Wasserschaden - Wer zahlt?

Liebe/-r Experte/-in,
Habe eine komplizierte Frage:
In meinem Wohnung habe ich neu Spühlkasten in WC installiert statt alt,
nach etwa 4 Monaten wurde ich in ca 4 Uhr Morgens vom Nachbarn von unten erweckt: Wasser läuft unten!

Da, wo Wasserrrohr zum Spühlkasten verbunden ist - spritzte eine dühnne Strahl wasser raus! Spühlkastendeckel war nicht drauf bzw abgerutcht.

Ich habe wasser abgestellt, Spühlkasten und Zuleitung habe ich im Baumarkt wegen ewt. Produktfehler gegen neu ausgetauscht und installiert.

Wegen Wasserschaden sagt mein Haftpflichtversicherung: es ist die Sache vom Gebäude-Wasserrohr (oder wie es heisst) Versicherung und erklärt sich nicht zuständig und schickt alle Unterlagen (z.B. Reparaturvorschlag und Fotos) an Gebäude- Leitungswasser- Versicherung.

Ich muss nun Rechnungen vorliegen wegen Material (z.B. WC Kasten) und was habe ich in Wohnung ausgetauscht u.s.w. obwohl für Mich brauche ich keine Erstattung usw.

Ich bin ja irritiert da so ein Gefühl habe, dass die Versicherungen möchten oder wollen Schuld auf mich schieben und nicht zahlen.

Ich habe Wohn ung in einem sehr schlechtem Zustand bekommen und bezweifle u.A. dass die Rohren zum Spühlkasten wurden fachmähnisch verlegt / verbunden und so weiter.

Ich bitte Sie mir zu helfen die ganze Situation für Versicherung so beschreiben, dass es kein Gefahr für mich nun besteht.

Danke sehr im Voraus!
Jürgen.

guten tag jürgen,

es ist ein ganz normaler vorgang. richtig ist, dass die „gebäudeversicherung“ des vermieters für diesen leitungswasser zuständig ist.
diese bezahlt die reparaturkosten, neue tapete, die trockung, einschl. der „eigenen leistungen“

die eigene haftpflichtversicherung zahlt, wenn dich ein „verschulden“ trifft. aber so wie du schreibst, konntest du ja nichts dafür :wink:

beste gruesse
solianer

Das wäre in der Tat ein Fall für die Wohngebäude-Haftpflicht-Versicherung.
Ob Sie den Hersteller des Wasserrohres in Regress nehmen können, kann ich nicht sagen.

Hallo, so wie ich das verstehe, spritzte das wasser an dem von Ihnen installierten Spülkasten aus einer Leitung, die Sie mit dem Spülkasten verbunden haben.

Somit wäre es ein Haftpflichtschaden.

Würde das Wasser an einer Stelle aus der Leitung austreten, an der Sie gar nicht gearbeitet haben, dann würde es sich um einen Schaden handeln, den die Wohngebäudeversicherung des Vermieters bezahlen müsste.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Jürgen,

es ist etwas schwierig, den Sachverhalt zu verstehen. Ich denke, wenn du den Spülkasten installiert hast, muss deine PHV für den Schaden am Nachbarn aufkommen, allerdings zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert des Schadens. Deshalb wäre es schon sinnvoll, wenn der Schaden bei dir von der Gebäudeversicherung und beim Nachbarn von seiner Hausratversicherung geprüft wird. Die wenden sich dann an deine Haftpflichtversicherung wegen eines evtl. Regresses.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß Angelika

Also, erst mal bescheißen tun wir in keinem Fall. Das wäre in deinem Fall sogar sehr sehr kontraproduktiv, da die Haftpflicht dann leistungsfrei wäre.

Was hier passiert ist ganz normale gängige Praxis. Die Gebäude-LW Versicherung geht in Vorleistung. Bei bestehender Haftpflichtversicherung wird sie die Ansprüche mit der Haftpflicht abwickeln ohne, dass du es merkst. Da gibt es sogar ein Mieterregressabkommen der GDV, welches die Sache noch viel einfacher macht, wenn deine Haftpflicht diesem beigetreten ist.

Aber das ist alles Pillepalle und brauch dich nicht interessieren. Schreibe so, wie es war. Ein Produktfehler, wo du es gekauft hast, etc… Evtl. will die Gebäudevers. auch gegen den Hersteller aufgrund des ProdHaftG vorgehen. Auch dafür braucht sie deine Aussage.

Dir kann nichts passieren, so lange du nicht lügst, du nicht vorsätzlich gehandelt hast und deine Beiträge bei der Haftpflichtversicherung pünktlich bezahlt hast. Entweder es zahlt nachher die Gebäudevers., die Haftpflicht (Hälftig oder Zeitwert) oder die Produkthaftpflichtvers. des Herstellers. Du nicht. Es geht der Versicherung nur darum irgend eine andere Versicherung in Regress bzw. Teilungsabkommen zu nehmen.

Deshalb: Nicht lügen…

Gruß