der „Klassiker“: Nach Urlaubsende wird die Küche geflutet vorgefunden!
Durch eine Verstopfung des Abwasserrohres ist das komplette Küchenabwasser der 1 OG-Wohnung über das Spülbecken der EG-Wohnung in die untere Küchenzeile geflossen.
Die Aussage der Versicherung (Gebäudeversicherung) des Vermieters lautet: Die Gebäudeversicherung übernimmt nur Schäden am Gebäude, nicht aber den Schaden an der aufgestellte Küche des Mieters, dafür haftet die Hausratversicherung des Mieters. Eine Hausratversicherung ist aber nicht vorhanden! Die Frage ist nun:
Müsste nicht,wenn kein eigenes Verschulden vorliegt(Haus ist in einem desolaten Zustand, Rohre und Elektrik völlig veraltert), eine Versicherung des Vermieters für den Schaden an der Küchenzeile aufkommen???
zunächst ist es tatsächlich so, dass die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude aufkommt und die Hausratversicherung für Schäden am eigenen Inventar. Es gibt hier und da Grenzfälle, aber da es sich um eine eigene Küche handelt: für die Küche klar die eigene Hausratversicherung zuständig.
Haftbar machen kann man jemanden, wenn es eine Anspruchsgrundlage gibt und der notwendige Nachweis gelingt.
Das ist immer ein Stück weit interpretationsfähig, ich sehe es aber nicht, dass hier ein Verschulden des Gebäudeeigentümers vorliegt und ich sehe auch kein Verschulden des Mieters im OG (wenn, dann eher noch von dem, aber wie hätte er es ohne Anlass merken können??).
Das ist immer ein Stück weit interpretationsfähig, ich sehe es
aber nicht, dass hier ein Verschulden des Gebäudeeigentümers
vorliegt und ich sehe auch kein Verschulden des Mieters im OG
(wenn, dann eher noch von dem, aber wie hätte er es ohne
Anlass merken können??).