Absperrschicht darunter erforderlich. Ich frage mich allerdings wo die Wassermassen herkommen die notwendig sind um in der Wohnung darunter eine Tropfsteinhöhle zu verursachen und wieso dies plötzlich auftritt und nicht schon seit Jahren auffällig ist? Haben die Mieter vorher das Bad nicht genutzt?
Die nicht vorhandene Mitschuld des Geschädigten sehe ich auch nicht wirklich. Auf der einen Seite ist das Lagern irgendwelcher Güter nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache. Andererseits ist der Mieter auch verpflichtet Schäden an der Mietsache zeitnah zu melden. Dazu gehört sicherlich auch, dass die Wohnung ab und zu begangen wird.
Zur Schuld des Vermieters noch so viel: In einem vergleichbaren Fall lehnte eine Haftpflichtversicherung einen Folgeschaden eines Wasserschadens mit der Begründung ab, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist Rohrleitungen regelmäßig begutachten zu lassen und daher ein daraus resultierender Schaden nicht von ihm verursach somit von ihm auch nicht beglichen werden muss. Auf unseren Fall: der Vermieter kann auf die handwerkliche Arbeit vertrauen, schon gar, wenn jahrelang kein Schaden verursacht wurde.
Unbestritten ist allerdings, dass der Vermieter eine mängelfreie Mietsache schuldet und daher Schadensbeseitigung an der Mietsache (nicht am Mietinhalt) und ggf. auch Mietminderung zu seinen Lasten geht.
vnA