Wasserschaden - wer zahlt?

Hallo,

angenommen, der Außenwasserhahn ist angedreht, keiner merkts, die Familie fährt in Urlaub und irgendwie läuft das Wasser aus dem Schlauch raus- der Druck war wohl zu groß.
Wasser läuft in Keller (durch Lüftungs-Kellerfenster). Schäden evtl. an Heizungsanlage, Türstöcken, Wänden und diversen Kleinartikeln.
Wer zahlt die Schäden? Unsere Haftpflicht, da wir unserem Vermieter das Haus beschädigt haben? Dessen GEbäudevers.? Oder wer sonst?

Vielen Dank für echte tips

Heidrun

Wer zahlt die Schäden? Unsere Haftpflicht, da wir unserem Vermieter das Haus beschädigt haben?

War es Eure Schuld, dass der Wasserhahn offen blieb ? Dann könnte es eine Chance geben.

Dessen GEbäudevers.?

Kommt in Frage.

Oder wer sonst?

Hausratversicherung (für die kleinen Teile).

unsere Schuld? Wahrscheinlich hat mein Sohn (3) den Hahn unbemerkt aufgedreht. Also wahrscheinlich shcon.
Ist es auch unsere Schuld, dass der Schlauch leck ist?
Keine Ahnung.

Heidrung

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unsere Schuld? Wahrscheinlich hat mein Sohn (3) den Hahn unbemerkt aufgedreht.

Dann seid Ihr nicht haftpflichtig.

Ist es auch unsere Schuld, dass der Schlauch leck ist? Keine Ahnung.

Aus der Ferne nicht zu beurteilen. Versicherung ansprechen und fragen.

Hallo Sonja,

2 Faktoren sind hier zu berücksichtigen: die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Vermieters, sofern Verschulden vorliegt, also die Aufsichtspflichtverletzung des Kindes.
Kinder unter 7 sind hier deliktunfähig, also wenn ihr die Aufsichtpflicht nicht verletzt habt, zahlt die HV nicht, sofern dieser Passus nicht als Einschluß in der HV vereinbart ist.

Die Hausratversicherung zahlt nur Euren Hausrat, also beschädigte Möbel etc, sofern das Wasser widrig ausgetreten ist (schadhafter Schlauch) und keine grobe Fahrlässigkeit (offenlassen des Haupthahnes) vorliegt, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist bedingungsgemäß ausgeschlossen.

Auch eine etwaige Gebäudeversicherung könnte den Einwurf der groben Fahrlässigkeit bringen.

Ein schadhafter Schlauch wäre bei Kenntnis dem Vermieter zu melden gewesen. Eine Mitschuld des Vermieters würde auch ein Mittragen des Schadens nach sich ziehen.

Hat der Mieter den Schaden nicht angezeigt, hat der Vermieter zivilrechtliche Ansprüche aus dem Folgeschaden an den Mieter.

VG
Mela

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Hallo Mela,
erstmal vielen Dank für die tolle, ausführliche und strukturierte Antwort.

2 Faktoren sind hier zu berücksichtigen: die
Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Vermieters,
sofern Verschulden vorliegt

*Wir wissen wirklich nicht, wer den Hahn nicht zugemacht hat. Angenommen ich habe vergessen, ihn zuzudrehen und dadurch lief das Wasser aus einem Kupplungsteil des Schlauches, da die Düse zugedreht war, ist wohl zu viel Druck entstanden.
Ist das nun Verschulden???
*Gibt es für die Versicherung eine Möglichkeit, dass sie nicht bezahlt- grobe Fahrlässigkeit oder so etwas?
Denn mir hat jemand gesagt, dass die PHV zahlt, wenn es einen Anspruch des Vermieters an uns gibt. Wenn sie nicht bezahlt, muss ich auch nicht persönlich haften. Kann das so stimmen?

*Soweit ich weiß, zahlt die PHV nur den Zeitwert- wer trägt den Rest des Schadens?

Schonmal vorab vielen Dank für weitere infos
Heidrun

Hallo Heidrun,

2 Faktoren sind hier zu berücksichtigen: die
Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Vermieters,
sofern Verschulden vorliegt

*Wir wissen wirklich nicht, wer den Hahn nicht zugemacht hat.
Angenommen ich habe vergessen, ihn zuzudrehen und dadurch lief
das Wasser aus einem Kupplungsteil des Schlauches, da die Düse
zugedreht war, ist wohl zu viel Druck entstanden.
Ist das nun Verschulden???

Ja, wenn einer von euch Erwachsenen vergessen hat, den Schaden zuzudrehen (sofern kein Notfall vorlag) ist das Verschulden. Das stellt zwar im Zweifelsfall ein Gericht fest, aber so weit dürfte es nicht kommen.

*Gibt es für die Versicherung eine Möglichkeit, dass sie nicht
bezahlt- grobe Fahrlässigkeit oder so etwas?

Die Haftpflichtversicherung zahlt bei grober Fahrlässigkeit, die Hausrat und die Wohngebäude nicht, sofern dies nicht als Klausel extra vereinbart ist.

Denn mir hat jemand gesagt, dass die PHV zahlt, wenn es einen
Anspruch des Vermieters an uns gibt. Wenn sie nicht bezahlt,
muss ich auch nicht persönlich haften. Kann das so stimmen?

Das erste stimmt zum Teil: Vorsätzlich verursachter Schaden muss dem VM erstattet werden, den zahlt aber die Haftpflicht nicht.
Das zweite ergibt sich daraus - ist die Haftpflichtversicherung zu dem Schluss gekommen, dass ihr nicht leistungspflichtig seit, müsst ihr für den Schaden auch nicht aufkommen. Das nennt man den passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung.

*Soweit ich weiß, zahlt die PHV nur den Zeitwert- wer trägt
den Rest des Schadens?

Richtig, wobei hier eher Reparaturkosten und Trockenlegungsarbeiten anfallen dürften. Einen Rest gibt es ja de facto nicht.
Wenn Du einen TV kaputt machst, der 3 Jahre alt ist, ist der halt nicht mehr den Neupreis wert. Kann er repariert werden, werden die Reparaturkosten gezahlt, sofern sie den Zeitwert nicht erheblich übersteigen. Der Geschädigte könnte sich ja einen 3 Jahre alten TV kaufen, somit wäre kein Restschaden und der Geschädigte wäre so gestellt, wie vorher. Faire Sache :wink:

Vielleicht kannst du den Schaden mal genauer beziffern? Dann kann ich vll genauere Auskünfte erteilen.
VG
Mela

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Hallo Mela,

Ja, wenn einer von euch Erwachsenen vergessen hat, den Schaden
zuzudrehen (sofern kein Notfall vorlag) ist das Verschulden.
Das stellt zwar im Zweifelsfall ein Gericht fest, aber so weit
dürfte es nicht kommen.

Ich denke, Verschulden liegt vor. Das ist also mal geregelt.

*Gibt es für die Versicherung eine Möglichkeit, dass sie nicht
bezahlt- grobe Fahrlässigkeit oder so etwas?

Die Haftpflichtversicherung zahlt bei grober Fahrlässigkeit,
die Hausrat und die Wohngebäude nicht, sofern dies nicht als
Klausel extra vereinbart ist.

Es geht eh nur um die Haftpflicht - also auch hier keine Frage mehr.

Das zweite ergibt sich daraus - ist die
Haftpflichtversicherung zu dem Schluss gekommen, dass ihr
nicht leistungspflichtig seit, müsst ihr für den Schaden auch
nicht aufkommen. Das nennt man den passiven Rechtsschutz der
Haftpflichtversicherung.

Die Haftpflicht zahlt (so siehts jetzt aus)- ok.

*Soweit ich weiß, zahlt die PHV nur den Zeitwert- wer trägt
den Rest des Schadens?

Richtig, wobei hier eher Reparaturkosten und
Trockenlegungsarbeiten anfallen dürften. Einen Rest gibt es
ja de facto nicht.
Wenn Du einen TV kaputt machst, der 3 Jahre alt ist, ist der
halt nicht mehr den Neupreis wert. Kann er repariert werden,
werden die Reparaturkosten gezahlt, sofern sie den Zeitwert
nicht erheblich übersteigen. Der Geschädigte könnte sich ja
einen 3 Jahre alten TV kaufen, somit wäre kein Restschaden und
der Geschädigte wäre so gestellt, wie vorher. Faire Sache :wink:

Vielleicht kannst du den Schaden mal genauer beziffern? Dann
kann ich vll genauere Auskünfte erteilen.

Die Schäden sind an den Türstöcken, die sind aus Holz und nun aufgequollen. Da weiß ich nicht, ob man das reparieren kann oder ob die neu gemacht werden müssen (die Türen sind 15 Jahre alt)- da wird es nicht mehr viel Geld geben?!
Außerdem ist der PVC-Boden kaputt- der muss erneuert werden.
Die Dämmung darunter muss getrocknet werden.
Die Wände müssen gestrichen werden (evtl. mit Putzarbeiten).
Die Heizung wurde repariert und evtl. ist noch was undicht- wäre dann aber wohl auch eine Reparatur.
Die Trocknerkosten und Stromkosten werden wohl übernommen.
Was ist mit meinen Arbeitsstunden für Putzen? Putzmittel,… ?
Einziges Problem sind dann wohl die Türen??

Viele Grüße und super-vielen Dank, die Tips helfen mir wirklich!
Heidrun

Hallo Mela,

Ja, wenn einer von euch Erwachsenen vergessen hat, den Schaden
zuzudrehen (sofern kein Notfall vorlag) ist das Verschulden.
Das stellt zwar im Zweifelsfall ein Gericht fest, aber so weit
dürfte es nicht kommen.

Ich denke, Verschulden liegt vor. Das ist also mal geregelt.

Ausnahme: Kinder unter 7

*Gibt es für die Versicherung eine Möglichkeit, dass sie nicht
bezahlt- grobe Fahrlässigkeit oder so etwas?

Die Haftpflichtversicherung zahlt bei grober Fahrlässigkeit,
die Hausrat und die Wohngebäude nicht, sofern dies nicht als
Klausel extra vereinbart ist.

Es geht eh nur um die Haftpflicht - also auch hier keine Frage
mehr.

Das zweite ergibt sich daraus - ist die
Haftpflichtversicherung zu dem Schluss gekommen, dass ihr
nicht leistungspflichtig seit, müsst ihr für den Schaden auch
nicht aufkommen. Das nennt man den passiven Rechtsschutz der
Haftpflichtversicherung.

Die Haftpflicht zahlt (so siehts jetzt aus)- ok.

*Soweit ich weiß, zahlt die PHV nur den Zeitwert- wer trägt
den Rest des Schadens?

Richtig, wobei hier eher Reparaturkosten und
Trockenlegungsarbeiten anfallen dürften. Einen Rest gibt es
ja de facto nicht.
Wenn Du einen TV kaputt machst, der 3 Jahre alt ist, ist der
halt nicht mehr den Neupreis wert. Kann er repariert werden,
werden die Reparaturkosten gezahlt, sofern sie den Zeitwert
nicht erheblich übersteigen. Der Geschädigte könnte sich ja
einen 3 Jahre alten TV kaufen, somit wäre kein Restschaden und
der Geschädigte wäre so gestellt, wie vorher. Faire Sache :wink:

Vielleicht kannst du den Schaden mal genauer beziffern? Dann
kann ich vll genauere Auskünfte erteilen.

Die Schäden sind an den Türstöcken, die sind aus Holz und nun
aufgequollen. Da weiß ich nicht, ob man das reparieren kann
oder ob die neu gemacht werden müssen (die Türen sind 15 Jahre
alt)- da wird es nicht mehr viel Geld geben?!

Klingt sehr irreparabel :frowning: wenn der VM neue einbauen muss, wird hier echt nur der Zeitwert übernommen - das wäre ärgerlich für den VM, aber ihr müsst nix drauflegen aus eigener Tasche!

Außerdem ist der PVC-Boden kaputt- der muss erneuert werden.

Auch aufgequollen? Auch hier nur Zeitwert :frowning:
Falls ihr den selbst eingebracht habt, also nicht erster Wohnbelag, zahlt das eure Hausratvers. zum Neuwert!!!

Die Dämmung darunter muss getrocknet werden.

Sofern das eine Firma macht, wird das komplett von der PH übernommen.

Die Wände müssen gestrichen werden (evtl. mit Putzarbeiten).

Farbe, Maler und Putzen zahlt die PH, sofern ihr nicht selbst für die Farbe zuständig seid (kommt auf den Mietvertrag an und ob das Wohnraum oder Fassade ist).

Die Heizung wurde repariert und evtl. ist noch was undicht-
wäre dann aber wohl auch eine Reparatur.

Richtig!

Die Trocknerkosten und Stromkosten werden wohl übernommen.

Jawohl!

Was ist mit meinen Arbeitsstunden für Putzen? Putzmittel,… ?

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden Dritter.
Wenn also der Vermieter putzt, bekommt er das gezahlt.
Wenn Du als Schadenminderung selbst werkelst, um den Schaden wiederherzustellen, kannst du auch Stundenlohn ansetzen. Muss dann aber so definiert sein.
Für Deinen eigenen Schaden (ausräumen von Hausrat, putzen von Hausat, etc.) muss dann deine Hausratversicherung aufkommen.

Einziges Problem sind dann wohl die Türen?? und der PVC!

Am besten Schaden melden und Vermieter mit der PH diskutieren lassen wegen den Türen. Deine Pflicht ist nur das mindern und melden des Schadens!

VG
Mela

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Hallo Mela,

wieder eine hilfreiche Antwort. Danke.
Jetzt bleiben nur noch zwei Dinge, die ich nicht verstehe.

Die Wände müssen gestrichen werden (evtl. mit Putzarbeiten).

Farbe, Maler und Putzen zahlt die PH, sofern ihr nicht selbst
für die Farbe zuständig seid (kommt auf den Mietvertrag an und
ob das Wohnraum oder Fassade ist).

Es geht beim Streichen um den Wohnraum (also Kellerräume) und wir müssen bei Auszug renovieren, aber sonst weiß ich nicht, wie ich rausfinde, wer „für die Farbe zuständig ist“. Wer muss also zahlen- deiner Meinung nach?

Wenn Du als Schadenminderung selbst werkelst, um den Schaden
wiederherzustellen, kannst du auch Stundenlohn ansetzen. Muss
dann aber so definiert sein.

Was genau ist Schadenminderung? Was fällt da drunter? Alles nasse Zeug rausschaffen, um die Trocknung zu beschleunigen, Trockner-Geräte entleeren, normales Putzen?

Danke schonmal und Gute Nacht,
Heidrun