Hallo zusammen
ICh haben da so ein kleines Problemchen was ich nicht ganz verstehe.
Also :
ICh habe unter meiner badewanne im zulauf einen Wasserschaden wo in der Minute 1,6 liter wasser raus kommt. Insgesammt da deis wohl schon länger der fall ist sind es 220³ . Dies wurde vom Moneur gemessen und bestätigt.!
Habe natürlich den SAchaden meiner Versicherung gemeldet. Der Monteur musste die wanne rausnehmen und seit der Schaden jetzt repariert wurde steht ein Bautrockner bei uns um alles wieder trocken zu legen.
Die entstanden mehrkosten für Strom und wasser übernimmt auch die Versicherung.
jetzt kommt mein Problem:
ICh hatte im Bad sehr schöne und teure Fliesen drin . um die Wanne rum die leider raus mussten. Außerem sind beim ausbau noch drei weitere Fliesen kaputt gegangnen direkt neben dem Klo.
So der Fliesenleger hat nun geprüft ob die Fliesen noch irgendwo verfügbar wären und kam zum ergebniss das es sie nicht mehr gibt. Er kann mir nur welche anbieten die zu 60% gleich sind. sprich nicht das mutter merh drauf und andere Größe.
Da die Fiesen die an der Wanne und auch neben dem Klo waren aber identisch mit denen an der Wand waren , finde ich es komisch das die Verischerung sagt ich müsse mit den 60% leben da das ja nur „kleine“ abweichungen wären und 5 verscheidene FLiesen im Bad heut zu tage eh modern sind.
Dies sehr ich aber anders da ich ja vorher ein einheitliches Bild hatte und wenn ich das so mache wie dei Verischerung das Will nur noch ein kuddel mudddel im bad habe!!Vorallem deswegen da es ja nicht nur die badewannenverkleidung betrift sondern auch wie gedsagt die fliesen die zusätzlich kaputt gegangen sind.
Hab ich da recht oder die Verischerung??Odr kann ich zumindest erwarten das dann die kompletten zwei wände wo die wanne dran stand neu gefließt werden damit es wenigstens weider ein eiheitliches bild an der wand gibt? Als Laie bin ich da leider überfragt und der Versicherungsmensch sagt mir ja nur dass, was für ihn gut ist!
Ne weite sache die aber nicht soo wichitg sit:
ICh habe ja während so einem Bau protzess ein Anrecht auf ein Hotelzimmer da ich ja sosnt keine möglichkeit zum Duschen habe.
In welcher Preiskategorie handelt sich das Hotelzimmer? und kann man sich das anrechnen lassen wenn man das nicht in anspruch genommen hat?
(keine angst ich sitnke nicht shcon seit wochen sondern meine Eltern wohnen im Huas gegenüber und ich habe dort die möglichkeit zu duschen.)
Danke shonmal für die hilfreichen Antworten. Ich verzweifel nämlich ein wenig daran.
lg smarti
Hallo Smarti,
da solltest Du in erster Linie Deine Versicherungsbedingungen lesen.
Darin ist enthalten was und in welchem Umfang Deine Versicherung zu leisten hat.
Insbesondere die Kosten für das Hotel sind dort in einem Tagessatz aufgeführt. Sofern Deine Gesellschaft das überhaupt anbietet …
Denn Hausratversicherung ist eben nicht Hausratversicherung.
Hilft Dir das weiter?
Viele Grüße
Heiko Fichter
Hallo Smartie,
du hast ja schon vieles beschrieben. Uns stellen sich beim ersten Betrachten aber noch ganz andere Fragen:
- Bist du Eigentümer des Hauses oder Mieter?
- Wenn du Mieter bist, wem gehören die Fliesen im Bad?
- Mit welcher Versicherung hast du denn gesprochen - Wohngebäude, Haftpflicht oder Hausrat?
- Wer ist denn eigentlich verantwortlich für den Wasserschaden? Ist der im Laufe der Zeit eingetreten oder hat dort ein Handwerker mal einen Fehler gemacht?
- Die Sache mit dem Hotelzimmer hängt, wie so häufig in Versicherungsfragen ganz allein von den bei dir gültigen Versicherungsbedingungen ab. Denn das regelt der Versicherer individuell.
Wenn du uns Antworten zur Verfügung stellst, versuchen wir es gerne noch einmal mit genaueren Hinweisen.
Grüße vom Claritos Team.
es gibt
Hallo!
So schlimm die ganze Sache für den Betroffenen ist, aber die Versicherung ist in diesem Falle im Recht. Es müssen nur die Fliesen ersetzt werden, die unmittelbar durch den Wasserschaden beschädigt worden sind.
Eine Unterbringung im Hotel für die Dauer der Reparatur würde ich ebenfalls ausschließen. Dies gilt für den Fall der Unbewohnbarkeit. Die Wohnung ist aber jedoch weiterhin bewohnbar und waschen kann man sich ja zum Beispiel auch am Waschbecken.
Alle weiteren Leistungen der Versicherungsgesellschaft würden, meines Erachtens, maximal aus Kulanzgründen erfolgen.
Meine vorangegangene Aussage stellt keine Rechtsberatung dar!
zu 1: Ich bin eigenttümer
zu 2 :MIr da ich eigentümer bin XD
zu 3: Wohngebäude
ok auch wenn das Bad daduch völllig verunstaltet wird ? bzw andere Fliesen genommen werden müssen?
Hallo Smartie,
die Wohngebäudeversicherung entschädigt gem. VBG (Allgemeine Versicherungsbedingungen Wohngebäude)in der Fassung von 2008 „versicherte Sachen, die durch … Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.“ Aus unserer Sich eine klare Sache: nicht zerstörte Fliesen muss die Versicherung auch nicht ersetzen. Es sei denn, in den besonderen Bedingungen deines Vertrags steht noch etwas anderes drin.
Die Antwort klingt nicht vielversprechend. Wir haben Sie mit normalem Makler-Sachverstand gegeben. Doch sie ist keine juristische Expertise. Vielleicht kommt einer der vielen Rechtsexperten noch auf ein anderes Ergebnis.
Grüße aus Hamburg, Claritos.
zu 1: Ich bin eigenttümer
zu 2 :MIr da ich eigentümer bin XD
zu 3: Wohngebäude
Sorry, aber wir sind Anlageberater.
Hallo Smartifackler,
die von Ihnen gestellten Fragen sind juristischer Natur und sollten daher auch nur von einem fachlich qualizierten Juristen beantwortetwerden. Ich bin von berufswegen Techniker und kann/darf die Fragen daher nicht beantworten -sorry.
Ich wünsche aber dennoch viel Glück und Erfolg beim weiteren Weg.
Grüße aus Aschaffenburg,
O. Nagel
ein kleines Problemchen was ich nicht ganz
verstehe.
Also :
ICh habe unter meiner badewanne im zulauf einen Wasserschaden
wo in der Minute 1,6 liter wasser raus kommt. Insgesammt da
deis wohl schon länger der fall ist sind es 220³ . Dies wurde
vom Moneur gemessen und bestätigt.!
Habe natürlich den SAchaden meiner Versicherung gemeldet. Der
Monteur musste die wanne rausnehmen und seit der Schaden
jetzt repariert wurde steht ein Bautrockner bei uns um alles
wieder trocken zu legen.
Die entstanden mehrkosten für Strom und wasser übernimmt auch
die Versicherung.
jetzt kommt mein Problem:
ICh hatte im Bad sehr schöne und teure Fliesen drin . um die
Wanne rum die leider raus mussten. Außerem sind beim ausbau
noch drei weitere Fliesen kaputt gegangnen direkt neben dem
Klo.
So der Fliesenleger hat nun geprüft ob die Fliesen noch
irgendwo verfügbar wären und kam zum ergebniss das es sie
nicht mehr gibt. Er kann mir nur welche anbieten die zu 60%
gleich sind. sprich nicht das mutter merh drauf und andere
Größe.
Da die Fiesen die an der Wanne und auch neben dem Klo waren
aber identisch mit denen an der Wand waren , finde ich es
komisch das die Verischerung sagt ich müsse mit den 60% leben
da das ja nur „kleine“ abweichungen wären und 5 verscheidene
FLiesen im Bad heut zu tage eh modern sind.
Dies sehr ich aber anders da ich ja vorher ein einheitliches
Bild hatte und wenn ich das so mache wie dei Verischerung das
Will nur noch ein kuddel mudddel im bad habe!!Vorallem
deswegen da es ja nicht nur die badewannenverkleidung betrift
sondern auch wie gedsagt die fliesen die zusätzlich kaputt
gegangen sind.
Hab ich da recht oder die Verischerung??Odr kann ich zumindest
erwarten das dann die kompletten zwei wände wo die wanne dran
stand neu gefließt werden damit es wenigstens weider ein
eiheitliches bild an der wand gibt? Als Laie bin ich da leider
überfragt und der Versicherungsmensch sagt mir ja nur dass,
was für ihn gut ist!
Ne weite sache die aber nicht soo wichitg sit:
ICh habe ja während so einem Bau protzess ein Anrecht auf ein
Hotelzimmer da ich ja sosnt keine möglichkeit zum Duschen
habe.
In welcher Preiskategorie handelt sich das Hotelzimmer? und
kann man sich das anrechnen lassen wenn man das nicht in
anspruch genommen hat?
(keine angst ich sitnke nicht shcon seit wochen sondern meine
Eltern wohnen im Huas gegenüber und ich habe dort die
möglichkeit zu duschen.)
Danke shonmal für die hilfreichen Antworten. Ich verzweifel
nämlich ein wenig daran.
lg smarti
Aus der Anfrage ging nicht hervor, ob Du Eigentümer oder Mieter bist.So wie sich das liest, wäre es erstmal der gebäudevers. der hier zuständig ist. Ob man nun das Bad ganuz neu fliesen kann oder nicht ,kommt auf verschd. Dinge an. Grundsätzlich muss zumal der alte Zustand wieder hergestellt werden können.Ob hier evtl. Hotelkosten ersetzt werden, kommt auf den Deckungsumfang der Gebäude o. Hausratversicherung an.