Wasserschaden und niemand hat Schuld

Hallo,

folgender Fall steht zur Diskussion:
Ein Mieter einer Wohnung nutzt selbige als Warenlager. In der Wohnung darüber wird fleißig geduscht. Doch unbemerkt sickert ständig Wasser nach unten in die Decke, bis schließlich Wände und Decke im Lager nass sind, das Wasser von der Decke tropft und die unten gelagerten Waren beschädigt.
Der herbeigerufene Installateur stellt fest, dass die Fliesen undicht sind; offenbar wurde das Bad, als er vor x- Jahren gebaut wurde, unsachgemäß gebaut. Jetzt die Frage: Wer muss für den schaden aufkommen; wer hat Schuld ? Die Mieter der Wohnung, die ja von dem „fehlerhaften“ Duschbad nichts wussten ? Oder der Hauseigentümer bzw. der Hausverwalter, der u.U. ebenfalls nichts von dem undichten Bad wusste ? Oder dessen Hausversicherung, die sich aber nicht für den Schaden verpflichtet fühlt, weil die Hausversicherung nur für Rohrbrüche gilt ?
Oder hat der Mieter des Warenlagers -der ja am allerwenigsten zu dem Schaden kann - einfach „Pech gehabt“ ??
Wer kann etwas zu so einem „vertrackten“ Fall etwas sagen ?

Besten Dank !!

Wer kann etwas zu so einem „vertrackten“ Fall etwas sagen ?

Daran ist eigentlich nichts vertrackt. Vorausgesetzt, der Installateur hat mit seiner Beobachtung recht, ist der Mangel auf eine von Anfang an fehlerhafte Bauleistung zurückzuführen. Deshalb wird die Gebäudeversicherung auch nichts bezahlen. Der seinerzeitige Unternehmer dürfte nach Ablauf der Mängelanspruchsfrist aus der Haftung sein und der Lagerbetreiber hat sicher keine Tropfsteinhöhle angemietet, ebenso wie auch der Wohnungsmieter sich auf eine funktionierende Mietsache verlassen durfte. Der Vermieter dagegen haftet für einen Mangel an der Mietsache verschuldensunabhängig, in diesem Fall dem Lagermieter.

Gruß
s.

Hallo!

Das findest Du verzwackt ?

Es haftet der Verursacher,wenn es übergelaufende Wanne gewesen wäre,dann klar Mieter der Oberwohnung.

Hier hat der alles richtig gemacht,normale Nutzung des Bades.

Diese Schäden gehen zu Lasten des Hauseigentümers. Ob der versichert ist oder nicht,egal,er selbst haftet doch.
Er ist für die undichte Duschecke verantwortlich,kann ja ggf. die Forderung an den damaligen Fliesenleger/Installateur weiterreichen(sicher aussichtslos).

Ob man das Lagern von Waren in einem Bad als vertragswidrig und bei Schäden als Eigenverschulden werten kann ? Ich meine nein,weil die schädigende Einwirkung klar aus dem Haus(Haustechnik her kam.

mfG
duck313

Fliesen sind grundsätzlich nicht wasserdicht. Es ist und war schon immer eine Absperrschicht darunter erforderlich. Ich frage mich allerdings wo die Wassermassen herkommen die notwendig sind um in der Wohnung darunter eine Tropfsteinhöhle zu verursachen und wieso dies plötzlich auftritt und nicht schon seit Jahren auffällig ist? Haben die Mieter vorher das Bad nicht genutzt?
Die nicht vorhandene Mitschuld des Geschädigten sehe ich auch nicht wirklich. Auf der einen Seite ist das Lagern irgendwelcher Güter nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache. Andererseits ist der Mieter auch verpflichtet Schäden an der Mietsache zeitnah zu melden. Dazu gehört sicherlich auch, dass die Wohnung ab und zu begangen wird.
Zur Schuld des Vermieters noch so viel: In einem vergleichbaren Fall lehnte eine Haftpflichtversicherung einen Folgeschaden eines Wasserschadens mit der Begründung ab, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist Rohrleitungen regelmäßig begutachten zu lassen und daher ein daraus resultierender Schaden nicht von ihm verursach somit von ihm auch nicht beglichen werden muss. Auf unseren Fall: der Vermieter kann auf die handwerkliche Arbeit vertrauen, schon gar, wenn jahrelang kein Schaden verursacht wurde.
Unbestritten ist allerdings, dass der Vermieter eine mängelfreie Mietsache schuldet und daher Schadensbeseitigung an der Mietsache (nicht am Mietinhalt) und ggf. auch Mietminderung zu seinen Lasten geht.

vnA

huhu,

verpflichtet fühlt, weil die Hausversicherung nur für
Rohrbrüche gilt ?

Kenn die Versicherung des Vermiters nicht, in der Regel sind aber Wasserleitungsschäden Versichert.

Oder hat der Mieter des Warenlagers -der ja am allerwenigsten
zu dem Schaden kann - einfach „Pech gehabt“ ??
Wer kann etwas zu so einem „vertrackten“ Fall etwas sagen ?

Den Vermieter wird kein Verschulden treffen und ist somit nicht haftbar, außer er hätte ihn fahrlässig zu vertreten.

Huhu

verpflichtet fühlt, weil die Hausversicherung nur für
Rohrbrüche gilt ?

Kenn die Versicherung des Vermiters nicht, in der Regel sind
aber Wasserleitungsschäden Versichert.

Schön, das hier ist aber keiner.

Oder hat der Mieter des Warenlagers -der ja am allerwenigsten
zu dem Schaden kann - einfach „Pech gehabt“ ??
Wer kann etwas zu so einem „vertrackten“ Fall etwas sagen ?

Den Vermieter wird kein Verschulden treffen und ist somit
nicht haftbar, außer er hätte ihn fahrlässig zu vertreten.

Wie meinen?

Du hast die letzte Frage missverstanden. Sie lautete, wer zu dem Fall etwas sagen kann.

s.

2 Like

Kenn die Versicherung des Vermiters nicht, in der Regel sind
aber Wasserleitungsschäden Versichert.

Schön, das hier ist aber keiner.

Hi,
warum nicht? War es denn kein bestimmungswidriger Austritt?

Gruß Keki

Was meinst du mit:

Wie meinen?

vnA

Was meinst du mit:

Wie meinen?

insbesondere unter berücksichtigung des danach folgenden kurzen absatzes deutet

Wie meinen?

auf leicht ironische weise an, dass sich der damit adressierte gesprächsteilnehmer doch noch einmal in das nuhrsche axiom einarbeiten möge.

das sollte jeder kennen, es ist schließlich sogar schon in die englischsprachige wikipedia eingegangen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Dieter_Nuhr

irgendwie war mir das schon klar. Wobei ich gehofft hatte, das es doch anders gemeint war.
Ich bin aus leidvoller Erfahrung ziemlich sicher, dass der Vorschreiber durchaus mit seiner Aussage

Den Vermieter wird kein Verschulden treffen und ist somit nicht haftbar, außer er hätte ihn fahrlässig zu vertreten.

recht haben könnte.
Siehe hierzu mein Geschreibsel:
/t/wasserschaden-und-niemand-hat-schuld/7213633/4

vnA

Hallo

warum nicht? War es denn kein bestimmungswidriger Austritt?

Nein, der Austritt am Brausekopf war bestimmungsgemäß. Spätestens dort endet IMHO das System „Wasserleitung“. Der anschließende Eintritt in die Decke durch eine undichte Abdichtung ist kein _Leitungs_schaden mehr.

Gruß
smalbop

Es gibt da dieses Urteil des BGH.

Gruß
s.

Bei dem geschilderten Schadensverlauf bezweifele ich einen Konstruktionsfehler. Sonst hätte der Schaden sehr viel früher auftreten müssen. Davon auszugehen, dass jahrelang das obere Bad nicht zum Duschen benutzt wurde, ist unrealistisch.
Es handelt sich somit sehr wohl um ein Einmalereignis bzw. eine Verschlechterung. Das Urteil ist somit nicht anwendbar.

vnA

Bei dem geschilderten Schadensverlauf bezweifele ich einen
Konstruktionsfehler.

Das kannst du natürlich schon tun. Jedoch war die Fallschilderung im UP eine andere, nämlich dass der Installateur als Fachmann eine Mangelleistung festgestellt hat.

Sicher müsste sowas im real life - über das wir hier aber nicht reden, alles rein fiktiv - von einem Sachverständigen begutachtet werden. Darum ja auch der Vorbehalt in meiner ersten Antwort: „…Vorausgesetzt, der Installateur hat mit seiner Beobachtung recht…“

Gruß
s.

Nein, der Austritt am Brausekopf war bestimmungsgemäß.

Zweifellos.

Spätestens dort endet IMHO das System „Wasserleitung“.

Ja, nennt sich dann Spritz- oder Planschwasser.

Der anschließende Eintritt in die Decke durch eine undichte
Abdichtung ist kein _Leitungs_schaden mehr.

Richtig, wenn das Wasser durch die Fliesen in die Decke dringt.

Bei meiner Denkweise bin ich davon ausgegangen, dass der Abfluss der Duschtasse marode sei. Das wäre dann wiederum Leitungswasser. Offen gestanden kann ich mir nicht vorstellen, dass bei funktionierendem Abfluss grössere Mengen Wasser ausserhalb der Dusche nach unten gehen.

Gruß Keki

Diese angenommene Antwort des Handwerkers zeugt von umfassender Ahnungslosigkeit, gepaart mit massivem Mitteilungsbedürfnis über Dinge von denen man keine Ahnung hat. Sie ist an Unwissenheit fast nicht zu überbieten.
Aber sicher würde im real live ein Gutachter die Ursache finden oder vermuten können.

vnA

Diese angenommene Antwort des Handwerkers zeugt von
umfassender Ahnungslosigkeit, gepaart mit massivem
Mitteilungsbedürfnis über Dinge von denen man keine Ahnung
hat. Sie ist an Unwissenheit fast nicht zu überbieten.
Aber sicher würde im real live ein Gutachter die Ursache
finden oder vermuten können.

Diese angenommene Antwort des Handwerkers ist im UP vorgegeben, falls du den mal lesen willst. Eine umfassende Ahnungslosigkeit und ein massives Mitteilungsbedürfnis des UP kann ich demgemäß nicht nachvollziehen. Es kommt mir als Bauingenieur eher so vor, dass du hier derjenige bist, der unter Inkompetenzdiarrhöe leidet.
Anscheinend hast du auch immer noch nicht begriffen, dass hier fiktive Fälle besprochen werden.
Real life schreibt man übrigens so wie ich das tue und nicht so wie du das tust. Wenigstens das Wort life richtig abschreiben könntest du doch, trotz „von nix Ahnung“.

s.

Hast du schlecht gefrühstückt?
Dass Fliesenbeläge nicht wasserdicht sind müsste sich auch zu dir als Bauingenieur herumgesprochen haben. Jedem der etwas gegenteiliges behauptet fehlt es an Grundlagenwissen.

Da von dir wohl außer dem Auffinden von Schreibfehlern und persönlichen Beleidigungen wohl nichts kommt, ist für mich das Thema jetzt durch. Und Tschüss.

vnA

PS: es zwingt dich niemand meine Beiträge zu lesen

Hast du schlecht gefrühstückt?

Mach dir mal lieber über dein Frühstück Gedanken.

Dass Fliesenbeläge nicht wasserdicht sind müsste sich auch zu
dir als Bauingenieur herumgesprochen haben.

Fliesenbeläge allein sind nie wasserdicht. Deswegen müssen sie, je nach Beanspruchung, mit einer Abdichtungsebene unterlegt werden. Anderenfalls Mangel. Und genau das - Mangel - steht ja schon im UP als Feststellung des Installateurs, ohne dass diese Mangelhaftigkeit näher spezifiziert wäre. Meine Ausführungen jedenfalls stützen sich auf die Fallvorgabe des UP, wie sich das in einem Rechtsbrett auch gehört, was du aber etwas aus den Augen verloren zu haben scheinst.

Jedem der etwas
gegenteiliges behauptet fehlt es an Grundlagenwissen.

Niemand hat etwas gegenteiliges behauptet. Du denkst dir da leider nur eine Geschichte aus, was andere gesagt haben sollen, damit du dich über etwas aufregen kannst.

Da von dir wohl außer dem Auffinden von Schreibfehlern und
persönlichen Beleidigungen wohl nichts kommt, ist für mich das
Thema jetzt durch. Und Tschüss.

Beleidigungen sind immer persönlich. Außerdem hast du angefangen, dich im Ton zu vergreifen. Meine Formulierungen sind nämlich exakt dieselben, die zu zuvor gewählt hast. Aber danke für die Bestätigung.
s.

PS: es zwingt dich niemand meine Beiträge zu lesen

Und auch da muss ich dich leider darauf hinweisen, dass du es warst, der in diesem Faden zuerst auf einen meiner Beiträge reagiert hat - und nicht umgekehrt. Wenn hier also jemand so einen Spruch riskieren darf, dann wohl eher ich.

Zitat UP

Der herbeigerufene Installateur stellt fest, dass die Fliesen undicht sind

Alles weitere spare ich mir.

vnA