Zum Gruße,
gerade eben floß bei uns in der Küche Wasser aus der Decke, weil es über uns wohl einen Wasserschaden gab. Natürlich direkt den Vermieter geholt und die Leute oben drüber informiert.
Jetzt tropft es noch ein wenig aus der Decke, wir haben einen Eimer stehen und ich denke es wird auch nichts weiter passieren. Meine Frage ist: Wer zahlt das jetzt?
Lau Vermieter muss ja jetzt alles getrocknet und eventuell auch neu gemacht werden um das Wasser aus der Decke zu kriegen. Zahlt das unsere Versicherung? Die vom Mieter oben drüber? Die des Vermieters?
Danke im Vorraus,
Sven
Lau Vermieter muss ja jetzt alles getrocknet und eventuell
auch neu gemacht werden um das Wasser aus der Decke zu
kriegen. Zahlt das unsere Versicherung? Die vom Mieter oben
drüber? Die des Vermieters?
Es gilt das einfache, bekannte und weitverbreitete Prinzip:
Der Verursacher haftet für den Schaden (bzw. seine Versicherung wenn vorhanden und zahlungswillig).
Hallo Sven,
Zahlt das unsere Versicherung? Die vom Mieter oben
drüber? Die des Vermieters?
Also die Abfolge sieht so aus:
Gebäudeversicherung des Vermieters
wenn die nicht zahlt dann
Haftpflichtersicherung verursachender Mieter
Wenn die nicht zahlt dann
verursachender Mieter
Gruß
Joschi
Was hier noch beachtet werden sollte:
Eigenversicherung VOR Fremdversicherung…
Grund: Deine Hausratversicherung würde den Schaden, ungeachtet des Verursachers, erstmal übernehmen und dir den NEUWERT der Möbel erstatten. Den Schaden würde Sie dann über Regress beim Verursacher zurückholen.
Wenn das ganze über die Haftpflicht des Verursachers bzw. über den Verursacher selbst abgewickelt würde, dann bekommst du für die beschädigten Teile nur den Zeitwert, was u.U. nicht mehr sonderlich viel ist.
Gleiches gilt natürlich entsprechend für den Vermieter mit der Wohngebäudeversicherung.
Grüße
Lars
Wenn das ganze über die Haftpflicht des Verursachers bzw. über
den Verursacher selbst abgewickelt würde, dann bekommst du für
die beschädigten Teile nur den Zeitwert, was u.U. nicht mehr
sonderlich viel ist.
Kann die HR sich dann eigentlich auch nur den Zeitwert wiederholen und muss den Rest selber zahlen?
Gruß
Granini
Ja, der Versicherer kann sich dann ebenfalls nur den Zeitwert zurückholen (vgl §249 BGB), auf dem Rest bleibt er „sitzen“…
Ok, vielen Dank für die Information! 