Wasserschaden - was kann man als Aufwand abrechnen?

Hallo,

angenommen ein Nachbar hat einen Wasserschaden verursacht und seine Haftplicht-Versicherung soll dem Mieter den zeitlichen Aufwand, der sich aus dem Unfall ergab, ersetzen. Was von den folgenden Dingen kann der Mieter als zeitl. Aufwand angeben und wird akzeptiert:

  • Auffangen und Aufwischen des Wassers, Reinigungsarbeiten
  • Abstimmung, Besichtigungstermine mit Handwerkern, Hausverwaltung, Vermieter usw., Warten auf Handwerker, die nicht kommen, Aufräumen und Putzen am Tag vor solchen Terminen
  • Anwesenheit bei den Reparaturarbeiten, Zeit, die man effektiv auch verliert (z.B. weil die Wohnung zu klein ist, um sinnvoll irgendwas anderes machen zu können)

Welcher Stundensatz ist üblich und gibt es eine Grenze nach oben, wieviel die Versicherung auch bei nachvollziehbarer Begründung zahlt (bzw. was ist ein üblicher Rahmen)?

Danke.

Natürlich nicht zu vergessen die Anteiligen Kosten von der Handyflatrate für die Telefonate mit Handwerkern. 8 Minuten von 100 telefonierten Minuten in diesem Monat waren für Handwerker, somit kann man natürlich 8 Hundertstel von der Handyrechnung mit absetzen.

Beim Thema

Muss man natürlich aufpassen, denn da ist es immer wichtig mit Fotos zu quittieren wie dreckig es vorher war. Wenn nachweisbar ist, dass in einer bestimmten Ecke länger als 6 Tage nicht gereinigt wurde, dann kann man nur einen Teil der Zeit zurück verlangen. Alle 6 Tage muss geputzt werden sagt der Gesetzgeber. Da kann man natürlich nicht mal 2 Wochen nicht putzen und dann die Gesamte Reinigung von der Versicherung verlangen.

Kopfschüttelnde Grüße…

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der,den auch eine professionelle Kraft dir berechnen würde,bzw. statt Eigenleistung könntest Du ja auch alles an Firma vergeben, einen Hausmeisterdienst etwa. Die Rechnung reichst Du dann der VS ein, da wird es keine Probleme geben.
Eigene Putzleistung oder Möbelrückung/Umlagerung usw. könnte man problemlos mit 15 €/Std. bemessen.

Aber Koordinationskosten, „Bauüberwachung“ oder gar unnützte Wartezeit auf säumige Handwerker sicherlich nicht. Da könnte man wohl eine allgemeine Pauschale ansetzen.
Solltest Du vergeblich auf einen fest bestellten und terminierten Handwerker warten so kann man das schwerlich als Teil des Haftpflichtschadens ansetzen. Diesen Schaden, so er denn geltend gemacht werden könnte, schuldet der Handwerker dir als Kunden !

MfG
duck313

Wenn diese „Nebenaspekte“ am Ende mehr Zeit verschlingen als die eigentlichen Arbeiten, weil alles sich ewig hinzieht und es eine endlose Zahl an Terminen gibt, und wenn man eigentlich gar keine Zeit dafür und Wichtigeres zu tun hat, stellt sich die Sache ein wenig anders dar. Hinzu kommen in diesem Fall besondere Umstände.

Einige der von Dir aufgeführten Tätigkeiten bzw. Zeitverluste wirst Du nicht plausibel begründen können. Zumindest , nicht so kleinteilig, wie Du es vermutlich zu Recht wahrgenommen hast.
Ich hatte verschiedene Wasserschäden oder andere fremdverursachte Ärgernisse in meiner Eigentumswohnung.
Als jeweils auch von Versicherungen erstatteten Aufwand konnte ich die Zeit für das Aufwischen von ca. 100 l Wasser auf dem Boden, Feuchtigkeitsschaden an insgesamt 4 Tisch- und 16 Stuhlbeinen mit darauf folgender Trocknung und Nachbehandlung sowie weitere jeweils mit konkreten Zahlen unterlegte Nachteile für mich geltend machen.
Ob ich aber heute oder morgen sowieso putze hat gar keine Rolle gespielt.
Auch wenn es mir selber schwerfällt: meine Anwesenheit für Reparaturarbeiten ist für die Reparatur nicht wichtig.
Tipp: Genaues Beziffern des Zeit Aufwandes für Tätigkeiten auf mit Zahlen hinterlegten Tätigkeiten. Und überprüfen, ob die nicht auch " sowieso" statt finden würden.
Den von Dir gefühlten Aufwand wird keine Versicherung erstatten. Also ein bisschen runterschrauben. Und plausibler erklären.
LG
Amokoma1

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Ok, danke. Mir war sowieso klar, dass das nicht alles erstattet wird, ich wollte nur mal alles aufzählen, um zu sehen, was ihr dazu sagt. Was ich irgendwie ein bisschen komisch finde, ist, dass es offensichtlich jeder normal findet, dass bestimmte Dinge gezählt werden und andere nicht - obwohl ja alles davon letztlich nur durch den Unfall entstand. Die Anwesenheit während Reparaturarbeiten zum Beispiel ist sehr wohl wichtig, weil ich da Dinge in der Wohnung hab, wo ich niemand unbeaufsichtigt ranlassen will. Wenn niemand einen Schaden verursacht hätte, dann gäbe es auch dieses Problem nicht. Das Problem mit endlosen Terminen und Gesprächen, die zu nix führen, gibt es ja auch nur deswegen, weil jemand den Schaden verursacht hat. Das versteh ich halt nicht so richtig, warum es dann rechtlich anscheinend so ist, dass genau eine bestimmte Auswahl an Tätigkeiten oder Zeitaufwänden berücksichtigt wird und andere nicht. Das kann ja je nach Fall ganz unterschiedlich sein. Aber seis drum.

Nach meiner Erfahrung kann das geltend gemacht werden, was unabhängig von persönlichen Eigenheiten (z. B. notwendige persönliche Anwesenheit während Reparatur, weil Du Angst hast, jemand nähert sich Teilen des Inventars ohne Deine Aufsicht) plausibel belegt werden kann. Auch die Anzahl und Dauer notwendiger Abstimmungstelefonate ist stark personenabhängig.
Handwerksbetriebe können spezielle Vorlieben/Eigenarten eher psychosozialer Natur potentieller Kunden nicht „einpreisen“. Wie auch? Sie sind Handwerks- und nicht Sozialbetriebe.
Versicherungen sind also nicht für Schäden haftbar zu machen, die außerhalb der handwerklich zu behebenden Schäden liegen.
Macht Dich zwar nicht glücklich. Heftet Dich aber vielleicht etwas an den Boden.
LG
Amokoma1

Wenn jemand sagt, mir ist es egal, wer bei mir in der Wohnung ist, ich muss da nicht dabei sein, ist das genauso eine persönliche Eigenheit. Warum soll das der Normalfall sein und das Gegenteil das Außergewöhnliche, das nicht anerkannt wird?

Ja, von der Person des Handwerkers. Bzw. nein, denn inzwischen scheinen praktisch alle Handwerker vereinbarte Termine nicht einzuhalten. Es ist dieser Zunft sozusagen immanent.

Leider muss aber der potentielle Kunde anscheinend die spezielle Vorliebe vieler Handwerker einkalkulieren, einfach zu Terminen nicht zu erscheinen, auch nicht abzusagen und dann entweder nicht erreichbar zu sein, oder dann einen neuen Termin auszumachen, der ebenfalls nicht eingehalten wird. Auch muss er mit der Eigenart rechnen, dass der Handwerker den Auftrag lieber sausen lässt (auch nach einem geglückten ersten Besichtigungstermin) und der Zirkus (inklusive Abstimmung mit den sonstigen Parteien) dann mit dem nächsten weitergeht. Was in der Konsequenz letztlich bedeutet, dass sich die Sache über Monate hinzieht und der ganze Ärger und Zeitaufwand den des Saubermachens weit übersteigt.

Die Sache ist inzwischen erledigt. Es ist mir auch egal, ob ich ein paar Euro mehr oder weniger raushole. Gerecht finde ich es trotzdem nicht, und ich denke nicht, dass das was mit Abgehobensein zu tun hat. Es ist in meinen Augen einfach unlogisch, dass von einem verursachten Schaden ein gewisser Teil anerkannt wird und ein anderer nicht. Nur weil es so festgelegt ist, ohne Rücksicht auf die Realität.

Wenn dir ein Gewalttäter ein Bein bricht, wird man beim Thema Schadensersatz ja auch nicht sagen, diese oder jene Komplikation im Heilungsprozess war nur deiner individuellen Umgangsweise und Befindlichkeit geschuldet (solange du nicht grob fahrlässig handelst). Man wird von dem ausgehen müssen, was in der jeweiligen Gesellschaft normal ist. Und keinen Handwerker zu finden, der so einen Kleinauftrag macht, ist in der heutigen Gesellschaft anscheinend normal (wie ich lernen musste).

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Ist es auch nicht, und nein, hat es nicht.
Aber so sind die Regeln.

Ich finde das ja auch nicht toll oder gerecht. Habe schon mal einem Handwerksbetrieb von der Rechnung meinen halben Urlaubstag (wegen unnützen Wartens) in Gegenrechnung gestellt, von der Rechnungssumme abgezogen und hatte anschließend noch entschieden mehr Ärger-, Zeit- und Geldaufwand. Also lass ich das lieber. Versuche aber, im Vorfeld möglichst viel verbindlich zu klären.
LG
Amokoma1

Für einen Wasserschaden ist zuerst mal die Gebäude- oder Hausratversicherung zuständig.
Wenn diese feststellt, dass ein Dritter diesen Schaden verursacht hat, kann man diesen dann in Regress nehmen. Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers zahlt allerdings nur den Zeitwert.