Wasserschaden und niemand hat Schuld

Zitat UP
Der herbeigerufene Installateur stellt fest, dass die Fliesen undicht sind

Zitat aus meiner Antwort: „Vorausgesetzt, der Installateur hat mit seiner Beobachtung recht, ist der Mangel auf eine von Anfang an fehlerhafte Bauleistung zurückzuführen.“

Du hast immer noch nicht begriffen, dass wir hier nicht im Handwerksbrett sind, sondern im Rechtsbrett. Die Vorgaben im UP sind für die Fallbeurteilung verbindlich, egal wie unwahrscheinlich sie dir vorkommen mögen oder wie technisch unbeholfen sie formuliert sind.

Juristisch ist ein nicht wasserdichter Fliesenbelag kein Mangel, da ein wasserdichter Fliesenbelag nicht herstellbar ist.

vnA