Wasserschaden Versicherung / was wird ersetzt?

Hallo zusammen, ich wohne in einem Mehrfamilienwohnhaus zur Miete und es gab im Heizungskeller einen Wasserschaden (Lochfraß). Dadurch war die Wand zu meinem Kellerabteil sehr nass und musste getrocknet werden. Dies passierte über die Versicherung meines Vermieters. Durch die Feuchtigkeit im Keller schimmelten mir 4 Bilder (2 davon mit Holzrahmen) und ein kleiner Teil der Rückwand meines Schrankes im Keller.
Meine Fragen:

  1. Bekomme ich von der Gebäudeversicherung meines Vermieters Ersatz für meinen Schaden? Falls ja, wie funktioniert das dann? Wird der Wert geschätzt oder bekomme ich eine Pauschale? Oder muss ich mir alle Gegenstände neu kaufen und dann die Belege einreichen?

  2. Der Handwerker, der die Trocknungsgeräte aufgestellt hat, hat in meinen Kellerboden gebohrt, ca. 5 x 5 x 5 cm, um zu sehen, ob Dämmung drunter ist. Jetzt sind die Trocknungsgeräte weg und das Loch ist noch da. Aussage war, das bleibt jetzt so… Ist das korrekt? Übernimmt die Herstellung des Urzustand nicht auch die Gebäudeversicherung?

Vielen Dank für Euer Wissen :sunflower:

Hallo,

alle Dinge die kaputt gegangen sind, die man bei einem Umzug mitnehmen würde, sind nicht mehr sache der Gebäudeversicherung. Diese fallen unter die eigene Hausratversicherung.
Die übernimmt in diesem Fall die Schäden.
Wie die Abwicklung hier funktioniert kann man nicht pauschal beantworten. Manche Versicherungen schicken jemanden rum der sich das ganze anschaut und den Schaden dann in Zahlen betitelt. Manche zahlen auch Aufgrund von Original Quittungen, machen zahlen einen geschätzen Rest- oder Wiederbeschaffungswert.
Daher fragt man dies am besten direkt bei der eigenen Versicherung an.

Schäden die am Gebäude, also auch am Boden entstanden sind, müssen durch den Vermieter wieder instand gesetzt werden. Ob der dies über seine Versicherung abrechnet oder nicht, dass kann einem ja erstmal egal sein.
Der Handwerker der Trocknungsfirma hat da in der Regel jedoch nichts mit am Hut.
Daher in diesem Fall den Vermieter um Nachbesserung bitten.

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Vielen Dank für die Antwort :sunflower:

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Zu Punkt 1. Dies müsste deine Hausratversicherung zahlen. Wenn es sich aber um wertvolle Bilder handelt, besteht die Möglichkeit, dass diese nicht bezahlt werden, da solche Bilder nicht im Keller aufbewahrt werden sollten.
zu Punkt 2. Das Loch muss durch den Vermieter beseitigt werden. Ob er dies bei seiner Gebäudeversicherung einreicht, ist seine Entscheidung.

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