Schönen guten Tag.
Wir haben unsere Einliegerwohnung über uns vermietet. Da wir dieses Haus vor 5 Jahren gekauft haben hilft uns dieses um das Darlehen ab zu zahlen. Wie wir des öfteren fest gestellt haben ist im diesem Haus nicht immer alles Fachmännisch ausgeführt. Auf jeden Fall ist jetzt anscheinend durch das öfteren überladen der Waschmaschine von unserem Mieter ( Dielenfußboden) ist anscheinend das Rohr irgendwie raus gerutscht. Und jedes mal wenn gewaschen wurde ist bei uns Wasser aus der Decke gelaufen. Wasserschäden optischer Art sind keine Vorhanden. Aber es mußten Trocknungsgeräte und ein Klempner beauftragt werden. Dazu muß ich sagen das die Wohnung über uns schon seit mehr als 10 Jahren vermietet wurde und vorher kein Problem aufgetreten ist ( auf jeden Fall 5 Jahre sicher nicht). Wer zahlt die ganze Sache jetzt?
Hallo,
mir ist es einmal passiert, dass ich beim Putzen die Waschmaschine verschoben hatte. Am Schluss hatte ich vergessen, dan Ablaufschlauch wieder in die Badewanne zu hängen und das Abpumpwasser lief durch die Decke auch zu unserem Vermieter durch. War mir sehr peinlich. Für den Schaden kam unsere Haftpflichtversicherung auf.
Vielleicht hat Euer Mieter ja eine? Eigentlich hat er es ja verschuldet, wenn er die Maschine überlädt bzw. wenn der Schlauch nicht richtig angeschlossen ist.
Gruß Bruni8
Was das Überladen der WaMa damit zu tun haben sollte, erschließt sich mir nicht.
Der Verursacher und die eigene Leitungswasserversicherung würde ich als potentielle Ansprechpartner anführen wollen. Hat der Verursacher eine Haftpflichtversicherung wäre das auch nicht schlecht.
vnA
Hallo Sabine,
Auf jeden Fall ist jetzt anscheinend durch das öfteren
überladen der Waschmaschine von unserem Mieter (
Dielenfußboden) ist anscheinend das Rohr irgendwie raus
gerutscht.
Jetzt sollte man wissen, welches Rohr gemeint ist sonst kann man nur Mutmaßen, der Logik nach sollte es sich hier um den Ablaufschlauch der Waschmaschine handeln, oder?
Wenn ja, dann ist der Mieter und Verursacher für die Behebung des Schadens verantwortlich unerheblich ob er eine Haftpflichtversicherung unterhält oder nicht.
Gruß
BHShuber
Hallo,
unabhängig vom Verursacher handelt es sich um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser. Der Schaden wird von eurer Wohngebäudeversicherung übernommen.
Die Versicherung kann ggf. den Verursacher in Regress nehmen.
Ein direkter Anspruch gegen den Verursacher besteht natürlich auch, das würde ich aber die Versicherung regeln lassen.
Gruß
tycoon
Hallo Sabine,
aus deinem Text kann ich die Schadensursache nicht entnehmen.
Du solltest auf jeden Fall diesen Schaden deiner Gebäudeversicherung melden,
vorausgesetzt dort sind Leitungswasserschäden mitversichert.
Gruß Merger
Hallo,
wie kann man eine Wama mal so eben beim Putzen verschieben? Da gehört schon etwas Kraft dazu!
MfG
beim Putzen die Waschmaschine verschoben hatte …
Hallo,
ich denke der Mieter ist für sein handeln verantwortlich und haftet dafür. Wenn er die Waschmaschine falsch betreibt oder wegrückt und der Schlauch der Abwasser ist lose, rutscht raus, dann hat er nicht genügend Sorgfalt walten lassen.
Auf keinen Fall hat das was mit der Wohngebäude Versicherung zu tun, denn da sind meines Erachtens nur „Leitungen“ im Sinne von Frischwasser-Rohren versichert. Ein verlegtes Abwasser-Rohr geht niocht vonselbst kaputt.
Der Mieter kann natürlich versuchen, sofern er hat, seine private Haftpflicht Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Alles ohne rechtlichen Hintergrund !!
Gruß
Jürgen
Auf keinen Fall hat das was mit der Wohngebäude Versicherung zu tun, denn da sind meines Erachtens nur „Leitungen“ im Sinne von Frischwasser-Rohren versichert. Ein verlegtes Abwasser-Rohr geht niocht vonselbst kaputt.
Man muss nicht zu allem was schreiben. Schon gar nicht, wenn man von der Materie nicht wirklich etwas versteht.
vnA