Wasserschaden - was nun?

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem: im Flur vor meiner Wohnung (privates Studentenwohnheim) sind Wasserrohrarbeiten durchgeführt worden. Aus welchem Grund auch immer lief nach den Arbeiten für etwa anderthalb Tage Wasser aus den Rohren auf den Boden, von dort aus durch den Arbeitsdreck unter meiner Tür durch in meine Wohnung. Die Menge war ausreichend, um sämtliche Teppiche meiner 14 m² - Wohnung völlig zu durchnässen und zu verschmutzen. Auch meine Studienbücher auf dem Boden (noch kein Bücherregal) und lange Vorhänge sowie eine Tagesdecke sind stark verschmutzt. Das schlimmste aber ist mein Computer: er liegt stets auf der Seite, weil ich viel ein- und ausbaue. Das Wasser lief bis zum Netzteil, befeuchtete sämtliche Karten im Computer und auch Mainboard und Prozessor.

Was nun? Womit beziffere ich jetzt die Objekte für die Schadensliste? Mit dem Wert des Objektes (z.B. Teppich, etwa 130 Euro) oder mit dem Wert der Reinigung (wenn möglich) des Objektes (wie z.B. Teppichreinigung)?

Desweiteren habe ich den Computer trockengelegt. Er läuft noch -eine Karte ist leicht verzogen, aber im Prinzip kann er genutzt werden. Das Problem: ich wollte ihn in etwa einem Monat verkaufen - aber einen feucht gewesenen Computer werde ich niemals für den Preis, den ich haben wollte (und den er wert gewesen wäre) verkaufen können. Wie gebe ich jetzt da den Schaden an? Ist das überhaupt möglich, oder sitze ich jetzt da „auf dem trockenen“?

Vielen Dank für die Antworten, einen schönen Wochenanfang,

Joachim

Ein kleiner Nachtrag:

mein Hausverwalter sagte mir, ich müsse mich komplett um alles kümmern - den Kontakt zur Handwerksfirma, den Kontakt zur Versicherung etc. Ist das nicht eigentlich seine Aufgabe - da er die Handwerker bestellt und sie in seinem Auftrag gearbeitet haben? Oder gilt das nur bis zu meiner Wohnungstür?

Gruss, Joachim

Hallo,

der Schaden ist von den Erfüllungsgehilfen des Eigentümers verursacht worden. Du musst also Deinen Vermieter zuerst mal auf den Schaden hinweisen und Schadenersatz beziffern und verlangen.
Selbstverständlich hat der Hausverwalter - wenn er überhaupt was zu sagen hat - und nicht nu meint, er habe was zu sagen - sich um den Schaden zu kümmern. Er hat ggfls. im Auftrag der Vermieter alles zu klären. Jede Klärung, die Du in Gang setzt und wenn dies nicht richtig geschieht, geht auf Deine Kosten.

Also, dem Vermieter den Mangel melden, den Schaden ausrechnen und mitteilen, Schadensbeseitigung verlangen und Schadenersatz fordern. Ausserdem die Miete ab sofort bis alles wieder in Ordnung ist nur unter Vorbehalt zahlen.

GRuss Günter

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Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort,

der Hausverwalter hat sich jetzt darum gekümmert, daß die Versicherung der Handwerksfirma zu mir kommt und den Schaden sichtet. Mal sehen, was daraus wird.

Gruss, Joachim