Hallo zusammen,
der „Klassiker“: Nach Urlaubsende wird die Küche geflutet vorgefunden!
Durch eine Verstopfung des Abwasserrohres ist das komplette Küchenabwasser der 1 OG-Wohnung über das Spülbecken der EG-Wohnung in die untere Küchenzeile geflossen.
Die Aussage der Versicherung (Gebäudeversicherung) des Vermieters lautet: Die Gebäudeversicherung übernimmt nur Schäden am Gebäude, nicht aber den Schaden an der aufgestellte Küche des Mieters, dafür haftet die Hausratversicherung des Mieters. Eine Hausratversicherung ist aber nicht vorhanden! Die Frage ist nun:
Müsste nicht,wenn kein eigenes Verschulden vorliegt(Haus ist in einem desolaten Zustand, Rohre und Elektrik völlig veraltert), eine Versicherung des Vermieters für den Schaden an der Küchenzeile aufkommen???
Vielen Dank für eine Antwort…