Wasserschaden - Vorgehensweise / Schuld (lang)

Hallo,

angenommen, ein Mieter wurde vom Hausmeister benachrichtigt, daß im Badezimmer der Wohnung unter ihm Wasser von der Decke tropft. Der Hausmeister hat seit Wochen versucht, den Mieter zu erreichen, hat aber erst jetzt einen Zettel hinterlassen.

Der Grund für den Schaden sei schnell geklärt: der Abfluss der eingelassenen Duschwanne ist nicht richtig angeschlossen. Dadurch hat sich unterhalb der Duschwanne eine Wasserfläche gebildet (etwa drei Zentimeter hoch). Das tropfende Wasser sorgt in der unteren Wohnung vor allem für eine verzogene Tür, in der oberen Wohnung mit dem fehlerhaften Abfluss sind die Wände im angrenzenden Wohn- und Küchenbereich bis in 30 Zentimeter höhe feucht geworden.

Weiterhin angenommen, der Vermieter würde jetzt dem Mieter die „Schuld“ geben - der Mieter müsse sich an dem Abfluss zu schaffen gemacht haben und den Schaden schon lange durch Geruch bemerkt haben. Vor allem aber sei der Mieter schuld, weil der Hausmeister ihn über lange Zeit nicht hätte erreichen können. Weder sind aber die sichtbaren Wände feucht, noch riecht die Wohnung muffig - und genausowenig hat der Mieter jemals die Kacheln aufgeklopft, um sich am Abfluss zu betätigen. Darüber hinaus lag wie gesagt erst nach Wochen ein Zettel mit der Wasserschadens-Nachricht im Briefkasten. Allerdings ist nach abrücken der Küchenzeile ein Schimmelbefall an der Rückseite der Badezimmerwand bemerkbar.

Meine Fragen:

  1. Wie sieht die „Schuldfrage“ in diesem Fall aus? Hätte der Mieter tatsächlich einen Schaden bemerken müssen? Besteht die Pflicht, die Küchenzeile regelmäßig abzurücken oder einen Unterschrank komplett auszuräumen, um die dahinterliegende Wand zu kontrollieren?

  2. Was ist mit dem Ansatz des Vermieters, der Mieter hätte für den offensichtlich lediglich ab und zu klingelnden Hausmeister „erreichbar“ sein müssen? Der Mieter IST erreichbar - per Telefon, Anrufbeantworter, Handy und Briefkasten. Nur eben tagsüber bis spät in die Nacht hinein nicht in Person.

  3. Eine eher handwerkliche Frage: kann sich ein solcher Schaden inklusive feuchter Wände, Schimmel, verzogener Tür etc. innerhalb weniger Wochen bilden? Wenn ja: ist das rechtlich relevant?

Dieser hypothetische Fall dürfte recht interessant werden - der Vermieter ist auf direkten und aggressiven Angriffskurs gegangen…

[MOD: Artikel zum Schutz des Autors anonymisiert]

Hallo JFK,

lustigerweise bin ich von einem fast identischen Fall betroffen,
allerdings als Mieter der Wohnung unter der Nässenden. Das aber nur
nebenbei.

Meine Fragen:

  1. Wie sieht die „Schuldfrage“ in diesem Fall aus? Hätte der
    Mieter tatsächlich einen Schaden bemerken müssen? Besteht die
    Pflicht, die Küchenzeile regelmäßig abzurücken oder einen
    Unterschrank komplett auszuräumen, um die dahinterliegende
    Wand zu kontrollieren?

Wenn es nichts zu bemerken gab (muffiger Geruch, feuchte Stellen im
SIchtbereich o.ä.), gab es nichts zu bemerken. IMHO besteht
selbstverständlich keine Pflicht, eine Küchenzeile regelmäßig
abzurücken. Schliesslich existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz,
nachdem sich hinter nicht abgerückten Küchenzeilen öfters
Wasserschäden tummeln…
Prinzipiell dürfte es dem beweispflichtigen VM schwer fallen, eine
Pflichtverletzung des Mieters zu beweisen.

  1. Was ist mit dem Ansatz des Vermieters, der Mieter hätte für
    den offensichtlich lediglich ab und zu klingelnden Hausmeister
    „erreichbar“ sein müssen? Der Mieter IST erreichbar - per
    Telefon, Anrufbeantworter, Handy und Briefkasten. Nur eben
    tagsüber bis spät in die Nacht hinein nicht in Person.

Also wenn Du tatsächlich erreichbar warst wie beschrieben ist es ganz
klar ein Verschulden des Huusmeesters, dass er Dich nicht erreicht
hat. Entweder ist es wichtig, dann müssen alle Hebel in Bewegung
gesetzt werden, oder es ist nicht so wichtig. Nach Deiner Aussage
sehe ich kein Problem in Deinem Verhalten.

  1. Eine eher handwerkliche Frage: kann sich ein solcher
    Schaden inklusive feuchter Wände, Schimmel, verzogener Tür
    etc. innerhalb weniger Wochen bilden? Wenn ja: ist das
    rechtlich relevant?

Denkbar ist das. Regelmäßig ziehen sich solche Schäden jedoch über
einen längeren Zeitraum hin, da sie aufgrund der nur geringen
Wassermengen lautlos vor sich hin sickern.
Rechtlich relevant wäre es nur, wenn Du etwas hättest bemerken müssen
oder der Betroffene in Ansehung des Schadens nicht tätig geworden
ist, obwohl es ihm zuzumuten war.

Bei mir ist es so, dass ebenfalls der Duschtassenabfluss die Ursache
zu sein scheint. Da es bei uns keine Revisionsrahmen gibt, ist ganz
klar, dass der Mieter nicht dran gewesen sein kann. Damit hat der VM
den schwarzen Peter. An Deiner Stelle würde ich erstmal ruhig
abwarten. Der VM muss sich bestimmt erstmal von dem Schock erholen,
dass er nun zahlen muss.
Nebenbei: weiss jemand, ob für solche Schäden eine
(Haftpflicht-)Versicherung des VM einspringt?

Gruß - Jaschiii

Hi [MOD: Name gelöscht],

obwohl Jaschii hier schon ausführlich geantwortet hat, würde ich dir raten, dir beizeiten rechtlichen Beistand zu suchen. Zwar bin ich ebenfalls der Meinung, dass der Vermieter dein angebliches Verschulden zu beweisen hat, aber nichts bremst so schnell und wirksam einen agressiv vorgehenden Vermieter, als ein sachlich ruhiges Schreiben (d)eines Anwaltes.

Es sei denn, deine Nerven sind so stabil, dass du wirklich sanft lächelnd den Anschuldigungen mit wenigen ruhigen Worten entgegentreten kannst. Dann will ich nix gesagt haben.

Das ein arbeitender Mensch (der zur Arbeit schreitet um die Miete pünktlich zu überweisen) nicht permanent in der Wohnung hockt, sollte sowohl dem Hausmeister, als auch dem Vermieter nicht nur klar sondern sogar willkommen sein.

Also, halt die Ohren steif und wenn es geht, such dir rechtlichen Beistand.

Gruß
Nita