Wasserschaden - wer zahlt?

Wenn im 1. OG eines Hauses ein Wasserschaden (Waschmaschine) entsteht, der vor allem die Decke des EG betrifft, sodass einige Teile der Wohnung im 1. OG aufgerissen werden müssen, um den Boden (bzw. die Decke des EG) trocken zu legen, wer wird dann für die Kosten verantwortlich gemacht?
Der Vermieter? Der Mieter des EG? Die Mieter des 1. OG?
Wenn es sich bei den Mietern im 1. OG um eine Wohngemeinschaft handelt, bei der der Schadensverursacher nicht dieselbe Person ist, der die Waschmaschine gehört, wie wird das rechtlich gehandhabt?
Haftet der Besitzer der Waschmaschine oder derjenige, der den Schaden verursacht hat?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten!

Hallo

haftbar ist der Mieter, in dessen Wohnung die Schadenursache liegt.

Kommt darauf an wie der Schaden entstanden ist: durch unsachgemäßes Bedienen der Waschmaschine - oder Schlauch geplatzt?

Auf jeden Fall ein Versicherungsschaden, wobei hoffentlich eine entsprechende vorhanden ist.

Gruß