Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht

Ein Kanalrohr ist an die Toilette angeschlossen (anders geht’s ja nicht), genau an dieser Verbindung tropft Wasser heraus. Die Hausversicherung lehnt eine Entschädigung ab, weil Schäden an Dichtringen nicht mitversichert seien.

In der Police steht: „Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung …“ Ein Ausschluß von Dichtungen an Wasserrohren ist nicht im Vertrag genannt.

Nun ist an diesem Kanalrohr die Muffendichtung „brüchig“ geworden, oder wie man das nennen will, und wenn man bedenkt, daß Wasserleitungs- und Kanalrohre meist mit Dichtringen oder anderen Dichtmaterialien, wie z.B. Teflonband oder Hanf, verbunden sind, entspricht diese Begründung der Versicherung doch nicht der Rechtslage. Oder?

Ein Kanalrohr ist an die Toilette angeschlossen (anders geht’s
ja nicht), genau an dieser Verbindung tropft Wasser heraus.

Wasser??? - Na, ich würde das nur teilweise als Wasser bezeichnen…

Die Hausversicherung lehnt eine Entschädigung ab, weil Schäden
an Dichtringen nicht mitversichert seien.

In der Police steht: „Entschädigt werden auch Bruchschäden an
Rohren der Wasserversorgung …“ Ein Ausschluß von Dichtungen an
Wasserrohren ist nicht im Vertrag genannt.

Man braucht nicht alles Mögliche ausschließen, wenn die Definition des Eingeschlossenen da steht.

Also:
War es BRUCHSCHADEN an der Rohren der WasserVERsorgung?

Nein, weder ist ein Rohr gebrochen, noch war es die WasserVERsorgung.

Die Kanalrohre gehören meines Erachtens zur AbwasserENTsorgung.

Und was nicht eingeschlossen ist, ist automatisch ausgeschlossen.

Guten Tag,

wenn sich jemand nicht mit derartigen Versicherungsfragen auskennt, soll er bitte nicht antworten!

Hallo,

könntest Du Dein Konstrukt nochmals genauer erläutern, denn wie/was/warum hab ich nicht ganz verstanden.

Sonst lt. es in den Bedingungen:
3.2 Leitungswasser
3.2.1 Leitungswasser ist Wasser, Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeit
(z. B. Öle, Sole, Kühlmittel, Kältemittel), welche aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen
Einrichtungen
oder Schläuchen der Wasserversorgung,

bestimmungswidrig ausgetreten sind.

VG René

Hallo,

könntest Du Dein Konstrukt nochmals genauer erläutern, denn
wie/was/warum hab ich nicht ganz verstanden.

Leitungsasser tritt aus einer Leitung aus

Sonst lt. es in den Bedingungen:
3.2 Leitungswasser
3.2.1 Leitungswasser ist Wasser, Wasserdampf und wärmetragende
Flüssigkeit
(z. B. Öle, Sole, Kühlmittel, Kältemittel), welche aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,

es handelt sich um ein Ableitungsrohr

b) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen
sonstigen
Einrichtungen
oder Schläuchen der Wasserversorgung,

das betreffende Ableitungsrohr ist mit der Toilettenschüssel verbunden, in der das Wasser aus der Wasserversorgung (Zuleitung Frischwasser) in das Ableitungsrohr für Abwässer via Siphon (Geruchsverschluß) weiter in die Kanalisation fließt. An dieser Verbindung zwischen Toilettenschüssel und Kanalrohr (Ableitungsrohr) tritt bestimmungswidrig Wasser aus.

bestimmungswidrig ausgetreten sind.

VG René

Ich weiß nicht, wie ich das sonst noch genauer beschreiben sollte.

Hallo,

Ich weiß nicht, wie ich das sonst noch genauer beschreiben
sollte.

Genau wie Du es bechrieben hast. Denn somit hast Du Dir die Frage selbst beantwortet!

Wenn dies, was ich gepostet hatte, ebenso in Deiner Police steht, dann nochmals freundlich die Vers. darauf hinweisen!

VG René

Hallo Caesarius…

ich versuche es einmal, obwohl sich mir bei Deinem Text noch einige
Fragen stellen.

Ein Kanalrohr ist an die Toilette angeschlossen (anders geht’s
ja nicht), genau an dieser Verbindung tropft Wasser heraus.
Die Hausversicherung lehnt eine Entschädigung ab, weil Schäden
an Dichtringen nicht mitversichert seien.

Was verstehst Du unter Hausversicherung ?
Gebäudehaftpflichtversicherung; Hausratversicherung;
Wohngebäudeversicherung incl. Leitungswasser;

ich gehe einmal von einer Wohngebäudeversicherung aus!

In der Police steht: „Entschädigt werden auch Bruchschäden an
Rohren der Wasserversorgung …“ Ein Ausschluß von Dichtungen an
Wasserrohren ist nicht im Vertrag genannt.

Welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden ?

Nun ist an diesem Kanalrohr die Muffendichtung „brüchig“
geworden, oder wie man das nennen will, und wenn man bedenkt,
daß Wasserleitungs- und Kanalrohre meist mit Dichtringen oder
anderen Dichtmaterialien, wie z.B. Teflonband oder Hanf,
verbunden sind, entspricht diese Begründung der Versicherung
doch nicht der Rechtslage. Oder?

Um hier überhaupt eine Aussage geben zu können,
müsste zuerst einmal mitgeteilt werden,
welcher Schaden entstanden ist.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, handelt es sich um ein Ableitungsrohr innerhalb des Gebäudes, außerhalb des Gebäudes oder außerhalb des Grundstücks.

Wenn jedoch nur die Dichtung defekt ist und sonst kein weiterer Schaden eingetreten ist, dürfte die Versicherung recht haben,
denn in den allgemeinen Vertragsbedingungen kann ich keinen Text finden, der nur Dichtungen mit abdeckt.

Gruß

Wenn dies, was ich gepostet hatte, ebenso in Deiner Police
steht, dann nochmals freundlich die Vers. darauf hinweisen!

VG René

Na, da bin ich mal neugierig. Danke

Was verstehst Du unter Hausversicherung
Wohngebäudeversicherung incl. Leitungswasser;

ja genau das

Welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden ?

habe ich schon genau beschrieben

Um hier überhaupt eine Aussage geben zu können,
müsste zuerst einmal mitgeteilt werden,
welcher Schaden entstanden ist.

es tritt bestimmungswidrig aus dem Ableitungsrohr, das sich im Bad befindet, Wasser aus (wenn auch nur in Tropfen, und es stikt nach Kanal im Badezimmer, weil der Dichtungsring am Ableitungsrohr undicht wurde

Weiterhin stellt sich mir die Frage, handelt es sich um ein
Ableitungsrohr innerhalb des Gebäudes, außerhalb des Gebäudes
oder außerhalb des Grundstücks.

innerhalb des Gebäudes (s.o.)

Wenn jedoch nur die Dichtung defekt ist und sonst kein
weiterer Schaden eingetreten ist, dürfte die Versicherung
recht haben,
denn in den allgemeinen Vertragsbedingungen kann ich keinen
Text finden, der nur Dichtungen mit abdeckt

Also den letzten Satz kann ich nun wirklich nicht als Zitat meiner Ausführungen erkennen. Es ist ja auch recht einfach in diesem Forum, Zitate abzuändern.

Ich schrieb (Zitat)

In der Police steht „Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung …“ Ein Ausschluß von Dichtungen an :Wasserrohren ist nicht im Vertrag genannt.

@ René

Sonst lt. es in den Bedingungen:
3.2 Leitungswasser
3.2.1 Leitungswasser ist Wasser, Wasserdampf und wärmetragende
Flüssigkeit
(z. B. Öle, Sole, Kühlmittel, Kältemittel), welche aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
b) mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen
sonstigen
Einrichtungen
oder Schläuchen der Wasserversorgung,

bestimmungswidrig ausgetreten sind.

Ja, das bedeutet eigentlich nur, daß bestimmungswidrig Wasser aus den Leitungen austritt.

Nur es heißt in den Versicherungsbedingungen gleichzeitig:

„Entschädigt werden … Gebäude, die durch Leitungswasser … zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen“

Eine Beschädigung des Gebäudes ist bislang noch nicht in nenneswertem Maße eingetreten, da lediglich Wasser aus dem Rohrsystem tropft. Daher ist weiter die Frage nach dem Passus:

„Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren … und sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen“

Das ist der Knackpunkt! Ist eine brüchige Dichtung ein „Bruchschaden“?

Wobei ich nebenbei erwähnen möchte, daß „Bruchschäden“ an Wasserrohren wohl nie auftreten, denn wer soll die den „brechen“? Man kann sich einen Knochen brechen, z.B. ein Bein oder einen Arm, dabei wirkt eine plötzliche äußere Gewalt auf den Knochen ein, man fällt z.B. vom Baum und bricht sich die Knochen. Aber Leitungsrohre brechen doch nicht, denn das Wort bedeutet nach Duden:

„etw. Hartes, Sprödes durch starken Druck, durch Anwendung von Gewalt in (zwei) Stücke teilen, durchtrennen“

Nach dieser Definition wird wohl nie ein Wasserleitungsrohr in einem Haus undicht, denn ein solches wird entweder an einigen Stellen durchrosten oder an Verbindungsstellen undicht werden, aber doch nicht brechen.

Na nun aber…
Hallo,

…jetzt leuchtet es wohl jedem hier ein, was Du willst!

Die Dichtung ist undicht und es tröpfelt!
Ein Schaden ist (noch) nicht enstanden!

Eine Beschädigung des Gebäudes ist bislang noch nicht in nenneswertem Maße eingetreten, da lediglich Wasser aus dem Rohrsystem tropft.

Somit gibt es keinen ersatzpflichtigen Schaden und die Gesellschaft hatte Recht, Dichtungen werden somit nicht übernommen.

Bruchschäden sind bei „freihängenden“ Leitungen selten (ausser Frost, der bricht auch, aber von der anderen Richtung aus, von innen!).
Bruchschäden sind z.B. duch Verschleiß (platzen der Leitung im Volksmund, also Überdruck gegenüber der Festigkeit der Leitungen!) oder durch Bodendruck gemeint bzw. Frostschäden!

Somit sind brüchige Dichtungen kein Bruchschaden!

Hat allerdings durch die undichte Dichtung, das Leitungswasser Schäden am Gebäude verursacht, dann wiederum ist dieser Gebäudeschaden ersatzpflichtig!

Willst Du nur die Dichtung ersetzt haben, wird dies so nix, denn wie gesagt, sie ist nicht gebrochen sondern nur brüchig!

VG René

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@René

Hat allerdings durch die undichte Dichtung, das Leitungswasser
Schäden am Gebäude verursacht, dann wiederum ist dieser
Gebäudeschaden ersatzpflichtig!

Wird wenigsten dann, im Fall eines dadurch entstandenen Gebäudeschadens, die Dichtung bezahlt? :wink:

Willst Du nur die Dichtung ersetzt haben, wird dies so nix,
denn wie gesagt, sie ist nicht gebrochen sondern nur brüchig!

Das ist doch Haarspalterei, denn wenn etwas brüchig ist, dann handelt es sich um Mikro-Brüche im Material, genau wie bei einem Eisen-Wasserrohr, das an einer Stelle durch Rost undicht wird und tropft. Wenn das Rohr „freihängend“ ist, dann tropft da das Wasser und richtet zuerst keinen nenneswerten Schaden an. Soll man dann warten, bis das Leck größer wird, damit ein versicherungsrelevanter Schaden eintritt?

In einem anderen Fall eines „freihängenden“ Wasserrohrs zahlte die Versicherung, obwohl kein Bruch vorhanden war, sondern es tropfte aus der Gewindeverbindung des Wasserrohrs, die mit Hanf abgedichtet war. Da war auch noch kein Hausschaden entstanden.

Hallo,

Wird wenigsten dann, im Fall eines dadurch entstandenen
Gebäudeschadens, die Dichtung bezahlt? :wink:

Nein, denn es lautet:
3.3 Rohrbruch, Frost
3.3.1 Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und
sonstige Bruchschäden an Rohrena) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen);
b) der Warmwasser- oder Dampfheizung;
c) von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.
3.3.2 Darüber hinaus sind innerhalb versicherter Gebäude auch versichert
Frostschäden an
a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen,
Geruchsverschlüssen, Wassermessern oder ähnlichen
Installationen;
b) Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Heizkreisverteilern oder an
vergleichbaren Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen
.

Dichtungen werden somit nicht ersetzt!

In einem anderen Fall eines „freihängenden“ Wasserrohrs zahlte
die Versicherung, obwohl kein Bruch vorhanden war, sondern es
tropfte aus der Gewindeverbindung des Wasserrohrs, die mit
Hanf abgedichtet war. Da war auch noch kein Hausschaden
entstanden.

Sicher zahlte sie den Gebäudeschaden, aber nicht das Hanf!

Wenn jedoch nur die Dichtung defekt ist und sonst kein
weiterer Schaden eingetreten ist, dürfte die Versicherung
recht haben,
denn in den allgemeinen Vertragsbedingungen kann ich keinen
Text finden, der nur Dichtungen mit abdeckt

Also den letzten Satz kann ich nun wirklich nicht als Zitat
meiner Ausführungen erkennen. Es ist ja auch recht einfach in
diesem Forum, Zitate abzuändern.

Ich habe mich nicht auf Deine Ausführungen, bzw. Dein Zitat bezogen,
sondern auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen!

Gruß

Guten Tag,

wenn sich jemand nicht mit derartigen Versicherungsfragen
auskennt, soll er bitte nicht antworten!

und wenn man meint alles besser zu wissen, als die Versicherungsexperten, sollte man erst gar keine Fragen in einem Forum stellen!