Wasserschaden. Wer übernimmt den schaden der

Hallöchen,

In einem unserer Objekte platze der WW-Aufbereiter und die komplette Wohnung meines Mieters steht unter Wasser. Der muss nun aus der Wohnung raus, da die WHG komplett getrocknet+renoviert werden muss. Die Wände zogen Wasser bis zu 50cm hoch. Seine Möbel sind nun hinüber. er hat keine Hausratversicherung.(Er lebt von Sozialleistungen)Übernimmt in dem Fall jemand die Kosten(Er möchte dem Eigentümer anklagen)?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen =)

Liebste Grüße und Danke im Voraus
Kathrin, Buchhalterin

Hausratversicherung.(Er lebt von Sozialleistungen)Übernimmt in dem Fall jemand die Kosten

Vielleicht das Sozialamt, sonst niemand.

(Er möchte dem Eigentümer anklagen)?

da wird er keinen erfolg haben.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen =)

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist.

Hallo Buchhalterin,

ich vermute einmal, dass dieser Warmwasser-Aufbereiter zur Heizungsanlage bzw. Sanitären Anlage gehört!

Sollte ich falsch liegen, bitte um Info.

Wenn ich richtig liege, folgendes:

Für den Schaden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig.
Für den Schaden des Mieters, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung des Hauseigentümers zuständig.

Viele Grüße!

Guten Morgen Merger,

das hat die WEG zwar, jedoch sagte die Dame der Versicherung das die Möbel darin nicht mit enthalten seien, da keine Hausratversicherung des Mieters besteht.

Wenn es jedoch in die Haftpflicht läuft bestünde eine Chance?!
LG