Hallo Mela,
Ja, wenn einer von euch Erwachsenen vergessen hat, den Schaden
zuzudrehen (sofern kein Notfall vorlag) ist das Verschulden.
Das stellt zwar im Zweifelsfall ein Gericht fest, aber so weit
dürfte es nicht kommen.
Ich denke, Verschulden liegt vor. Das ist also mal geregelt.
Ausnahme: Kinder unter 7
*Gibt es für die Versicherung eine Möglichkeit, dass sie nicht
bezahlt- grobe Fahrlässigkeit oder so etwas?
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei grober Fahrlässigkeit,
die Hausrat und die Wohngebäude nicht, sofern dies nicht als
Klausel extra vereinbart ist.
Es geht eh nur um die Haftpflicht - also auch hier keine Frage
mehr.
Das zweite ergibt sich daraus - ist die
Haftpflichtversicherung zu dem Schluss gekommen, dass ihr
nicht leistungspflichtig seit, müsst ihr für den Schaden auch
nicht aufkommen. Das nennt man den passiven Rechtsschutz der
Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflicht zahlt (so siehts jetzt aus)- ok.
*Soweit ich weiß, zahlt die PHV nur den Zeitwert- wer trägt
den Rest des Schadens?
Richtig, wobei hier eher Reparaturkosten und
Trockenlegungsarbeiten anfallen dürften. Einen Rest gibt es
ja de facto nicht.
Wenn Du einen TV kaputt machst, der 3 Jahre alt ist, ist der
halt nicht mehr den Neupreis wert. Kann er repariert werden,
werden die Reparaturkosten gezahlt, sofern sie den Zeitwert
nicht erheblich übersteigen. Der Geschädigte könnte sich ja
einen 3 Jahre alten TV kaufen, somit wäre kein Restschaden und
der Geschädigte wäre so gestellt, wie vorher. Faire Sache 
Vielleicht kannst du den Schaden mal genauer beziffern? Dann
kann ich vll genauere Auskünfte erteilen.
Die Schäden sind an den Türstöcken, die sind aus Holz und nun
aufgequollen. Da weiß ich nicht, ob man das reparieren kann
oder ob die neu gemacht werden müssen (die Türen sind 15 Jahre
alt)- da wird es nicht mehr viel Geld geben?!
Klingt sehr irreparabel
wenn der VM neue einbauen muss, wird hier echt nur der Zeitwert übernommen - das wäre ärgerlich für den VM, aber ihr müsst nix drauflegen aus eigener Tasche!
Außerdem ist der PVC-Boden kaputt- der muss erneuert werden.
Auch aufgequollen? Auch hier nur Zeitwert 
Falls ihr den selbst eingebracht habt, also nicht erster Wohnbelag, zahlt das eure Hausratvers. zum Neuwert!!!
Die Dämmung darunter muss getrocknet werden.
Sofern das eine Firma macht, wird das komplett von der PH übernommen.
Die Wände müssen gestrichen werden (evtl. mit Putzarbeiten).
Farbe, Maler und Putzen zahlt die PH, sofern ihr nicht selbst für die Farbe zuständig seid (kommt auf den Mietvertrag an und ob das Wohnraum oder Fassade ist).
Die Heizung wurde repariert und evtl. ist noch was undicht-
wäre dann aber wohl auch eine Reparatur.
Richtig!
Die Trocknerkosten und Stromkosten werden wohl übernommen.
Jawohl!
Was ist mit meinen Arbeitsstunden für Putzen? Putzmittel,… ?
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden Dritter.
Wenn also der Vermieter putzt, bekommt er das gezahlt.
Wenn Du als Schadenminderung selbst werkelst, um den Schaden wiederherzustellen, kannst du auch Stundenlohn ansetzen. Muss dann aber so definiert sein.
Für Deinen eigenen Schaden (ausräumen von Hausrat, putzen von Hausat, etc.) muss dann deine Hausratversicherung aufkommen.
Einziges Problem sind dann wohl die Türen?? und der PVC!
Am besten Schaden melden und Vermieter mit der PH diskutieren lassen wegen den Türen. Deine Pflicht ist nur das mindern und melden des Schadens!
VG
Mela