Wasserschaden und Rechnung

Hallo,
angenommen, ein Ablassventil in einem Mehrfamilienhaus hat eine Heizungsanlage - hier Brenner) unter Wasser gesetzt, d. h. Auf dem Brenner ist eine Wasserfläche entstanden und Wasser ist sichtbar in die Schaltanlage geflossen.
Die Vermieterin (Urlaub) und die Hauseigentümerin sind telefonisch nicht zu erreichen. (Frühere Besitzerin hat Nießbrauchrecht und bekommt die Miete, das Haus ist auf eine Angehörige überschrieben).
Weiter angenommen,
ein Mieter informiert eine Heizungsfirma zur Schadensabwehr weil die Anlage einen Kurschluß hat und die Heizung nicht mehr funktioniert.
Der Monteur will unter die Arbeitsleistung eine Unterschrift des Mieters haben, was wg. früherer Probleme vom Mieter verweigert wird.
Nun angenommen, die Heizungsfirma schickt die Rechnung trotzdem an den Mieter.
Die Heizungsfirma gehört dem Schwiegersohn der Vermieterin und wurde durch den Monteur informiert.
Wie sollte der Mieter reagieren?
Nach Auskunft der Hausratversicherung des Mieters ist die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
Danke für Eure Antwort/en.
Netten Gruß
*S*

wer die musik bestellt hat, zahlt sie auch. also: der mieter hat den auftrag gegeben und zahlt den handwerker. und danach holt er sich das geld vom vermieter zurück. ob der das dann seiner versicherung meldet, muss den mieter nicht interessieren.

Hallo,

Hallo,
angenommen, ein Ablassventil in einem Mehrfamilienhaus hat
eine Heizungsanlage - hier Brenner) unter Wasser gesetzt, d.
h. Auf dem Brenner ist eine Wasserfläche entstanden und Wasser
ist sichtbar in die Schaltanlage geflossen.

Nach Auskunft der Hausratversicherung des Mieters ist die
Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig.

Aus obiger Schilderung ist kein Schaden erkennbar, den die Gebäudeversicherung zu zahlen hätte.

Gruß Merger

Leitungswasserversicherung? Ist auch eine Gebäudeversicherung.

vnA

Leitungswasserversicherung? Ist auch eine Gebäudeversicherung.

Bitte um Info, wie Du aus der Schilderung des Fragestellers einen Leitungswasserschaden erkennen kannst.

Gehörst Du zu der Gruppe der Hellseher ?

ein Ablassventil in einem Mehrfamilienhaus hat eine Heizungsanlage - hier Brenner) unter Wasser gesetzt,

als was ordnest du das ein? Als Sturmschaden?

vnA

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ein Ablassventil in einem Mehrfamilienhaus hat eine Heizungsanlage - hier Brenner) unter Wasser gesetzt,

als was ordnest du das ein? Als Sturmschaden?

vnA

Und woraus geht hier hervor, dass ein Leitungswasserschaden vorliegt.

Wie der Begriff Ablassventil schon sagt, kann man hier Wasser ablassen.

Und durch fehlerhafte Bedienung kann man den Heizungsraum auch unter Wasser setzen.

Also bitte erst einmal den Geist einschalten, bevor man einen Hinweis auf einen Sturmschaden gibt.

Für mich ist immer noch kein Schaden ersichtlich, den die Gebäudeversicherung zahlt.

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Hi.

Der M kann versuchen sich das Geld zurück zu holen. Ob er es bekommt, hängt von Fakten ab, die nicht benannt worden sind.

vlg MC

völlig richtig! (owt)

Der M kann versuchen sich das Geld zurück zu holen. Ob er es
bekommt, hängt von Fakten ab, die nicht benannt worden sind.

so isses!

Im UP steht

ein Ablassventil … hat

Hat sich jetzt das Ablassventil selbst Fehlbedient? Aber selbst wenn, wäre es ein Fall für eine möglicherweise bestehende Leitungswasserversicherung.
„Wenn du vor dem Einschalten des Geistes auch das mit dem Lesen üben würdest, wäre das für die Diskussion förderlich.“ schreibe ich jetzt nicht, da ich an einer Eskalation nicht interessiert bin.
Recht hast du auf jeden Fall mit der Feststellung, dass es wohl kein Schaden im Bereich der Gebäudeversicherung ist (was deckt bitte eine Gebäudeversicherung und wo kann ich diese abschließen).

vnA

Im UP steht

ein Ablassventil … hat

richtig - mehr stand hier nicht.

Hat sich jetzt das Ablassventil selbst Fehlbedient?

leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen, da ich nicht zu den Hellsehern gehöre.

Aber
selbst wenn, wäre es ein Fall für eine möglicherweise
bestehende Leitungswasserversicherung.

Nein - dies ist nicht so!

:"Wenn du vor dem Einschalten des Geistes auch das mit dem

Lesen üben würdest, wäre das für die Diskussion förderlich."
schreibe ich jetzt nicht, da ich an einer Eskalation nicht interessiert bin.

Wenn Du deinen Text so geschrieben hättest, hätte ich dir dieses Kompliment zurückgeben müssen.

Recht hast du auf jeden Fall mit der Feststellung, dass es
wohl kein Schaden im Bereich der Gebäudeversicherung ist (was
deckt bitte eine Gebäudeversicherung und wo kann ich diese
abschließen)

Ich verkneife mir jetzt eine Antwort - denn sonst müsste ich den obigen unterstrichenen Satz schreiben.

Und für dich jetzt noch einmal im besonderen folgende Erläuterung:

in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung steht:

Leitungswasser:
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
a)Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
b) mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen,
c)Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
d)Sprinkler und Berieselungsanlagen;

Man achte auf das Wörtchen bestimmungswidrig.
Aus der Schilderung ist nicht erkennbar, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Punkt aus und

noch etwas zum Schluss - man sollte manchmal auch über dieses Sprichwort nachdenken.

Schuster bleib bei deinen Leisten!

Gruß Merger

Frage 1:
Handelt es sich bei einem Ablassventil vermutlich um einen Bestandteil einer Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung bzw um damit verbundenen Schläuche oder um Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung?
Frage 2:
Steht irgendwo im UP, dass ein Dritter (Zweiter, Erster) dieses genannte Ablassventil freiwillig oder fahrlässig geöffnet hat?

Das UP lässt für mich nur den Schluss zu, dass das Ventil ohne äußere Einwirkung einen Defekt erlitten hat. Dass du, als Vertreter einer Versicherung dies anders interpretierst überrascht mich jetzt nicht wirklich. Trotzdem hätte ich dafür gerne eine, über die einfache Behauptung und ihre Wiederholung hinausgehende Begründung. Wo genau steht, dass das Wasser bestimmungsgemäß oder auch nur durch einen Dritten verursacht ausgetreten ist?

Zurück zum Thema Hausversicherung:
Mein Versicherungsinstitut bietet Leitungswasser-, Sturm und Hagel, Brand- und Elementarversicherung. Weiterhin noch Ertragsschutz, Glas, Maschinen, Elektronik, Werkverkehr, Warentransport, Frachtführerhaftung, Unfall, Kraftfahrt, aber das hat ja nun nicht wirklich etwas mit Gebäude zu tun. Was bietet die Axa noch mehr?

Schuster bleib bei deinen Leisten:
Als Versicherungsnehmer bin ich bei meinen Leisten, aber du scheinst zu vergessen, dass es auch schlechte Schuster gibt.

vnA

Frage 1:
Handelt es sich bei einem Ablassventil vermutlich um einen
Bestandteil einer Zu- und Ableitungsrohren der
Wasserversorgung bzw um damit verbundenen Schläuche oder um
Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung?
Frage 2:
Steht irgendwo im UP, dass ein Dritter (Zweiter, Erster)
dieses genannte Ablassventil freiwillig oder fahrlässig
geöffnet hat?

Das UP lässt für mich nur den Schluss zu, dass das Ventil ohne
äußere Einwirkung einen Defekt erlitten hat. Dass du, als
Vertreter einer Versicherung dies anders interpretierst
überrascht mich jetzt nicht wirklich. Trotzdem hätte ich dafür
gerne eine, über die einfache Behauptung und ihre Wiederholung
hinausgehende Begründung. Wo genau steht, dass das Wasser
bestimmungsgemäß oder auch nur durch einen Dritten verursacht
ausgetreten ist?

Scheinbar begreifst Du überhaupt nichts.

Wenn man eine Schadensursache einer Versicherung meldet,
muss man dies auch genau so schreiben, wie es passiert ist.

Auf den einfachen Hinweis, dass Wasser aus einem Abflussventil gelaufen ist, zahlt kein Versicherer auch nur einen €.

Dafür werden zusätzliche Informationen benötigt.
Wie z.B: Abflussventil ist abgebrochen.

Und jetzt ist wirklich Schluss.

Es war mir eigentlich von Anfang an klar, dass das hier kein Schadensformular einer Versicherung ist.

Aber du hast Recht. Wir lassen es besser.

vnA

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immer noch nicht begriffen!

Es war mir eigentlich von Anfang an klar, dass das hier kein
Schadensformular einer Versicherung ist.

wie soll man in einem Fach-Forum eine Antwort geben, ohne die Schadensursache zu kennen.

Wir sind doch nicht im Brett Plauderei.