Wasserschaden, wer ist Schuld

Hallo!.. vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

und zwar haben wir an unserer Wohnzimmerwand Feuchtigkeit entdeckt, und somit unseren Dachdecker Bescheid gegeben. Dieser hatte schon vor einem halben Jahr unsere Regenrinne repariert. er kam am 22.12. und meinte, es komme von der Terrasse über uns, die undicht sei.(haben allerdings nachgefragt, ob es nicht an der Regenrinne liegen könnte) Können aber noch nicht arbeiten, wegen wetter… gefroren u.s.w.! bis dato war unsere wand nur feucht!
nach dem die masse am Schnee geschmolzen ist, wurde unsere wand richtig nass, lief natürlich auch unter unsere Holzdecke.
als die Dachdecker-Firma endlich Anfang Januar eintraf, haben diese oben bei der Nachbarin festgestellt, dass das Regenfallrohr auseinander gerutscht ist!

jetzt haben wir einen schaden von 5000€, bei der Nachbarin oben auch ein hoher schaden, hat da nicht der Dachdecker auch schuld. Wer zahlt den Schaden oder haben wir die Arschkarte?

Hallo,
bin zur Zeit in Canada, komme am Montag wieder.
Reicht das? Über iphone wäre es sonst etwas umständlich…
Wenn möglich, schick doch mal ein paar Bilder - vor allem von dem Fallrohr.

Gruß
Frank

Nachtrag von Frank
Bilder an dachdecker ät gmx punkt com
Frank

Die Arschkarte hat der Dachdecker

  1. Gewährleistung aus der Reparatur vor einem halben Jahr
  2. Nicht am 22.12.2010 festgestellt, falsche Ortung

Zahlen muss die Gebäudeversicherung, die wird sich wohl an den DD halten, falls die den Sachverhalt raus kriegt

Wichtig dafür eine Leitungswasserversicherung, zu 90% sind Regenrinnen auch enthalten, da Wasserführende Leitunge! Nicht gleich abwimmeln lassen.
Auf keinen Fall dürft Ihr aus den Kosten sitzten bleiben

Gruss
Stephan

Hallo,
gibt´s da keine Versicherung, die für den Schaden aufkommt? Dem Dachdecker kann man sicher keine Schuld geben, bei der Schneelage kann man kaum feststellen, wo eine Undichtigkeit genau liegt.
Tut mir leid…
Gruß

Hallo
Nach ihrer Schilderung hat das was mit rechtlichen und nichts mit fachlichen Dingen zu tun.
Dabei kann (darf) ich ihnen nicht weiterhelfen.
Gruß Mario

Hallo

Das ist eine heikle Sache. Schuld kann mann keinem so richtig geben. Das die Dachdecker bei dem Sche… Wetter nicht Arbeiten können ist klar. Hätten aber mal richtig nachschauen können, dann hätte mann das wahrscheinlich gesehen. Aber hätte, wäre, wenn. Ich würde das ganze der Versicherung melden. Ist ja schließlich ein Wasserschaden.Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben… Mfg D. Ryczek

Hallo,

eine Schuldfrage aus der Ferne zu beurteilen ist natürlich schwer. Wobei bei den ExtremWinterverhältnissen die Beurteilung doppelt schwer ist. Das ein auseinandergerutschtes Fallrohr diese Art von Wasserschäden verursacht kann ich mit nicht vorstellen, in dem Fall würde ja das Wasser „nur“ aussen an der Wand herunterlaufen.
Mit ein wenig Glück können Sie den Schaden über Ihre Gebäudeversicherung abwickeln,je nachdem was Ihre Police hergibt.
Wenn die die Holzdecke nass geworden ist, würde ich Ihnen auch empfehlen diese in dem Bereich zu öffnen damit diese ordentlich wieder trocken wird, falls Sie das noch nicht einkalkuliert haben.

Grüße jens

Sorry, da kann Ich leider nicht helfen.

Hallo Cleo,

wie ich mich auch anstrenge, auf meiner Glaskugel will die örtliche Situation beim besten Willen nicht erscheinen. In meinem Kaffeesatz finde ich auch eine Ferndiagnose nicht.
Die unfehlbaren Instrumente versagen, daher kann ich kein Urteil fällen. Das darf ich auch nicht, denn ich bin kein Richter.
Bei der Menge Schnee, die in der letzten Zeit gefallen war, kann sehr viel passieren.
Erst recht wenn der Schnee taut und friert und taut und friert.
Wenn das Fallrohr der Nachbarin gehört, dann ist erst einmal die Nachbarin verantwortlich, denn sie ist die Eigentümerin des Fallrohres. Vielleicht hilft ein Beweissicherungsverfahren. Dafür ist aber der Anwalt und das Gericht zuständig.

Freundliche Grüße

Hans-Gert

Das ist ein Versicherungsfall.Da ist die Fragestellung besser an eine Versicherung oder an die Industrie und Handelskammer.

Hallo,

das ist natürlich nicht einfach.
Sie sollten lieber einen Gutachter heranziehen!

mfg

hallo

1.sind sie eigentümer oder mieter,wenn mieter dann
muss der vermieter die sache regeln ,klar oder!
2.wenn sie eigentümer sind erstmal die gebäudehaftpflicht informieren denke ich mal.
3.war die wand denn nach den dachdeckerarbeiten vor einem
halben jahr denn immer noch nass oder wurde es besser.
4.dem dachdecker im nachhinein schlechte arbeit nachzuweisen wird sehr schwierig ,da das wasser entweder
vom undichten flachdach über ihnen kommt oder von
dem nicht "ordnungsgemäß "angebrachten fallrohr.
das wird der dachdecker natürlich nicht zugeben.
sollte man beweisen können das die rinne bzw.das rohr nicht vernünftig angebracht worden ist ,so denke ich das der
handwerker für den nachträglichen schaden haftbar zu
machen ist.
anwalt einschalten --fertig!!

mfg andi

Da ich die örtlichen Gegebenheiten, sowie die damaligen Zustände nicht kenne, wäre alles nur Spekulation.
mfg

Bitte gehen Sie zum Rechtsanwalt und erkundiegen Sie
sich dort!

Gruß Boby