Hallo,
das Fallrohr,was hinter einem Klinker liegt, ist undicht und somit sind zwei von vier Räumen mit entsprechenden Schäden behaftet. D.h. die Böden - Laminat- und die Wandflächen sind pitsch nass und schon guut mit Schimmel besetzt.
Auch der Kellerraum ist richtig nass,so das selbst der Boden feucht ist.
Dazu kommt das einige Möbel, sowie ein Sofa und ein schöner alter Schrank mit der Feuchtigkeit und Schimmel überzogen sind.Auch die Bekleidung im Schrank stinkt muffig,das geht garnicht.
Der Vermieter kommt trotz sofortiger Meldung erst 9 Tage später, da er keine Zeit vorher hat.Das es stinkt und total ungesund ist zählt nicht !!
Kann ich dem Vermieter eine Kürzung der Miete schriftlich ankündigen, wenn ja wie hoch ??
Bei einer Trocknung der Wohnung,mus sich die Lautstärke
der Geräte erdulden?
Wer muss die Räumlichkeiten leer räumen und wo sollen sie gelagert werden? Da ich garnicht so viel Platz habe und zudem behindert bin.
Ich würde mich echt über ein paar gute Hilfestellungen freuen !!!
Hallo aus Bernburg,
Mieter sind lt. BGB verpflichtet Schäden sofort dem Vermieter zu melden, damit dieser die Möglichkeit hat den Urzustand wieder herzustellen. Also sofort und nicht erst wenn der Schimmel überall und gesundheitsgefährdend ist. Bei zu später Meldung dreht sich die Schadensregulierung, d.h. der Mieter ist für die Schäden die durch zu später Meldung entstanden sind.
Mietminderung ist nach Verstreichen der vom Mieter festgelegten und angemessenen Frist in angemessener Höhe möglich und darf immer nur von der Grundmiete erfolgen. Die genaue Höhe kann nur vor Ort festgestellt werden.
LG aus Bernburg
Hallo,
bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden kannst Du eine Mietminderung bis 50% vornehmen.
Für Lärmbelästigung durch Bauarbeiten (Trocknung) kannst Du 30% ansetzen.
Für Räumung, Lagerung, Trocknung und wieder aufstellen ist der Vermieter zuständig. Achtung: Solltest Du es selbst erledigen wollen und die Kosten evtl. mit der Mietzahlung aufrechnen, dann ist dies unzulässig. Also den Vermieter in die Pflicht nehmen. Wenn die Wohnung während der Trocknungsphase unbewohnbar sein sollte, dann kannst Du eine Mietminderung von 100% ansetzen und der Vermieter muß Dir das Hotel bezahlen.
Gruß und viel Erfolg
Udo
Na das war ja mal eine Antwort !!
Besten Dank und ein schönes Wochenende