Wasserschaden was wird erstattet

wenn man einen Wasserschaden in der Küche hat und eine Bauliche Trocknung der Wände stattfinden muss und dadurch der Herd ausgebaut wird weil der Rohrbruch direkt dahinter liegt, bekommt man dann in irgendeiner Form ersetzt das man 1 Monat nicht kochen bzw. den Herd nutzen konnte. (vorallem wenn man kleine Kinder hat?)

Hallo,

Hallo Cassiesmann,

ein Nutzungsausfall ist in der Wohngebäude- und
Hausratversicherung nicht vorgesehen.

Vorsicht! In manchen Wohngebäudeversicherungen sind Hotelkosten (bzw. Kosten für anderweitige Unterbringung) im Falle einer Unbewohnbarkeit des Hauses oder Teile der Wohnung mitversichert. Auch die Hausratversicherungen kennen vielmals diesen Einschluss.

Es wäre also zu prüfen, ob aufgrund des Ausfalls der Kochstelle (soweit keine Alternativlösung billigerweise gefunden werden kann = Schadenminderung) hier der Tatbestand der „Unbewohnbarkeit“ erfüllt ist.

Ein Anruf bei der Versicherung kann also sicher nichts schaden (vorausgesetzt natürlich min. eine der o.g. Versicherung beinhaltet auch diesen Einschluss).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank,

an die Geschichte habe ich zwar auch Gedacht, allerdings ist dies ja kein Ersatz für entgangene Kochfreuden, sondern nur als Ersatz für die Unbewohnbarkeit gedacht. Über deren Definition kann man im vorliegenden Fall diskutieren.

Gruß
CM

Nochmal Hallo,

an die Geschichte habe ich zwar auch Gedacht, allerdings ist
dies ja kein Ersatz für entgangene Kochfreuden, sondern nur
als Ersatz für die Unbewohnbarkeit gedacht. Über deren
Definition kann man im vorliegenden Fall diskutieren.

Ich meine mich ganz düster zu entsinnen, mal von einer Defintion für Unbewohnbarkeit gehört zu haben, in der auch der Verlust der Kochstelle aufgeführt war. Leider kann ich mich aber weder an den Zusammenhang noch an die Stelle erinnern, an der ich das gelesen habe.

Vielleicht kann ja noch ein Kollege hier aushelfen?

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

diese Schäden sind nicht ersetzbar. Pass nur auf, wenn die Versicherung das Ganze umgekehrt sieht :smile:
Du konntest nicht kochen, also Energie gespart! Die Mahlzeiten sind dadurch evtl auch etwas kleiner ausgefallen, auch wieder gespart!
:wink:

LG Rene

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Hallo,

hier kann man sich doch mit einer transportablen Kochplatte behelfen.

Hotel wäre nicht angemessen.

Allerdings steht einem hier auch eine Mietminderung vom Gebäudeversicherer zu.

der liebe Peter

Hallo,

hier kann man sich doch mit einer transportablen Kochplatte
behelfen.

Und wenn man die nicht hat?:

Hotel wäre nicht angemessen.

Gibt es dafür eine Quelle bzw. wer hat das defintiv entschieden?

Allerdings steht einem hier auch eine Mietminderung vom
Gebäudeversicherer zu.

War überhaupt die Rede von einem Mietverhältnis? Und wieso gibt´s zwangsweise eine Mietminderung vom Gebäudeversicherer?
`
Viele Grüße
Frank Hackenbruch

ich geh mal von einer Mietwohnung aus
Hallo Frank,

hier kann man sich doch mit einer transportablen Kochplatte
behelfen.

Und wenn man die nicht hat?

Die Kochplatte kostet im Handel um 40,00 Euro. Die wird in Absprache mit Vermieter bzw. Versicherung gekauft.

Hotel wäre nicht angemessen.

Gibt es dafür eine Quelle bzw. wer hat das defintiv
entschieden?

Kosten sind so gering wie möglich zu halten.
Hotel also völlig Weltfremd.
Dann könnte ja jeder Mieter ins Hotel ziehen, dessen Herd mal eben nicht funktioniert.

Hier wird nur geschrieben, das man den Herd nicht nutzen kann. Die Küche scheint also weiterhin eingeschränkt nutzbar zu sein.

Allerdings steht einem hier auch eine Mietminderung vom
Gebäudeversicherer zu.

War überhaupt die Rede von einem Mietverhältnis? Und wieso
gibt´s zwangsweise eine Mietminderung vom Gebäudeversicherer?

Weil der MIETER seine Küche nur eingeschränkt nutzen kann und daher auch die Miete entsprechend mindern kann.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt in der Regel auch entstehende Kosten aus Mietminderungsansprüchen ab.
Also wenn eine Wohnung z.B. einen Monat nicht genutzt werden kann,bekommt der Vermieter den kompletten Mietausfall von seiner Gebäudeversicherung ersetzt.

Die evtl. entstehenden Hotelkosten würden in der Regel von der Hausrat des Mieters übernommen werden.(SIEHE EIGENE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo peter peschel,

mit Verlaub, aber an keiner einzigen Stelle spricht die Anfragende von einer Mietwohnung.
Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine solche handelt, aber Sie können doch nicht einfach eine solche Annahme als verbindlich voraussetzen. Insofern sind alle Ihre übrigen Aussagen schon einmal auf tönernen Füßen gegründet.

Die Kochplatte kostet im Handel um 40,00 Euro. Die wird in
Absprache mit Vermieter bzw. Versicherung gekauft.

1.) Fehlt dieser Vermieter und liegen für die Versicherung keine versicherten Kosten vor, entfällt diese Möglichkeit.
2.) In Unkenntnis der genauen Umstände ist es fahrlässig, eine solche Lösung einfach als quasi gegeben anzunehmen.

Kosten sind so gering wie möglich zu halten.

Das zumindest ist richtig.

Hotel also völlig Weltfremd.

…sagt wer? Nennen Sie mir eine für diesen Fall verbindliche Quelle und ich unterstütze sofort Ihre Aussage.

Dann könnte ja jeder Mieter ins Hotel ziehen, dessen Herd mal
eben nicht funktioniert.

Nein, aber eventuell ein Mieter der von einem versicherten Schaden betroffen ist. Der Herd ist nämlich eben nicht „mal eben“ defekt, sondern kann aufgrund eines möglicherweise versichertem Schaden nicht genutzt werden. Für wie lange, in welchem Umfang: das wissen weder Sie noch ich!!

Hier wird nur geschrieben, das man den Herd nicht nutzen kann.
Die Küche scheint also weiterhin eingeschränkt nutzbar zu
sein.

Worauf gründet sich jetzt schon wieder diese Annahme? Immerhin musste der Herd aufgrund des Schadens ausgebaut werden. Ob die übrige Küche betroffen ist, kann man aufgrund der wenigen Informationen weder bejahen noch verneinen.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt in der Regel auch
entstehende Kosten aus Mietminderungsansprüchen ab.

Falsch. Nur weil eine Reihe von Versicherern so einen Einschluss anbietet, ist noch lange nicht gesagt, dass dieser in der zugrunde liegenden Versicherung auch vorhanden ist.

Die evtl. entstehenden Hotelkosten würden in der Regel von der
Hausrat des Mieters übernommen werden.(SIEHE EIGENE
VERSICHERUNGSLEISTUNGEN)

s.o.

Noch einmal abschließend: Weder gehe ich ZWINGEND davon aus, dass Kosten für den Ausfall der Kochstelle ersetzt werden müssen noch stelle ich andererseits eine solche Möglichkeit kategorisch in Abrede. Ich finde es aber sehr bedenklich, aufgrund der wenigen vorliegenden Informationen nicht nur Mutmaßungen anzustellen, sondern gleich auch noch Patentlösungen zu verabreichen.

Grüße
Frank Hackenbruch

da kann nur der Slasher helfen
Hallo Frank,

ich hoffe das sich Slasher noch einmal detaliert äußert.

Vieleicht können wir dann auch eine kompetente Hilfe geben.

der liebe Peter