Habe vor kurzem eine Eigentumswohnung gekauft, in der nach ca. 3 Wochen nach meinem Einzug Wasserflecken an der Kellerwand auftauchten. Der Keller wurde von den Verkäufern der Wohnung zu Schlafzimmer und einem 2. Bad mit Dusche umgebaut, und war bis zum Verkauf ca. 4 Jahre vermietet.
Nun stellte sich raus, dass die Duschwanne unsachgemäß verbaut wurde wodurch die Silikonfuge riss und Wasser entlang der Wand eindringen konnte.
Jetzt ist die Frage wer für den Schaden bzw. die Trocknung aufkommen muß.
An den Wänden die jetzt feucht sind, war bei der Besichtigung nichts zu sehen, da die Wohnung gestrichen wurde. Jetzt bildet sich an den Wänden jedoch Salpeter, was ja für eine längere Dauer der Feuchtigkeit spricht.
so wie sie es schildern würde ich einen Gutachter hin zu ziehen der beweisst das der Wasserschaden schon vor dem Erwerb der Wohnung vorhanden war (salpeter) und das durch das streichen wissentlich ein Mängel verdeckt wurde. wenn sie das beweisen könne müssen die Vorbesitzer für den Schaden aufkommen. Sollte das nicht möglich sein versuchen sie rauszubekommen wer die Dushwanne flasch eingebaut hat Firma? ggf. gewährleistung ? Ansonsten den Wasserschaden ihrer Hausrat melden und schauen was deren Gutachter dazu sagt…
Im Prinzip ist mit dem Übergang des Eigentums auch das Risiko auf Dich übergegangen. Da es sich nach dieser schilderung um verdeckte Mängel handelt kannst Du entweder vom Kauf zurücktreten, Kaufpreisminderung verlangen oder einfach Regress beim Verursacher - dem Vorbesitzer nehmen. Ich gehe nicht davon aus das „Dritte“ geschädigt wurden, hier würde dann zunächst deine Haftpflicht einspringen. Dies ist bei Eigenschäden aber nicht der Fall.
Letztlich bleibt nur der Gang zum Recvhtsanwalt.
Viel Erfolg und starke Nerven!
Hallo Kraut Meteor,
für den Wasserschaden kommt die Wohngebäudeversicherung auf, da es sich hier um Leitungswasser handelt.
hallo
ich sehe da eventuell noch andre probleme (gravierende)
wenn das eine eigentumswohnung ist , ist dann der umbau von den anderen miteigentümern genehmigt worden usw.
bei eigentumswohnungen ist das so eine sache
gruß mannfred
Bei Ihnen täte eine Absprache mit der Gebäude und Hausratversicherung not, da diese eine interne Rechtsabteilung haben und Ihnen sachkundig mitteilen, wer für diesen entstandenen Schaden aufkommt.
Viel Glück,
Der Sachverhalt ist nicht ganz einfach zu lösen. Entscheidend ist, ob der Verkäufer von dem Mangel wußte und ob Sie ihm das nachweisen können. Wenn ja, dann sind Sie fein raus, denn dann haftet der Verkäufer, wenn die Wasserflecken bei der Renovierung nur überdeckt wurden. Hier kann man schon von Arglist sprechen. Anderenfalls wird es schwierig. Da wird dann nur der Klageweg mit Sachverständigenverfahren übrig bleiben. Allerdings ist das primär keine Versicherungsfrage, sondern eine Haftungsfrage. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen - was sich in Ihrer Situation jetzt auszahlen würde - dann sollten Sie dort mal die Juristen-Hotline anrufen.
Frage bei Deiner Gebäudeversicherung nach. Wenn Leitungswasserschäden mitversichert sind, zählen hierzu bei manchen Versicherern auch die Schäden durch undichte Fugen.
Es kann auch sein, dass der Verkäufer Dir den Schaden verschwiegen hat.
Es handelt sich dann möglicherweise um Arglistiges Verschweigen, was eine Rückgabe des Objektes möglich machen würde. Frage einen Anwalt und verhandle dann mit dem Verkäufer um Übernahme der Reparaturkosten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Julius Jordan
Das hört sich nach Rechtsstreit an.
Es gilt was in der Teilungserklärung steht. Nehme an, dass diese Zimmer dein Sondereigentum sind. Dann: sind die betroffenen Leitungen Sondereigentum (ab Abzweigung vom Hauptrohr). Und wenn der Verkäufer absichtlich einen bereits bestehenden Schaden verschwiegen hätte - was man anhand von Rechnungen, Protokollen oder Gutachtern nachweisen müsste - dann sollte er haftbar sein.
Bezügl. ETWs gibt soviel Möglichkeiten für juristische Streitigkeiten die sich über Jahre hinziehen.
Ich rate dir erstmal zu schauen was die Reparatur kosten würde (hört sich nicht sooo teuer an). Dann frag nach Verhandlungsbereitschaft entweder des Voreifentümers, der Gemeinschaft mit dem Ziel 50:50. Konsultiere auch eventuell vorhandene Versicherungen oder einen Anwalt. Bevor du deinen neuen Status als Eigtümer mit Streit beginnst zahle lieber selbst.
vg annie
hallo,
das ist eine Sache für einen Anwalt.
Grdstzl. heisst es im Kaufvertrag „frei von Mängeln“ und „gekauft wie besehen“.
Aber ich denke das hier der Schaden ja schon bekannt war, sonst wäre ja nicht drübergemalt gewesen.
Aber wie beweisen? Ich würde einen Anwalt aufsuchen und das mit dem besprechen.
Hilft das weiter?
Viele Grüße
Heiko Fichter
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Hallo Kraut Meteor,
bei dieser schwierigen Frage muss ich wirklich empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen, da es sich um verschiedene Formen der Schuld handeln kann. Entweder kann die Sanitärfirma eine Teilschuld haben, da diese nicht Sachgemäß gearbeitet haben, es kann aber auch der Verkäufer schuld sein, dass es nicht korrekt im Kaufvertrag angegeben worden ist. Wenn es sich um einen reinen Wasser schaden, ohne Fremdverschulden handelt, kann die Wohngebäude Versicherung dafür aufkommen, wenn es sich um Abwasserrohre handelt. Daher empfehle ich einen Sachverständigen Ihrer Versicherung zu kontaktieren mit der Bitte um Prüfung und einen Rechtsanwalt mit der Bitte um rückwirkende Schuldklärung mit evt Falschangaben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.
Sorry aber wir sind Anlageberater.
du solltest es versuchen über die wohngebäude versicherung des hauses eine deckungszusage für die trocknung usw. zu bekommen.
des weiteren wäre es vielleicht möglich über die private hafptlichtversicherung des voreigentümers eine kostenabsicherung zu bekommen.
viele grüsse
Hallo Kraut!
War im Urlaub, ist die Anfrage noch aktuell?
LG Felix