Hallo,
Das ist immer ein Stück weit interpretationsfähig, ich sehe es
aber nicht, dass hier ein Verschulden des Gebäudeeigentümers
vorliegt und ich sehe auch kein Verschulden des Mieters im OG
(wenn, dann eher noch von dem, aber wie hätte er es ohne
Anlass merken können??).
Die Verstopfung wird durch irgendetwas verursacht. Und der Verursacher ist dementsprechend haftbar zu machen.
Falls nicht (schleichendes Zusetzen des Rohres) - der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass von seinem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Hat er aber nicht, also muss er zahlen. Und ich bin auch nicht allein dieser Meinung: /t/abflussrohr-verstopft-vermieter-will-nicht-zahlen…
http://vermieter.foren-city.de/topic,1100,-wer-zahlt…
http://www.123recht.net/hilfe-!!!-wasserschaden__f1…
Aber: ianal! Kann sein, dass ich da was falsch verstanden habe.
Gruß
loderunner