Wenn im 1. OG eines Hauses ein Wasserschaden (Waschmaschine) entsteht, der vor allem die Decke des EG betrifft, sodass einige Teile der Wohnung im 1. OG aufgerissen werden müssen, um den Boden (bzw. die Decke des EG) trocken zu legen, wer wird dann für die Kosten verantwortlich gemacht?
Der Vermieter? Der Mieter des EG? Die Mieter des 1. OG?
Wenn es sich bei den Mietern im 1. OG um eine Wohngemeinschaft handelt, bei der der Schadensverursacher nicht dieselbe Person ist, der die Waschmaschine gehört, wie wird das rechtlich gehandhabt?
Haftet der Besitzer der Waschmaschine oder derjenige, der den Schaden verursacht hat?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten!