Wasserschaden - uns hat es auch erwischt

Hallo!

Der üppige Regen hat es heute geschafft, auch unseren Keller unter Wasser zu setzen. Wir wohnen mit fünf Parteien in einem Mietshaus. Anscheinend hat sich das Wasser in der Waschküche durch die Abflussrohre hochgedrückt und sämtliche kellerräume „geflutet“. Nachdem nun alles - soweit möglich - abgepumpt ist, können wir schon erkennen, dass wohl so manches den „Fluten“ zum Opfer gefallen ist (z.B. ein zwischengelagerter Fernseher). Genaues können wir aber erst sagen, wenn wir morgen mal sämtliche Kisten, Schränke und Regale geöffnet und kontrolliert haben.

Ob und inwieweit muss eine Hausratversicherung die entstandene Schäden ersetzen? Und, welche muss da ran? Unsrere eigene oder eine Versicherung des Vermieters?

Danke für Eure Antworten,

D.

Ob und inwieweit muss eine Hausratversicherung die entstandene
Schäden ersetzen? Und, welche muss da ran? Unsrere eigene oder
eine Versicherung des Vermieters?

Wenn Hausrat betroffen ist die eigene Hausrat. Die Versicherung des Vermieters ist für Schäden am Gebäude zuständig.

Wenn keine Elementar-Schäden mit eingeschlossen sind, sieht es aber in beiden Fällen mau aus. Versichert sind dann nur Schäden durch Leitungswasser, der Rückstau von Witterungsniederschlägen ist explizit ausgeschlossen.

Viele Grüße
Markus

http://www.markus-jung.de/

Hallo Markus,

nicht gleich die Flinte ins Korn werfen!

Das ist nicht immer ausgeschlossen, sondern nur wenn man die falsche Police hat.

Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren und Rückstau könnten sehr wohl versichert sein - zweites z.B. bei Rückstauventilen.

Also Versicherer anschreiben - Sachlage darstellen - und Antwort abwarten. Zuständig ist die Hausratversicherung. Und bei Ablehnung genau begründen lassen um dann weiter zu sehen - und nicht entäuscht sein, da die Chancen schon recht mager sind.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hi und danke schon mal für die Antworten!

Anscheinend war in den Abwasserleitungen entweder kein Ventil (wie ist da der korrekte Ausruck?) vorhanden oder es ist defekt. Das wissen wir nicht.

Ist denn möglicherweise vor diesem Hintergrund der Vermieter zum Ersatz der Schäden verpflichtet?

Danke,

D.

Hallo Daisy,

wenn dort kein Rückstauventil gewesen ist, dann könnten auch Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter im Bereich des möglichen sein - hier betreten wir jedoch das Reich der Rechtsberatung

  • und die ist nicht zulässig!
    Erst einmal bitte die Hausratversicherung schriftlich anfragen mit der Meldung und Beschreibung des Schadens - die Antwort kommt dann per Post!
    In Bezug auf den Vermieter - wenn die Hausrat ablehnt und dies mit fehlendem Rückstauventil begründet, einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Danke!
s.o.