Wasserschaden - vermieter beschuldigt mich!

Hallo,

vor kurzem ist mir und einer Nachbarin aufgefallen, dass in der Decke ein Wasserschaden vorliegt. Nachdem meine Nachbarin diesbezüglich die Vermieterin angerufen hatte, wollte die Vermieterin mich beschuldigen. Ich hätte angeblich meinen Badteppich aus dem Dachfenster ausgeschüttelt und dabei wäre es mir in die Dachkannel gefallen. Das kann gar nicht sein! Sie hat mich sogar angelogen, dass ich dabei gesehen wurde. Den Namen möchte sie natürlich nicht verraten. Darf sie mir das einfach so, ohne weiteres, anhängen? Oder gibt es da ein Gesetz das ihr das verbietet???

Hallo,

Ich hätte angeblich meinen Badteppich aus dem Dachfenster :ausgeschüttelt und dabei wäre es mir in die Dachkannel gefallen.

was bitte ist eine Dachkannel??

Der Wasserschaden ist an deiner Decke, oder der Unterwohnung?

Grundsätzlich ist der Hausbesitzer für die Beseitigung von Schäden an Decken und Wänden zuständig.
Dafür hat er sicherlich eine Versicherung.

Wenn nachgewiesen werden kann, daß ein Mieter dafür verantwortlich ist, ist dieser haftbar.

Aber dieser Nachweis muß erbracht werden! Bloße Vermutungen reichen da nicht.

Der Schaden selbst muß unabhängig von der Beweislage vom Hauseigentümer beseitigt werden.

Gegen falsche Behauptungen des Vermieters kann man wegen „übler Nachrede“ vorgehen.

Gruß Heinz

Hallo Schlitti,

ich kenne mich leider nicht so genau mit Mieterrecht aus, aber an deiner Stelle würde ich erstmal ruhig bleiben und der Vermieterin genau darlegen, dass du den Schaden nicht verursacht hast. Sie sollte unterlassen, dir mutmaßlich irgendwas zu unterstellen sondern beweisen.

Ich würde auch bei Mieterschutzverein anrufen oder vorbei gehen und Tipps holen. Auf kein Fall untätig warten bis irgendwas passiert.

Sorry, wenn ich nicht so genau helfen konnte

Hallo,
in dieser Sache handelt es sich um Mietstreitigkeiten, die am Ende in zivilrechtlichen Forderungen fußen werden. Aber auch im Zivilrecht müssen
„Beschuldigungen“ bewiesen oder mit
Sachverständigengutachten oder Zeugen
belegt werden. Sie können beim zuständigen Amtsgericht eine Verfügung erwirken, dass diese Behauptungen nicht mehr gemacht werden dürfen. Die Frage ist, lohnt sich dieser ganze Aufwand. Besser wäre es abzuwarten, was aus dieser ganzen Sache wird um dann Maßnahmen zu ergreifen.
Gruß, cockerpaul