Wasserschaden, Wasser tropft durch die Decke

Das Haus in welchem sich meine Wohnung befindet wird modernisiert, eigentlich ne gute Nachricht - dachte ich!

Da das Dachgeschoss ausgebaut und neuer Wohnraum geschaffen werden soll, wurde erstmal der halbe Dachstuhl abgerissen, auch der über der von mir bewohnten Mietwohnung.

Seit 2 Tagen regnet es, seit 2 Tagen tropft es bei mir in 2 Zimmern durch die Decke!! Vermieter hat auf Mail nicht reagiert, Hausmeister hält sich bedeckt.

Was mache ich, kann doch nicht in einer Tropfsteinhöhle leben???

Vermieter anrufen, Frist setzen bis wann das behoben werden muss.

Und, wichtig: Fotos machen, Zeugen dazuholen, alles notieren.
Falls bei dir irgendwas beschädigt wird musst du Beweise haben.

Hallo,
tut mir leid, ist nicht meine Fachrichtung!

Kann da nur Anwalt empfehlen, wegen der
Dringlichkeit!

Viel Erfolg, lG

Hallo,
ich würde dem Vermieter per Einschreiben zur sofortigen Beseitigung des garvierenden Mangels auffordern,ansonsten würde ich nach einer Frist hier würde ich sagen 1Woche selbst jemanden beauftragen und mit der Miete verrechnen.Dies muss aber dem Vermieter schriftlich zugehen mit dieser Frist.
LG

Hallo,
das brauchen Sie nicht zu akzeptieren. Da es erst seit 2 Tagen ist, stellt sich erstens die Frage, wie heftig tropft es und außerdem muss man auch einem Vermieter Zeit geben, einen Handwerker zu beauftragen.
Ich würde der Sicherheit halber dem Vermieter ein Einschreiben zukommen lassen und einen Termin bis - 1 Woche - nennen, um den Schaden zu beheben. Anderseits androhen, selbst einen Handwerker zu beauftragen und die Rechnung dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Sollte es jedoch sehr heftig tropfen, dass Sie dort nicht wohnen können, sollten Sie ggf. selbst oder durch Boten den Vermieter benachrichtigen, da es dann eilt.
Die Schäden für die Renovierung der Decke muss der Vermieter tragen. Das ist ein Wasserschaden, der in der Regel von der Gebäudeversicherung abgedeckt wird.

MfG
Ulla

Hallo Loretta 1987,

Kurzfassung: Vermieter abermals vom Schaden unterrichten, kurze Frist setzen, da Gefahr im Verzuge,
wenn erneut nicht vom V. reagiert wird, erteilen Sie einer Dachdeckerfirma den Auftrag zur Schadensbeseitigung,

Rechnungsempfänger ist dabei ihr Vermieter ! Darüberhinaus steht es Ihnen frei, eine Mietminderung in Ansatz zu bringen. Auskünfte erteilen Ihnen Mietervereine

und/oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Viel Erfolg, Gruß bustobaer

Email scheint in dem Fall das falsche Medium zu sein .Entweder per Einschreiben / Rückschein oder wenn möglich gleich persönlich , zur Not auch schriftlich dem Hausmeister geben .Frist setzen zur Beseitigung der Ursache und natürlich Ihres Schadens , in dem Fall sollten drei Tage genügen , das es hier um eine Havarie geht.Mietminderung androhen bereits im Schreiben und bei Nichtabstellen des Mangels tatsächlich bis zur Beseitigung kürzen. Was da angemessen ist kann ich nicht genau sagen , aber gefühlt würde ich wohl um 40% kürzen.

Grundsätzlich gilt aber das Gespräch zu suchen !!!Immer am billigsten - auch wenns manchmal schwer fällt

keine Ahnung tut mir leid!

Hallo,

sie müssen den Vermieter anrufen und gleichzeitig einen Brief schicken, indem Sie auffordern den Schaden sofort zu beheben. Außerdem müssen Sie ihm mitteilen, dass der Schaden immer größer wird wenn nicht sofort was gemacht wird.

Der Hinweiß einer Mietminderung wird ihn letztendlich zum Handeln zwingen.

Gruß

Liebe Loretta,

das ist ein echter Notfall. In diesem Falle würde ich meinen, d u gehst zu einem Anwalt deiner Wahl. Allerdings könntest du es zuerst einmal selbst versuchen. Dazu wären folgende Schritte notwendig. Du schreibst eine neue Mail und verlangst die Abdichtung des Daches. Dazu setzt du eine Frist von 24 Stunden. Diesen Text solltest du dem Vermieter zusätzlich mit Einwurfeinschreiben den Text der E–Mail nochmals mitteilen. Die kündigst an, wenn die gesetzte Frist ungenutzt verstreicht, wirst du einen Handwerker beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen. Außerdem mache den Vermieter bereits darauf aufmerksam, dass du die dir entstandenen Schäden noch beziffern wirst. Schreibe alles auf, was Schaden genommen hat und erneuert werden muss, Teppich, Möbel und und und. Ebenso kannst du verlangen, dass deine Räume mit starken Geräten getrocknet werden können. Auch der dafür benötigte Strom wird dem Vermieter angelastet.

Weiter hast du die Möglichkeit der Mietkürzung, Wir gehen jetzt in die kalte Jahreszeit. Eine Dachreparatur, die wegen schlechtem Wetter evtl. auch noch unterbrochen wird, führt zur Auskühlung, erhöhtem Heizbedarf und damit zur Mietminderung. Da die Höhe der Mietminderung von Land zu Land unterschiedlich ist, würde ich dir raten, suche am besten einen Anwalt auf, dann bist du auf der sicheren Seite. Außerdem hat der Brief eines Rechsanwaltes mehr Überzeugungskraft als ein Brief von dir. Ich habe es selbst leider immer wieder erleben müssen, dass Briefe von Privatpersonen nicht ernstgenommen werden. Ein Anwaltsbrief hat ein ganz anderes Gewicht.

Ich drück dir die Daumen
Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
erstmal, ich bin kein Experte. Dennoch solltest du unbedingt Fotos machen (Beweissicherung). Dann solltes du versuchen den/die Schäden zu mindern. Eimer aufstellen, und so. Es gibt nämlich ein Schadens-minderungsgesetz. Wenn du also den „Schaden“ nicht minimal hälts, kann es zu einer „Mitverschuldung“ kommen. Wenn der Vermieter auf Mail nicht reagiert, dann anrufen. Die Mails nicht löschen, Beweise. Die Anrufe (auch nutzlose) notieren. Den Hausmeister in den Arsch treten. Die evtl. Schäden (Wasserflecken…) muss der Verursacher (in diesem Fall der Vermieter/ Eigentümer) beseitigen. Der/die haben eine Gebäudehaft-pflichtversicherung.
mfg

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo.
Sie sollten den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen und unter Fristsetzung um Beseitigung des Schadens bitten. Für die Zeit der Beeinträchtigungen steht Ihnen ein Anspruch auf Mietminderung zu. Hierzu sollten Sie auch Fotos/Beweismaterial sammeln.

aus einem anderen forum:

Dem vermieter nochmal eine (kurze!!) frist setzen zur behebung. wenn er darauf nicht reagiert würde ich zum anwalt gehen. schonmal ne mietminderung androhen bei fruchtlosem fristablauf. hier http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html kannst du dich selbst durch die gesetze lesen. ist eigentlich ganz überischtlich das mietrecht. viel erfolg

§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn 1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder 2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

viele grüße,
mannheim13