Hallo,
folgender Fall steht zur Diskussion:
Ein Mieter einer Wohnung nutzt selbige als Warenlager. In der Wohnung darüber wird fleißig geduscht. Doch unbemerkt sickert ständig Wasser nach unten in die Decke, bis schließlich Wände und Decke im Lager nass sind, das Wasser von der Decke tropft und die unten gelagerten Waren beschädigt.
Der herbeigerufene Installateur stellt fest, dass die Fliesen undicht sind; offenbar wurde das Bad, als er vor x- Jahren gebaut wurde, unsachgemäß gebaut. Jetzt die Frage: Wer muss für den schaden aufkommen; wer hat Schuld ? Die Mieter der Wohnung, die ja von dem „fehlerhaften“ Duschbad nichts wussten ? Oder der Hauseigentümer bzw. der Hausverwalter, der u.U. ebenfalls nichts von dem undichten Bad wusste ? Oder dessen Hausversicherung, die sich aber nicht für den Schaden verpflichtet fühlt, weil die Hausversicherung nur für Rohrbrüche gilt ?
Oder hat der Mieter des Warenlagers -der ja am allerwenigsten zu dem Schaden kann - einfach „Pech gehabt“ ??
Wer kann etwas zu so einem „vertrackten“ Fall etwas sagen ?
Besten Dank !!