Ich bin vor 3 Tagen in eine 1-Zimmer-Wohnung eingezogen und habe so ein gestank bemerkt das so riecht wie Faule Blumenerde. Erst dachte ich es kommt vom lüfter und werde einfach mal den Lüfter auswechseln. Nun habe ich herausgefunden das es aber aus dem Sicherheitskasten kommt. Bin nun anschließend zum Hausmeister und habe Ihn davon erzählt das er das Bitte sofort irgendwas dran machen soll, dann meinte er das ein Wasserschaden im 3. Stock bekannt war (ich selber wohne im 4.Stock )und der behoben wurden ist und meinte das er sich in paar Wochen mal meldet wegen dem Geruch! Nun meine frage kann er sich wirklich soviel Zeit nehmen oder MUSS der Hausmeister (keinen guten Ruf im Haus) die sache so schnell wie möglich erledigen?
Moin,
du hast eine Mietsache, die du nicht ordnungsgemäß nutzen kannst.
Die Abstellung ist Vermietersache. Der hat augenscheinlich einen Hausmeister damit beauftragt.
Dieser kennt das Problem, hat es behoben und will nun nach einiger Zeit, wenn es ausgetrocknet ist (vielleicht) noch einmal prüfen, ob der Geruch sich damit erledigt hat.
Soweit so gut.
Da du erst 3 Tage dort wohnst, müsste dieser Geruch schon vorher bemerkbar gewesen sein. Es könnte also formal sein, dass du kein Minderungsrecht hast, weil die Wohnung schon bei Mietantritt in diesem Zustand war, dir das bewusst gewesen sein müsste, die Ursache behoben worden ist.
Auf der anderen Seite wäre der Geruch wohl nicht unbedingt viel an Minderung wert.
Dennoch könntest du eine Minderung in Betracht ziehen, solange die Geruchsbelästigung aktuell ist, selbst wenn daran nichts vom Vermieter unternommen werden kann.
Du könntest, wenn du das Gefühl hast, dass der Hausmeister seine Arbeit nicht sorgfältig genug macht, dem Vermieter eine Beschwerde zukommen lassen.
Deine konkete Frage: Natürlich muss der Hausmeister so schnell wie möglich den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen bzw. erhalten. Aber er hat ja schon gehandelt: Nach seiner Ansicht ist die Ursache behoben.
Mit Aufwand könnte noch das Gemäuer ausgetrocknet werden.
Außerdem könntest du vielleicht Gefahr anmahnen, weil der Nässeschaden in der Nähe des Stromkastens liegt.
Inwieweit du „dem schlechten Ruf“ folgst und dich beim Vermieter beschwerst, musst du selbst wissen.
Ich würde dem Hausmeister nach einem konkreten Termin fragen, bis wann die Geruchsbelästigung abschließend geprüft wird, ich würde mir bestätigen lassen, dass ich dies gemeldet habe, dass ich eine Minderung vorbehalten, wenn dass bis zu dem Zeitpunkt nicht abgestellt ist (höchsten 4 Wochen, kommt auf den Geruch an, wie alle Tipps hier: ist es nicht aushaltbar, würde ich um sofortige Abstellung bitten), und ich würde mir schriftlich diesen Geruch bestätigen lassen.
lg
Moin!
Ihr Ansprechpartner ist der, der mit Ihnen den Vertrag unterschrieben hat. Das war sicherlich nicht der Hausmeister. Ich denke, dieser erdige Geruch kommt von Schimmel, gegen den man sofort etwas unternehgmen muß. Ich würde sofort meinen VM (also meinen Vertragspartner) anrufen und das Problem schildern.
Passiert nichts, schreiben Sie das Problem an den VM (mit Rückschein) und kündigen Sie eine Mietminderung von 10% an. Hinzu würde ich mir Hilfe vom Mieterverein holen. Die haben in so etwas Routine!
Gruß
MK
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Wenn man ein Problem mit seiner Wohnung hat, ist eigentlich der Vermieter der richtige Ansprechpartner.
Hausmeister bzw. Verwaltung ersatzweise, wenn man den Vermieter mit Problemen verschonen möchte und das Problem auch ohne die Einschaltung des Vermieters schnell gelöst werden kann. -
Wer ist denn der Vorgesetzte dieses Hausmeisters?
Gibt es eine Verwaltung, von der er angestellt wurde? Dann ist im Prinzip die Verwaltung der Ansprechpartner.
Die meisten mir bekannten Hausmeister reißenn sich kein Bein aus, wenn ein Mieter mit einem Problem kommt. (Ausnahmen gibt es allerdings.) -
Geht es Ihnen eigentlich um den GERUCH oder haben Sie ANGST wegen der möglichen Kombination Wasser+Strom?
Es ist aber auch möglich, dass der Hausmeister abwarten möchte, ob sich der Geruch nicht von selber verflüchtigt. Das fände ich nicht so ganz abwegig, da nasses, altes Material fast immer unangenehm riecht, aber wenn es wieder trocken ist, riecht es nicht mehr.
Von daher würde ich vielleicht wirklich einfach abwarten. Vermutlich wäre es sehr aufwändig, jetzt etwas dagegen zu tun, und vielleicht erledigt sich das Problem ja von selbst.
Auch würde ich versuchen, den Hausmeister nicht jetzt schon zu verärgern, da man das Wohlwollen des Hausmeisters immer wieder mal braucht.
Was ich aber empfehlen würde: Einen freundlichen Brief an den Vermieter mit der Mitteilung, dass es von unten durch den Stromkasten unangenehm riecht, dass Sie den Hausmeister darauf angesprochen haben, dass er gesagt hat, da unten sei ein Wasserschaden gewesen und dass er noch ein paar Wochen abwarten wil. Damit wäre die Sache „aktenkundig“, der Mangel ist pflichtgemäß und zeitnah dem Vermieter gemeldet, und falls das Problem länger anhalten sollte, haben Sie etwas in der Hand und könnten sich um eine Mietminderung Gedanken machen. (Das müssen Sie nicht sofort machen.)
Die Zustellung des Briefes sollte nachweisbar sein - also entweder mit Fax oder Einwurf-Einschreiben (kann verärgern) oder per E-Mail+PDF oder Einwurf mit nicht verwandtenm Zeugen.
Da stellt sich die Frage: Kann er etwas machen? - Evtl. muß man einfach abwarten, bis die Restfeuchte weggetrocknet ist und der Geruch sich damit verflüchtigt hat.
Hallo,
nun das Beste was man machen kann ist den Fall dem Vermieter schriftlich mit zu teilen. Ich denke mündlich wird man hier nicht den gewünschten Erfolg haben. Im schreiben muss der Mangel und eine angemessene Frist zur Abhilfe des Mangels angegeben werden.
Viel Erfolg
rechtlich ist die Sache so:
Mieter sind gesetzlich verpflichtet Mängel schnellstens dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser behoben werden kann. Im Verzugsfall dreht sich das Recht und der Vermieter kann die Rep. Kosten vom Mieter verlangen.
Also ist es vorteilhaft, Mängel immer schriftlich per gerichtsanerkanntem Beleg, dem Einschreiben-Rückschein und mit Fristsetzung, schnellstens zu melden.
Wird die angemessene Frist (diese kann 3-14 Tage betragen überschritten sein, ist jeder Mieter zur Mietminderung berechtigt. Eine Mietminderung wird nie beantragt sondern vom Mieter individuell (weil sie jeder anders empfindet), durchgeführt. Es darf immer nur von der Grundmiete gemindert werden! Bsp. 2 Raum Wohnung 305 EUR Warmmiete - Betriebs + Heizkosten = Grundmiete 207. Soll um 15% die Miete gemindert werden wird bis der Schaden behoben ist statt 207 € nur 175,95 € + Betriebs- und Heizkosten bezahlt. Im Beispiel wären das statt 305 nur 273,95 € Mietminderung dient als Druckmittel damit Mängel schnellstens behoben werden. Der geminderte betrag braucht nie nachgezahlt werden, weil ja für den Minderungszeitraum nicht der vertragsgemäße Zustand bestand.
Hallo,
Falls eine Hausverwaltung für das Gebäude zuständig ist,dann wenden sie sich
am besten an die.
Ansonsten würde ich den Vermieter anrufen und alles beschreiben.
Ich bin der Meinung das innerhalb 3 Tagen dieser Sache nachgegangen werden muss.
Sollte sich der Gestank auf lange Zeit hinaussetzen haben Sie ein Recht auf Mietminderung oder sofortigen Wohnungswechsel ohne Kündigungszeit.
Machen Sie dem Hausmeister klar ,dass er sich umgehend dafür kümmern muss.
Sagen Sie einfach dazu dass Sie beim Mieterschutzbund sind und das er dann einen Brief vom Mieterschutzbund bekommt wenn er sich nicht um den Schaden kümmert.
Auf keinen Fall einfach so abservieren lassen,lieber jeden Tag auf die Nerven gehen.
Gruß
monika61
Vielen Dank für Ihre Anfrage, hierbei handelt es sich aber um eine Rechtsfrage zu der wir Ihnen leider keine Auskunft geben können.
Normalerweise sollten Mängel sofort beseitigt werden, wenden Sie sich doch nicht an den Hausmeister, sondern dirkekt an den Vermieter - welche Rechte Sie in dem von Ihnen geschilderten Fall haben kann Ihnen ein Mieterverein in Ihrer Umgebung beantworten.
mahnen Sie den Vermieter schriftlich an und und bitten Sie um umgehende Beseitigung. Kürzen Sie ggfs. die Miete.