Wasserschaden! Wer zahlt? Mieter oder Vermieter?

Vor ein paar Tagen haben wir ominöse Flecken an der Wand festgestellt. Wir haben dem Vermieter bescheid gegeben und dieser hat sich mit seinem Handwerker zusammen die Flecken angeschaut und einen Wasserrohrschaden vermutet. Dabei hat der Handwerker noch gesagt, dass die Wand feucht wäre. Wir haben mit einem Messgerät 1,6 % Feuchtigkeit gemessen, an den anderen Wänden 0 - 0,4 %. Daraufhin haben sie die ganze Wand aufgemacht (nicht nur die Tapete weggerissen) und keine Feuchtigkeit oder dergleichen festgestellt (laut Vermieter). Dieser will natürlich nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben und behauptet jetzt wir wären Schuld und möchte vermutl. das Geld für den Aufbruch von uns wiederhaben. Wir stellen uns natürlich die Frage, wo kommen die Flecken her? …und warum reißt man die ganze Wand auf, wenn man schon beim Abreißen der Tapete keine Wasserflecken auf dem Mauergrund feststellt? Vor drei Jahren hatten unsere Nachbarn von oben einen Wasserschaden an genau dem Rohr. Kann die Feuchtigkeit über Jahre hinweg durchgesickert sein und eine Färbung hinterlassen haben? ? Die Flecken sahen sehr merkwürdig aus, habe auch schon überlegt ob das Weinflecken sein könnten, aber die haben eine Laufspur nach unten ( habe ich schon ausprobiert) ??? …und wie sollten die vor allem unter den Lichtschalter geraten sein?! … der Vermieter und sein Handwerker waren sich super sicher, dass es ein Rohrbruch ist … und jetzt behauptet der Vermieter, wir hätten nicht gelüftet oder hätten da was ausgekippt… aber wenn wir da wirklich was ausgekippt hätten (wovon ich nichts weiß) gäbe es zum einen eine Laufspur und zum anderen hat der Vermieter ja beschlossen die Wand aufzureißen. Zudem hat sich die Tapete auch von der Wand gelöst.

zudem muss man noch betonen, dass das Haus grundsätzlich sehr feucht ist. Der Keller ist absolutes Biotop. Wenn es tagelang regnet, ist der Kellerboden nass (zieht Grundwasser) und wir haben eine Luftfeuchtigkeit in der Wohnung von 60-80 %. Wir wohnen im Erdgeschoss und der Keller ist nicht isoliert.

Was machen wir denn jetzt?

Danke und liebe Grüße Marion

bitte die RICHTIGEN EXPERTEN befragen!!!

Danke.

Hallo Marion,

da der Vermieter der Auftraggeber für den Handwerker war, muß er auch dessen Rechnung bezahlen.

Er kann Sie nur dann in Regress nehmen, wenn er Ihnen eine schuldhafte Pflichtverletzung nachweisen kann. Dies dürfte aber schwer möglich sein. Zudem hätte der Handwerker nicht die ganze Wand aufreissen müssen, wenn doch keine Feuchtigkeit vorhanden war. Dies ist unverhältnismäßig gewesen.

Haben Sie Zeugen für die geäußerte Vermutung, dass ein Wasserrohrbruch vorliegt?

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo,

also als aller erstes Fotos machen, zur Beweissicherung, und dann ab zum ANwalt zur Durchsetzung von Ansprüchen.

Hier ist die Rechtslage ziemlich eindeutig, dass der Vermieter die Schäden beseitigen muss. Ist er anderer Meinung, muss er es nachweisen können, was jedoch nicht geht.

Gruß

Sie können die Forderung des Vermeiters ablehnen und sich verklagen lassen!?! Vielleicht verläßt ihn der Mut oder ein Gericht gibt Ihnen Recht!?!